Solidarität: Neue Technik-alte Ausbeutung

Gegen miese Arbeitsbedingungen bei IT-Konzernen demonstriert die anarchosyndikalistische Gewerkschaft FAU vor der IFA

„Arbeiter sind keine Maschinen“ und „Wiedereinstellung bei Chung Hong“, hieß es auf Flyern, die 20 AktivistInnen der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft Freie Arbeiterunion (FAU) am vergangenen Samstag am Eingang der IFA-Elektronikmesse verteilten. Sie informierten die BesucherInnen über gewerkschaftsfeindliche Praktiken des chinesischen Konzerns Chung Hong in der polnischen Sonderwirtschaftszone Tarnobrzeg.

Dort wurden vor einigen Wochen 25 ArbeiterInnen entlassen, die sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen zur Wehr gesetzt und eine Gewerkschaftsgruppe gegründet hatten. Die Messe sei Ort der Aktion, weil Chung Hong ein wichtiger Zuliefererbetrieb für den weltweit bekannten Konzern LT-Electronis sei, „der zentral auf der IFA vertreten ist“, so FAU-Sekretär Andreas Förster.
Die kleine Gewerkschaft hat einen Solidaritätsaufruf zur Unterstützung der Entlassenen initiiert, nachdem sie kürzlich gemeinsam mit dem „AK Geschichte sozialer Bewegungen“ einige der Gekündigten ins Berliner Haus der Demokratie eingeladen hatte. Dort gaben sie einen Einblick in die Arbeitsbedingungen der mittlerweile 14 polnischen Sonderwirtschaftszonen. So zahlte Chung Hong 350 Euro Monatslohn in einem Land, in dem sich die Lebenshaltungskosten westeuropäischem Standard annähern. Auch berichteten die Beschäftigten über Anfahrtswege von oft mehr als einer Stunde. Als die Überstundenzuschläge abgeschafft wurden, organisierte ein Teil der Beschäftigten sich in der libertären Gewerkschaft „Arbeiterinitiative“ (Inicjatywa Pracownicza). Nach der Entlassung eines Aktivisten organisierten sie einen Solidaritätsstreik, Chung Hong reagierte mit der Massenkündigung.

Mit der IFA-Aktion habe man „den BesucherInnen an einem aktuellen Beispiel die Arbeitsbedingungen vor Augen geführt, unter denen die so begehrten Smartphones und andere elektronische Geräte produziert werden“, so Förster. Zudem geht es um die konkrete Unterstützung der polnischen KollegInnen, die nach ihrer Kündigung auch Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen haben. Das kürzte ihnen mit der Begründung, sie hätten ihre Erwerbslosigkeit selber verschuldet, das Arbeitslosengeld. Trotz ihrer prekären Situation halten sie an der Forderung nach einer gemeinsamen Wiedereinstellung fest. Angebote von Chung Hong, einzelne KollegInnen wieder einzustellen, lehnten sie ab.
Kontodaten: Kontoinhaber: Allgemeines Syndikat Berlin
Kontonummer: 3703001711, Bankleitzahl: 16050000 (Mittelbrandenburgische Sparkasse)

http://www.taz.de/Solidaritaet/!100853/

Peter Nowak

Kritik an Bally Wulff stimmt

FAU darf Automatenfirma »Abzocke« vorwerfen

Einen Erfolg hat die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter Union (FAU) diesen Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsgericht erzielt. Die Gewerkschaft darf die Behauptungen aufrecht erhalten, die sie in einem Arbeitskonflikt beim Spielautomatenhersteller Ball Wulff in Flugblättern verbreitet hatte.. Hintergrund sind betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen, die bei Bally Wulff seit mehr als 3 Jahren im Gange sind. Die Belegschaft ist in dieser Zeit von über 300 auf knapp 220 Beschäftigte gesunken. Bis Juni 2012 soll die Siebdruckerei geschlossen werden. Ein seit 23 Jahren im Berliner Bally Wulff-Stammwerk Beschäftigter hatte sich mit Unterstützung der FAU gegen eine mit Lohnkürzungen verbundene Änderungskündigung gewehrt. In der Auseinandersetzung hatte die FAU unter dem Motto „Abgezockt Bally Wulff“ einen Aktionstag an den 12 Betriebsstandorten organisiert. Im Anschluss versuchte die Geschäftsführung gegen die FAU eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Danach hätte die Gewerkschaft insgesamt 12 Punkten Aussagen über das Unternehmen nicht mehr verbreiten dürfen. Auch die Behauptung, dass es im Jahr 2008 bei Bally Wulff Verschlechterungen für die Beschäftigten gegeben habe und Produktionslinien geschlossen worden seien, wäre unter das Verdikt gefallen.. Auch mit einen Outsourcing von Arbeitsplätzen wollte das Unternehmen nicht in Verbindung gebracht werden.
Doch die Arbeitsrichterin lehnte den Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit der Begründung ab, dass die Behauptungen nicht unwahr seien.
Damit ist der Versuch gescheitert, mit Wortklauberei gewerkschaftliche Rechte einzuschränken“, kommentierte der FAU-Sekretär Andreas Förster gegenüber ND das Urteil.

