Das gläserne Bankkonto und die soziale Kontrolle

Die Kontenabfragen der Behörden nehmen zu; die Datenschutzbewegung zeigt sich diesem Ausspähen gegenüber desinteressiert

In den letzten Jahren war der Datenschutz ein großes Thema in Teilen der Gesellschaft. Vor allem die Vorratsdatenspeicherung hat die öffentliche Debatte angeheizt. Jetzt wurde bekannt, dass die staatliche Datenschnüffelei in einem Sektor zugenommen hat, der auch in der Datenschutzdebatte immer unterbelichtet war. Die Süddeutsche Zeitung berichtet [1], dass staatliche Behörden in den vergangenen 15 Monaten private Konten so oft durchleuchtet haben wie noch nie.

2013 verzeichnete das zuständige Bundeszentralamt für Steuern knapp 142.000 dieser Kontenabfragen. Sie haben sich damit im Vergleich zu 2012 verdoppelt. Im ersten Quartal des neuen Jahres wuchs ihre Zahl ähnlich stark – von gut 24.000 auf mehr als 48.000. Seit 2005 haben die Behörden erst die gesetzliche Möglichkeit, die Konten zu durchleuchten Seitdem machen Jobcenter, Arbeitsagenturen, Finanz-, Bafög- und Wohngeldämter immer häufiger davon Gebrauch.

Steuerbehörden und Gerichtsvollzieher auf Datenjagd

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung nutzen vor allem Steuerbehörden und Gerichtsvollzieher das Instrumentarium immer häufiger. Steuerbehörden hätten in fast 69.000 Fällen Kontodaten abgefragt, 7.000 mehr als 2012. Bei den Kontoabfragen der anderen Behörden ist der Anstieg in den vergangenen 15 Monaten nach Angaben des Finanzministeriums „nahezu vollständig“ auf die Gerichtsvollzieher zurückzuführen.

Für sie wurde erst Anfang 2013 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einzuholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen.

Dieses Instrument werde vor allem bei unkooperativen Schuldnern genutzt, die keine Vermögensauskunft vorgelegt haben, wird der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes [2], Detlef Hüermann, in der Zeitung zitiert. Damit wird Gerichtsvollziehern ein Überwachungsinstrumentarium in die Hand gegeben, das tief in die Privatsphäre reicht.

Denn im Zeitalter des bargeldosen Zahlungsverkehrs verrät ein Kontoabgleich eine Menge nicht nur über die Arbeitsverhältnisse, sondern auch über die Einkaufsgewohnheiten und das Freizeitverhalten des Überprüften. Schließlich schlägt sich heute jeder dieser Aktivitäten in einer Kontobewegung nieder. Selbst wenn man davon ausgeht, dass sich die Gerichtsvollzieher an die gesetzlichen Festlegungen halten und das Augenmerk nur auf bestimmte Transaktionen richten, müssen sie alle Kontobewegungen kontrollieren, um die gesuchten Daten herauszufinden. Dass gilt auch für alle übrigen Behörden, die Zugriff auf das Bankkonto haben.

Wenn ein eBay-Handel zu Sanktionen führt

Besonders Erwerbslose empfinden es als besondere Demütigung, dass jede Kontobewegung den Arbeitsagenturen bekannt wird und oft auch Folgen hat. So berichtet ein Berliner Hartz IV-Empfänger gegenüber Telepolis, er sei sanktioniert worden, weil sich aus seinen Kontodaten ergeben hat, dass er eine Angelausrüstung über eBay verkauft hat. Obwohl der Betrag nur im unteren dreistelligen Bereich lag, hätte er dem Jobcenter gemeldet werden müssen.

Ähnliche Beschwerden häufen sich in letzter Zeit. Doch auch in der Datenschutzbewegung war diese Form der Schnüffelei in der Privatsphäre bisher kein Thema. Das liegt auch daran, dass sich der Kern der Aktivisten zum Mittelstand zählt und wenig dafür interessierte, wenn Erwerbslose zu gläsernen Bankkunden werden.

