
Christoph wurde 1988 wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ (§129a StGB) zu 18 Monaten Knast verurteilt, weil er 1986 im damals linken Veranstaltungsraum Alte Pauline im ostwestfälischen Detmold auf einer Veranstaltung zur Zusammenlegung der politischen Gefangenen und für die Freilassung des schwererkrankten RAF-Inhaftierten Günter Sonnenberg einen Redebeitrag gehalten hat. Das allein reichte für ein 129a-Verfahren gegen drei Personen, die auf der Veranstaltung Reden gehalten haben
Nicht viele Menschen werden wissen, dass Christoph von Hoeren als politischer Gefangener vor mehr als 35 Jahren lebensbedrohlich erkrankte. Er überlebte nur, weil er nach einer öffentlichen Kampagne aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen musste. Das geschah allerdings nicht in der DDR, denn dann hätte von Hoeren zumindest eine kleine finanzielle Entschädigung für die staatliche Repression erhalten. Christoph war politischer Gefangener in Westdeutschland, die darf es dort offiziell nicht geben. Daher hat er auch nie …
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