Die Entscheidung sei besonders zu begrüßen, weil in letzter Zeit die Versuche zugenommen hätte, die gewerkschaftlichen Rechte der FAU zu beschneiden. Dagegen hatte im November 2011 die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) protestiert. Sie fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die FAU gemäß der internationalen Konventionen die Rechte ihrer Mitglieder vertreten könne. In dem ILO-Bericht wird in bezug auf die Berliner FAU das Recht der freien Meinungsäußerung, das Zutrittsrecht zu sämtlichen Betrieben, in denen sie Mitglieder hat und das Recht auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen, sofern sie auf betrieblicher Ebene repräsentativ ist, eingefordert. Auch kritische Onlinemagazine wie Labournet oder Trend-Onlinepartisan sind in der letzten Zeit häufig verklagt worden, weil sie Erklärungen von Arbeitskämpfen dokumentieren. Davon waren auch Flugblätter von DGB-Gewerkschaften betroffen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/216134.kritik-an-bally-wulff-stimmt.html

Arbeitskonflikt bei Spielgerätehersteller

FAU Gewerkschaft prangert Änderungskündigung beim Neuköllner Unternehmen Bally Wulff an

„Ich werde gegen die Verschlechterung meiner Arbeitsbedingungen kämpfen“, sagt Klaus Schreiber*. Schon seit 23 Jahren arbeitet der Siebdrucker im Stammwerk des Spielautomatenherstellers Bally Wulff am Neuköllner Maybachufer. Im vergangenen September erhielt er eine Änderungskündigung. „Die neue Stelle wäre mit Lohnminderungen von bis zu 30 Prozent verbunden gewesen, außerdem mit Abstrichen beim Urlaubsanspruch“, berichtet Schreiber der taz.

Er beauftragte den Berliner Arbeitsrechtler Klaus Stähle mit einer Klage gegen die Änderungskündigung. Nachdem ein Gütetermin vor dem Berliner Arbeitsgericht in der vergangenen Woche keine Annäherung brachte, ist nun auch ein letzter Einigungsversuch am Montag gescheitert. „Das Management wollte mit uns über die ökonomische Situation des Unternehmens reden, nicht aber über die von uns geforderte Umschulung des Mitarbeiters“, berichtet Andreas Förster, der in der Sektion Bau und Technik der Freien Arbeiter Union (FAU) für die Solidaritätskampagne zuständig ist.

Schreiber hatte sich an die anarchosyndikalistische Gewerkschaft gewandt, weil die ihm nicht nur eine juristische Unterstützung gewährleistet, sondern die Kampagne politisch begleitet. Im Rahmen eines Aktionstags unter dem Motto „Abgezockt, Bally Wulff“ am 18. November organisierte die FAU an zwölf Unternehmensniederlassungen in ganz Deutschland Kundgebungen, auf denen über den Konflikt informiert wurde.

Angst, sich zu exponieren

„Wir haben in der Belegschaft von Bally Wulff signalisiert, dass wir sie unterstützen. Aber es hat sich niemand an uns gewandt“, sagt dagegen Petra Jänsch von der Verwaltungsstelle der Berliner IG Metall gegenüber der taz. Einen Grund dafür sieht sie auch in dem unternehmensnahen Betriebsrat, der keiner Gewerkschaft angehöre. Klaus Schreiber berichtet, es gebe unter seinen KollegInnen viel Angst, sich zu exponieren. Gleichzeitig erhalte er aber aus der Belegschaft auch Anerkennung für seine Bereitschaft, sich zu wehren. In den kommenden beiden Wochen wird das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Änderungskündigung rechtens ist. Die Geschäftsführer der Bally-Wulff-Entertainment GmbH erklärte sich grundsätzlich zu einer Stellungnahme bereit, die aber bis Redaktionsschluss nicht einging.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2011%2F11%2F30%2Fa0141&cHash=3fb1af3807

PETER NOWAK

Klage gegen Änderungskündigung

Solidaritätsaktionen mit Mitarbeitern von Bally Wulff

Bei der Bally Wulff Entertainment GmbH, einem führenden Hersteller von Spielautomaten, sind seit mehr als drei Jahren Umstrukturierungsmaßnahmen im Gang. Die Belegschaft im Stammwerk Berlin-Neukölln ist in dieser Zeit von über 300 auf knapp 220 Beschäftigte geschrumpft. Bis Juni 2012 soll die Siebdruckerei geschlossen werden. Die Abteilung könne »nicht mehr gewinnbringend betrieben werden«, so das Management.