Doch das könnte sich ändern. Denn die zeigende Zahl der Kontoabfragen zeigt, dass der Mittelstand auch davon so wenig verschont bleibt wie vom Abrutschen auf das Hartz IV-Niveau. Übrigens hat man das Kontoausspähen ursprünglich damit gerechtfertigt, dass damit Straftaten wie der internationale Drogenhandel und der „internationale Terrorismus“ bekämpft [3] werden sollten.

Damit wurde Akzeptanz erzeugt. Längst zeigte sich, dass es um die soziale Kontrolle vieler Menschen geht. Das sollte bei der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung bedacht werden. Auch die wird von Sicherheitsbehörden und – politikern als unverzichtbar im Kampf gegen Kapitalverbrechen erklärt und dürfte in der Praxis ebenso zur Massenausspähung führen wie die Kontoabfragen.

[1]

[2]

[3]http://www.ad-hoc-news.de/datenschutzbeauftragter-kritisiert-erleichterte–/de/News/2239907

Gegen Vorratsdatenspeicherung in jeder Form

„Freiheit statt Angst“: ein Demonstrationsbündnis mobilisiert für einen besseren Datenschutz

Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung steht im Mittelpunkt der Demonstration Freiheit statt Angst, zu der für den morgigen 10. September zahlreiche zivilgesellschaftliche und staatskritische, linke Initiativen, Parteien und Gewerkschaften nach Berlin aufrufen.

Michael Ebeling vom AK Vorrat, der die Demonstration vorbereitet, betont gegenüber Telepolis, die Konzentration auf dieses zentrale Datenschutzthema sei eine Konsequenz der Auswertung der Demonstration im letzten Jahr. Damals seien zu viele unterschiedliche Themen angesprochen worden, was zu Unschärfen in den politischen Aussagen und zum Rückgang der Teilnehmerzahlen geführt habe. Die Konzentration auf das originäre Thema Vorratsdatenspeicherung habe aber ganz aktuelle Gründe.

Der Druck der Datenspeicher-Befürworter in Deutschland und in Europa wachse und zeige Wirkung, betonte Ebeling mit Verweis auf aktuelle Pläne der FDP, die Speicherung der IP-Daten zuzulassen. Demgegenüber stellt Ebeling die Position des Demobündnisses klar:

„Die Vorratsdatenspeicherung ist per se nicht mit unseren Grundrechten vereinbar und muss in jeder Form verhindert werden.“

Mit dieser Position sei man im EU-Rahmen nicht isoliert, wie es die Befürworter der Datenspeicherung immer wieder darstellen, betont Ebeling mit Verweis auf Länder wie Tschechien, Rumänien und Zypern, die jede Datenspeicherung mit Verweis auf ihre Grundrechte ablehnen.

Die Datenschützer haben sich schon längst europaweit vernetzt. Unter dem Motto Freedom not Fear sind am nächsten Wochenende Aktionstage in Brüssel geplant. Neben einer Demonstration und einem Workshop stehen dort auch Gespräche mit EU-Parlamentariern auf dem Programm.

Bündnis mit der Facebookgeneration?

Wie in der Vergangenheit sind auch morgen gewerkschaftliche Organisationen wieder ein Teil des Demonstrationsbündnisses. Die verdi-Jugend weist in ihren Mobilisierungsaufruf auch auf die massive Datenspeicherung anlässlich der Proteste gegen einen Naziaufmarsch im Februar 2011 in Dresden hin.

Auch der vorerst nach Protesten von der Politik gestoppte elektronische Entgeld-Nachweis soll in veränderter Form wieder vorgelegt werden. Deshalb ist für die Gewerkschaften die Ablehnung dieser Form einer Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Thema ihrer Mobilisierung. Während die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Organisationen im Bündnis routiniert verläuft, müssen sich die Datenschützer die Frage stellen, wie sie eine Kooperation mit der Facebookgeneration hinkriegen.

