Damit hat es eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe aufgehoben, die am 16. Mai die Anklage gegen Kienert abgelehnt und ihm bescheinigt hatte, nur seine journalistische Arbeit gemacht zu haben. Diesen Beschluss hatten die Anwälte von Kienert als Erfolg für die Pressefreiheit bewertet. In der jetzigen Zulassung der Anklage durch das OLG Stuttgart sieht David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) einen Rückschlag.
Der Straftatbestand, der Fabian Kienert vorgeworfen wird, lautet auf »Unterstützung einer verbotenen Vereinigung«. Der Journalist des Freiburger Senders Radio Dreyeckland hatte auf dessen Homepage im Juli 2022 das Archiv der Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt. Diese war vom Bundesinnenministerium als vermeintlicher Verein mit »linksextremistischen« Bestrebungen verboten worden. Kienert hatte den Link zum Indymedia-Archiv unter einen Artikel gesetzt, der vermeldete, dass die Verfahren gegen die angeblichen Betreiber*innen der Plattform eingestellt worden seien. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt mitgeteilt, dass es …
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