Ein hier seit 23 Jahren beschäftigter Siebdrucker wehrt sich gegen die mit der Änderungskündigung verbundene berufliche Herabstufung. »Für mich wären Verschlechterungen von bis zu 30 Prozent beim Lohn sowie Abstriche beim Urlaubsanspruch damit verbunden«, erklärt der Mann, der namentlich nicht genannt werden möchte. Er klagt mit juristischem Beistand des Berliner Arbeitsrechtlers Klaus Stähle gegen die Änderungskündigung.

Unterstützung kommt auch von der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiterunion (FAU). Diese hat in den letzten Wochen mit mehreren Solidaritätsaktionen auf den Konflikt aufmerksam gemacht. Höhepunkt war ein bundesweiter Aktionstag am 18. November. Unter dem Motto »Abgezockt Bally Wulff« wurde an den zwölf Unternehmensstandorten über den Konflikt informiert. »Das Interesse, aber auch die Angst ist bei vielen Beschäftigten groß«, beschreibt der Sekretär der FAU-Sektion Bau und Technik, Andreas Förster, die Stimmung im Neuköllner Werk. Der Betriebsrat, der Wert auf seine Gewerkschaftsferne und seine guten Kontakte zum Management lege, habe die Änderungskündigung akzeptiert.

Auch der Kläger bestätigt die Verunsicherung in der Belegschaft. Er habe vor Jahren als einziger Beschäftigter mit Hilfe der IG Metall erfolgreich gegen die Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen geklagt. Deshalb profitiert er noch immer von der 35-Stunden-Regelung. Weil die DGB-Gewerkschaft juristische Unterstützung leistete, zu einer öffentlichen Kampagne aber nicht bereit war, habe er sich an die FAU gewandt. Die plant weitere Solidaritätsaktionen, sollte es im nächsten Jahr zu einem Arbeitsgerichtsprozess kommen. Das wird sich vielleicht heute entscheiden. Dann soll es noch einmal zu einem Kontakt mit dem Management kommen, nachdem es bei einer Güteverhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht vor einigen Tagen zu keiner Einigung kam. Der Arbeitsrichter hat dort durchblicken lassen, dass er die Abstufung als willkürlich empfinde.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/212108.klage-gegen-aenderungskuendigung.html
Peter Nowak

Freie Schulen – eine Alternative?

Schule geht auch anders, lautet der inoffizielle Leitspruch der bundesweit 85 Freien Alternativschulen mit knapp 5700 Schülern, die sich am kommenden Wochenende in Berlin treffen. Diese Woche wurde auf einer Veranstaltung der anarchosyndikalistischen Freien Arbeiterunion (FAU) diskutiert, ob diese Schulen eine Alternative zum bisherigen Bildungssystem sind. Bei der selbstkritischen Debatte kamen nicht nur die Pluspunkte, wie flache Hierarchien, ein egalitärer Anspruch und basisdemokratische Entscheidungsstrukturen, zur Sprache. Dass die dort angestellten Lehrer ca. ein Drittel weniger als ihre Kollegen an staatlichen Schulen verdienen, liegt primär an den von dem Pädagogen Oliver Horn kritisierten staatlichen Förderkriterien. Trotzdem möchte man in den Ruf nach dem Ende des staatlichen Bildungsmonopols nicht einstimmen. Bisher schicken überwiegend Eltern aus dem Mittelstand ihre Kinder in Freie Schulen, oft auch mit dem durchaus nicht so alternativen Hintergedanken, dass diese dort schneller und besser lernen als an staatlichen Schulen, wie Ines Philipp vom Bundesverband Freier Alternativschulen kritisch anmerkte. Sollen die Kinder aus der viel geschmähten Unterschicht also sehen, wo sie bleiben?

Dass es an sozialer Sensibilität nicht fehlt, machte Nerine Buhlert vom Vorstand der Alternativschule am Berliner Mauerpark deutlich. Die wirbt gezielt – allerdings mit mäßigem Erfolg – um Kinder aus dem weniger wohlhabenden Wedding. In Bezug auf die Alternativbetriebe kam der Buchautor Arndt Neumann zu dem Fazit, sie hätten ihre politischen Ziele nicht umsetzen können, wurden aber gegen ihren Willen zum Vorreiter einer neoliberaler Deregulierung der Arbeitsbeziehungen. Um solche Effekte im Bildungsbereich zu vermeiden, sollte bei aller Unterstützung freier Schulen der Staat nicht aus der Verantwortung für eine gute Bildung für alle entlassen werden..

http://www.neues-deutschland.de/artikel/207363.freie-schulen-eine-alternative.html

