Neue Erkenntnisse zur Brandnacht in der Dessauer Polizeizelle: Brandsimulation stützt Mordthese und wirft Frage nach Parallelen zum NSU-Komplex auf
Doch nicht nur in Mordfällen, bei denen die Spuren direkt in die rechte Szene führen, mangelt es in Hessen an Aufklärung. Erst recht, wenn es um strukturellen Rassismus und in manchen Fällen tödliche Polizeigewalt geht, wenn also von vornherein nur staatliche Akteure im Spiel sind, wird gemauert.

Wurde der Asylsuchende Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in einer Zelle der Dessauer Polizeistation mit Benzin übergossen, bevor den grausamen Feuertod starb? Diese Version legt zumindest eine Rekonstruktion der Todesumstände nahe, die von der Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh veranlasst wurde. Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in einer Berliner Galerie stellte Iain Peck vom Prometheus Forensic Service UK seine Expertise vor. Es sei wahrscheinlich, dass der 1968 in Sierra Leone geborene Mann mit der …

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Verbrannt in Kaltland

Neue Gutachten nähren die Zweifel an der angeblichen Selbsttötung des 2005 in Polizeigewahrsam ums Leben gekommenen Flüchtlings Oury Jalloh.

Seit Monaten wird hierzulande akribisch verfolgt, wie Menschen mit schwarzer Hautfarbe von der Polizei geschlagen und gedemütigt werden. Protestaktionen wird viel Platz in den Medien eingeräumt. Wenn es um Gewalt gegen Schwarze in den USA geht, scheint es in Deutschland fast nur noch Antirassisten zu geben. Die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh kann von einer solchen Vorzugsbehandlung in den deutschen Medien allerdings nur träumen. Schließlich geht es ihr darum, den Tod eines Schwarzen aufzuklären, der am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte. Für Polizei und Öffentlichkeit war sofort klar, dass sich Oury Jalloh selbst angezündet habe. Wer diese Version in Zweifel zog, musste mit Strafverfahren rechnen. Es waren anfangs vor allem die Freunde Oury Jallohs sowie migrantische und antirassistische Gruppen, deren Demonstrationen und Kundgebungen mehrmals angegriffen wurden, weil sie Transparente mit der Aufschrift »Oury Jalloh – das war Mord« mit sich trugen.

Mouctar Bah, ein enger Freund Jallohs, hat von Anfang an die Aufklärung gefordert und die offizielle Selbstmordversion bezweifelt. Seitdem wurde er kriminalisiert und schikaniert. So durfte er einen Kopierladen, den er in Dessau betrieb und der zum Treffpunkt der kleinen antirassistischen Bewegung in der Region geworden war, nicht mehr weiterbetreiben. Als Bah zum zehnten Todestag Oury Jallohs in einem Interview mit der Jungle World (1/2015) gefragt wurde, wie ihn die vergangenen zehn Jahre verändert hätten, antwortete er: »Ich habe an den Rechtsstaat in Deutschland geglaubt, habe gedacht, man kann hier alles erklären und regeln. Aber das stimmt nicht, jedenfalls dann nicht, wenn es um ein Verbrechen geht, das der Staat begangen hat. Dann werden die Opfer als Täter hingestellt. Dadurch ist mein Vertrauen in den Staat völlig verloren gegangen.«

Da für die Justiz ein Selbstmord nie in Zweifel stand, ermittelt sie lediglich, warum die diensthabenden Polizisten in der Dessauer Wache den Suizid nicht verhindert haben. Im Mai 2005 hat die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten Andreas S. und seinen Kollegen Hans-Ulrich M. wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Zwei Jahre später begann der Prozess vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, bei dem Verwandte von Oury Jalloh als Nebenkläger auftraten. Nach monatelangen Verhandlungen wurden beide Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Jahr 2010 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und leitet das Verfahren an das Landgericht Magdeburg weiter. Im Januar 2011 begann der neue Prozess, der im Dezember 2012 mit der Verurteilung des Dienststellenleiters Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro endete. Ihm wurde angelastet, die Gegensprechanlage, mit der der Zustand des von der Polizei an das Bett gefesselten Oury Jalloh kontrolliert werden sollte, leisegestellt zu haben. Er habe eingehende Telefonate aufgrund von Rufen aus der Zelle nicht mehr richtig verstehen können, verteidigte sich der Polizist. Den Feueralarm habe er abgestellt, weil er einen Defekt vermutete.

