In vielen Bundesländern werden Abschiebungen bestenfalls kurzzeitig verschoben

Rausschmiss geht weiter

In der vergangenen Woche gab es in der Darmstädter Anstalt Proteste gegen die Fortdauer der Abschiebehaft. Einige Gefangene verweigerten nach dem Hofgang die Rückkehr in ihre Zellen. Ein tunesischer Insasse bat in einer Petition um die Aussetzung seiner Abschiebung. In der Haftanstalt befindet sich seit Anfang Februar auch ein US-Bürger, der seit 30 Jahren in Fulda lebte. Momentan kann er nicht abgeschoben werden, weil die Begleitpolizist*innen wegen der Coronakrise mindestens bis zum 4. April keine Einreisegenehmigung in die USA bekommen. Trotzdem wird er Mann nicht aus der Abschiebehaft entlassen.

»Deutsche Staatsangehörige, die in Tunesien gestrandet sind und zurückreisen möchten, sollten sich umgehend unter www.rueckholprogamm.de registrieren«, heißt es auf der Homepage der deutschen Botschaft in Tunis. Die Rückholaktion für deutsche Tourist*innen aus aller Welt sorgte in den letzten Tagen für viel mediale Aufmerksamkeit. Kaum zur Sprache kommt, welche Folgen die Stornierung fast aller Flüge für Abschiebehäftlinge in Deutschland hat. Sie sind nicht inhaftiert, weil sie eine Straftat begangen haben. Ihre Festsetzung dient nur dem Zweck der Ausreise. Höchstrichterliche Urteile stellen klar, dass die Abschiebehaft nicht unbegrenzt ausgeweitet werden darf. Deshalb fordern beispielsweise in Hessen antirassistische Organisationen und die Linke neben der Aussetzung aller Ausweisungen die sofortige ….

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