Landkreis mahnte Arbeitskreis und Grundrechtekomitee ab

Sanktionen gegen Abschiebungskritiker

Das Grundrechtekomitee hatte den inkriminierten Bericht auf seiner Webseite an einer Stelle ergänzt, danach aber keine weitere Rückmeldung der Kreisverwaltung Unna erhalten. Britta Rabe vom Komitee für Grundrecht fordert eine öffentliche Entschuldigung des Landrates und die Rücknahme der Abmahnung. »Ehrenamtlich Aktive und Bürgerrechtsorganisationen, die Kritik an der rigiden Abschiebungspraxis äußern, dürfen nicht an der freien Meinungsäußerung gehindert werden.

Weil sie in einer Pressemitteilung die inhumane Abschiebung einer Familie angeprangert hatten, bekamen das Komitee für Grundrechte und Demokratie und der Arbeitskreis Asyl Schwerte Post vom Anwalt. Was war geschehen? Der Kreis hatte am 18. Januar 2022 eine Familie nachts nach Bangladesch abgeschoben. Sie lebte seit 2016 in Deutschland und hätte von dem von der neuen Bundesregierung geplanten »Chancen-Aufenthaltsrecht« profitiert. Es sieht für Menschen, die am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und ohne Vorstrafen sind, ein Bleiberecht vor. Dies ist aber noch nicht umgesetzt. Die Familie wurde vom Arbeitskreis (AK) Asyl Schwerte unterstützt. Umso größer war die Empörung über …

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