Peter Nowak

Gerichte stärken Arbeitnehmerrechte

Siege für Emmely und FAU
In den Medien hatte die Kassiererin Emmely schon lange gewonnen, am 10.Juni hat sie nun auch vom Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. Es hat die Kündigung aufgehoben, die der Discounter Kaiser’s gegen sie nach über 30jähriger Betriebszugehörigkeit aussprach. Emmely war beschuldigt worden, fremde Flaschenbons im Wert von 1 Euro 30 eingelöst zu haben, was sie bestreitet. Das Bundesarbeitsgericht hat nun geurteilt, dass die Kündigung unrechtmäßig war. Das Gericht ging aber wie die Vorinstanz davon aus, dass Emmely die Bons tatsächlich eingelöst hat. Trotzdem hat es die Entlassung aufgehoben. In der Begründung heißt es:

„Letztlich überwiegen angesichts der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Dazu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb.“

Neben Emmely feierte auch das Solidaritätskomitee, das den Fall in den letzten Monaten populär gemacht hat. Selbst in den Bundestagswahlkampf war Emmely ohne ihr Zutun geraten, weil SPD-Politiker ihren Fall als Sinnbild für Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft aufgegriffen hatten. Mit dem Richterspruch wurde nun ein Urteil korrigiert, dass von großen Teilen der Medien und Bevölkerung vehement abgelehnt wurde.

FAU darf sich Gewerkschaft nennen

Auch die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter-Union konnte am 10. Juni einen juristischen Erfolg verbuchen. Das Berliner Kammergericht hat eine einstweilige Verfügung der Vorinstanz aufgehoben, die der FAU unter Androhung hoher Ordnungsstrafen und sogar Haft für Sekretäre verboten hatte, sich Gewerkschaft zu nennen. Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte im Dezember 2009 gestellt. In dem Kino hatte eine FAU-Betriebsgruppe einen Haustarifvertrag ausgearbeitet.

Die Geschäftsführung lehnte Verhandlungen mit der Begründung ab, dass die FAU keine Gewerkschaft sei. Das Kammergericht betonte jetzt, dass es zur Meinungsfreiheit gehört, sich Gewerkschaft zu nennen. Das Kriterium der Vorinstanz, die Tariffähigkeit, wertete es dagegen als nicht so entscheidend.

„Jetzt können wir im Kino Babylon wieder unsere Gewerkschaftsrechte wahrnehmen“, kommentierte eine zufriedene FAU-Sprecherin Milena Führte gegenüber Telepolis das Urteil. Dazu gehört vor allem die Beteiligung an Betriebsversammlungen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147798

Peter Nowak

FAU darf sich doch Gewerkschaft nennen

RECHT Amtsgericht hebt einstweilige Verfügung gegen anarchosyndikalistische Gewerkschaft auf
Die anarchosyndikalistische Freie ArbeiterInnen Union (FAU) darf sich wieder Gewerkschaft nennen. Am Donnerstag hat das Berliner Amtsgericht eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts aufgehoben, die der FAU das unter Androhung hoher Ordnungsstrafen und sogar Haft für Sekretäre verboten hatte.

Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte im Dezember 2009 gestellt. In dem Kino hatte eine FAU-Betriebsgruppe einen Haustarifvertrag ausgearbeitet. Die Geschäftsführung lehnte Verhandlungen mit der Begründung ab, dass die FAU keine Gewerkschaft sei. Das Berliner Kammergericht schloss sich dieser Auffassung an und gab der einstweiligen Verfügung statt. Die FAU sei wegen ihrer mangelnden Verankerung nicht tariffähig und daher keine Gewerkschaft, so die Begründung.

Die FAU ging in die nächste Instanz, wo sie nun Erfolg hatte. Richter Stefan Neuhaus betonte in seiner Begründung, dass das Recht sich Gewerkschaft zu nennen unter die Meinungsfreiheit falle. Dem Kriterium der Tariffähigkeit sprach er eine untergeordnete Bedeutung zu. Der Berliner FAU-Sekretär Lars Röhm war hocherfreut: „Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen“, sagte er der taz. „Jetzt können wir im Kino Babylon wieder unsere Gewerkschaftsrechte wahrnehmen“, meinte auch FAU-Sprecherin Milena Fehrte. Dazu gehört vor allem die Beteiligung an Betriebsversammlungen.

Zufrieden zeigte sich auch Jochen Gester vom Solidaritätskomitee für Gewerkschaftsfreiheit, in dem sich auch Mitglieder von DGB-Gewerkschaften engagieren. „Es geht uns nicht um das Programm der FAU, sondern um das Recht der Gewerkschaften, selber zu entscheiden, wie sie ich organisieren“, betont Gester. Von der Geschäftsführung des Kinos war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2010%2F06%2F11%2Fa0224&cHash=f177beffa8

Peter Nowak