Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht.

Einsatz offiziell rechtswidrig

Der Polizeieinsatz gegen den AfD-Protest wird die Justiz weiter beschäftigten. Denn das Verwaltungsgericht wies die Klärung der Frage, ob auch die Festnahme der An­ti­fa­schis­t*in­nen rechtswidrig war, an das Amtsgericht zurück. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, solche Verfahren zu führen, weil das für die Polizei als Ganzes bewirken muss, dass sie solche Dinge bei zukünftigen Einsätzen nicht mehr macht“, betont Anwältin Gilsbach.

Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021 war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden, …

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