Im September 2014 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil, das damit rechtskräftig wurde. Die Gewerkschaft der Polizei übernahm die Strafe und die Gerichtskosten für den verurteilten Polizisten. Vor allem den Anwältinnen und Anwälten der Nebenklage sowie antirassistischen Unterstützern war es während des Verfahrens gelungen, zahlreiche Details öffentlich zu machen, die das rassistische Klima in der Dessauer Polizeiwache verdeutlichten. So tauchte ein aufgezeichnetes Telefonat zwischen dem Dienstgruppenleiter Andreas S. und dem Polizeiarzt B. auf. Der beschwerte sich vor der Blutentnahme, dass er bei »Schwarzafrikanern« keine Venen finden könne. Daraufhin empfahl ihm der Dienststellenleiter, »doch ’ne Spezialkanüle« mitzunehmen. Selbst die Fixierung des Gefangenen in der Zelle wurde erst durch Recherchen der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt in Dessau bekannt.

Und noch ein weiterer Todesfall in der Polizeizelle, in der Jalloh verbrannte, wurde publik: Im November 2002 starb dort der Wohnungslose Mario Bichtemann unter ungeklärten Umständen an einem Schädelbasisbruch. Auch in der Nacht seines Tods hatten der Polizist Andreas S. und der Polizeiarzt B. in der Wache Dienst.

Während für die Justiz und den Großteil der Öffentlichkeit mit der Verurteilung von Andreas S. der Fall juristisch abgeschlossen war, ging für den Freundeskreis von Oury Jalloh und antirassistische Gruppen der Kampf um Aufklärung weiter. Sie sammelten Geld, um auf eigene Kosten Gutachten über die Todesumstände erstellen zu lassen. Denn es wurde deutlich, dass die offizielle Version von Jallohs Tod nicht stimmen kann. In der vergangenen Woche erklärten vier internationale Gutachter aus Großbritannien und Kanada, dass sie eine Selbsttötung im Fall Jallohs für unwahrscheinlich halten. Das erhebliche Ausmaß des Feuers bei geringer Brandlast, bestehend nur aus Matratze und bekleidetem Körper, spreche für den Einsatz von Brandbeschleunigern. Wahrscheinlich sei auch eine Zufuhr von Sauerstoff durch die geöffnete Zellentür.

Heftige Kritik äußerten die Gutachter an der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Die mit den Ermittlungen betraute Behörde habe sie nur unzureichend mit angeforderten Asservaten beliefert. Die britischen Brandsachverständigen Iain Peck und Emma Wilson monierten mangelnde Spurensicherung am Tatort. Die Ermittler behaupteten, das Feuerzeug, mit dem Jalloh angeblich selber das Feuer entzündet habe, habe unter der Leiche gelegen. Dafür aber gebe es laut Peck und Wilson keinerlei Beweis. Weder auf Fotos noch auf Filmmaterial vom Brandort sei das Feuerzeug zu sehen. Zudem fehlten auf dem Feuerzeug, das in den Ermittlungsakten präsentiert wurde, Spuren aus der Zelle. Es gebe auch keinen Hinweis darauf, dass das Feuerzeug auf oder an der Matratze verbrannte. Peck verwies auf ein im November 2013 veröffentlichtes Gutachten, das ebenfalls von den Freunden Jallohs auf eigene Kosten in Auftrag gegeben worden war. Dort wurde nachgewiesen, dass sich das Feuer nur mit einer entfernten Matratzenhülle über die gesamte Fläche ausbreiten konnte. Bei den Versuchen der Gutachter, die Matratze ohne Brandbeschleuniger zu entzünden, hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus zogen die Gutachter schon damals den Schluss, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.

Dass die Ermittler bei einer Untersuchung am Tatort keinen Brandbeschleuniger fanden, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit entsprechenden Laborergebnissen belegen können, erklärten die Verfasser des zweiten Gutachtens. »Es ist auch so, dass diese Mittel bei einem extremen 30-minütigen Brand vollständig verbrennen und nicht mehr nachgewiesen werden können«, betonte Peck. Auch der forensische Toxikologe aus Kanada, Alfredo Walker, und der britische Rechtsmediziner Michael Scott hielten es für hochwahrscheinlich, dass eventuelle Brandbeschleuniger verdampften oder beim Löschvorgang mit Wasser weggespült wurden. Nachdem nun gleich durch zwei Gutachten die offizielle Version zum Tod von Oury Jalloh wissenschaftlich erschüttert worden ist, müsste die Justiz eigentlich die Ermittlungen wiederaufnehmen.

Frappierend ist das geringe Interesse der deutschen Zivilgesellschaft an der Klärung der Frage, wie Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ans Bett gefesselt verbrennen konnte. Wäre er unter diesen Umständen in einer US-amerikanischen Polizeizelle ums Leben gekommen, wäre das mediale Interesse hierzulande sicherlich größer.

http://jungle-world.com/artikel/2015/45/52937.html

Peter Nowak