„Die junge Welt kann bei Nahverkehrsbetrieben in Großstädten, bei der Deutschen Bahn und selbst bei Drittanbietern in Bahnhofsgebäuden keine bezahlte Werbung mehr schalten. Der öffentlich-rechtliche Sender RBB hat einen Werbespot mitten in einer crossmedialen Werbekampagne abgesetzt,“ benennt Nikolaus Brauns die konkreten Folgen der Erwähnung im VS-Bericht.
Am 18. Juli muss das Berliner Verwaltungsgericht über die Klage der Tageszeitung junge Welt (jW) entscheiden. Der Verlag 8. Mai, der die Zeitung herausgibt, hatte bereits 2021 Klage gegen die Nennung der jW im Verfassungsschutzbericht des Bundes erhoben. Bereits seit 1998 wird jW dort als linksextremistische genannt. Begründet wird das mit der …
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