Bayerisches Gericht urteilt zugunsten eines Demonstranten

Kurdische Flagge erlaubt

Das Vereins- und Betätigungsverbot der PKK, das der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther am 26. November 1993 erlassen hatte, bleibt von dem Urteil unberührt. Der kurdische Rechtshilfefond Azadi hatte in einer Erklärung zum 27. Jahrestag dieses Verbots die Bundesregierung dazu aufgerufen, dass PKK-Verbot aufzuheben und den Weg der Diskussion statt Repression zu wählen.

»Wir haben gewonnen! Das Zeigen von YPJ/YPG-Fahnen in Bayern ist nicht verboten. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht soeben entschieden.« Mit diesen Worten kommentierte der Kommunikationswissenschaftler und langjährige politische Aktivist Kerem Schamberger ein Urteil des höchsten Gerichts des Freistaats vom Dienstag. Das Gericht entschied, dass die grüne Fahne der kurdischen Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Jin, YPG) …

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