Damit sind die vielen jungen durchaus nicht unpolitischen Personen gemeint, die sich im Internet zu allen möglichen Anlässen koordinieren und dabei freiwillig und ohne jede gesetzliche Vorgabe freigiebig mit ihren Daten umgehen. Das Problem wird durchaus erkannt. Mit Projekten wie den Freiheitsrednern, die in Schulen, Universitäten und Vereinen für den Wert der Privatsphäre werben, soll den sorglosen Umgang mit den eigenen Daten entgegengewirkt werden. Denn neben juristischen Siegen auf nationaler und europäischer Ebene und erfolgreichen Demonstrationen ist eine Zusammenarbeit mit dieser Internetgeneration für einen langfristigen Erfolg der Datenschutzbewegung unabdingbar.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150437

Peter Nowak

Lücke im Urteil

Wie die Berliner Staatsanwaltschaft doch Ergebnisse der Vorratsdatenspeicherung nutzen könnte
Eigentlich war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vorratsdatenspeicherung eindeutig. Da die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungsmäßig erklärt wurde, waren die schon gesammelten Daten unverzüglich zu vernichten.

Unter Punkt 3 heißt es im Urteil unmissverständlich: „Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.“

Eine Lücke im Urteil könnte es der Berliner Staatsanwaltschaft ermöglichen, doch auf einige Ergebnisse der Vorratsdatenspeicherung zurückzugreifen. Da in dem Urteil keine Angaben darüber gemacht werden, was mit den Daten geschehen soll, die bereits den Behörden übermittelt wurden, ist die Berliner Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass sie verwendet werden können.

In einer von der Berliner Staatsanwaltschaft herausgegebenen Leitlinie zur Sachbehandlung von Ermittlungs- und Strafverfahren heißt es: „Eine Löschung bzw. Vernichtung der Verkehrsdaten, die im Rahmen der einstweiligen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts vor dem Urteil von den Dienstanbietern zulässigerweise an die ersuchenden Behörden übermittelt worden sind, wird in dem Urteil nicht angeordnet.“

Während die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue keine grundsätzlichen Bedenken gegen dieses Vorgehen hat und es jedem Richter freistellt, darüber zu entscheiden, kommt vom rechtspolitischen Sprecher der Berliner FDP Sebastian Kluckert und vom innenpolitischen Sprecher der Berliner Grünen Benedikt Lux scharfe Kritik. Lux meinte, die Staatsanwaltschaft wäre gut beraten, auf die Daten zu verzichten.

Juristisch handelt es sich hier wohl um eine Grauzone. So darf nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Anklagebehörde auch Ergebnisse nutzen, die bei einer rechtswidrigen Razzia gesammelt wurden.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147370

Peter Nowak

Kampf um die eigenen Daten

Seit 2008 werden in Deutschland im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung E-Mail-Adressen sowie Telefon- und Handydaten gespeichert. Wird deswegen weniger telefoniert? Äußern sich die Kommunikationsteilnehmer jetzt vorsichtiger als vorher? Oder hat die Speicherung gar keine Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten? Das sind Fragen, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) auf wissenschaftlicher Grundlage erforschen lassen will. Deshalb ist die Bürgerrechtsorganisation auf der Suche nach Wissenschaftlern, die ein solches Forschungsprojekt betreuen wollen.

Das ist zu begrüßen, man muss sich jedoch fragen, warum es dazu erst des Anstoßes des AK Vorrat bedurfte. Gibt es keine kritischen Wissenschaftler, die angesichts einer in der letzten Zeit intensiv geführten Diskussion um Datenschutz im Internet selber auf die Idee gekommen sind, ein solches Forschungsprojekt in Angriff zu nehmen? Auch von der nun auch schon einige Monate amtierenden Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger könnte man eigentlich erwarten, dass sie ein solches Projekt in Auftrag gibt. Schließlich hat sich die FDP-Politikerin zumindest vor ihrer Amtsübernahme als vehemente Kritikerin der Datenspeicherung profiliert. Leutheusser-Schnarrenberger gehört zu den mehr als 34 000 Personen, die sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Datensammeln wandten. Im Laufe der Verhandlung über diese Beschwerde Ende letzten Jahres fragte einer der am Verfahren beteiligten Verfassungsrichter nach empirischen Belegen für die von den Datenschützern angeführte These, dass die Kommunikationserfassung von der unbefangenen Benutzung von Telefon, Handy und E-Mail abschrecke.

Dass die Gegner der Datenspeicherung nun selber die Initiative ergriffen haben, ist eine mutige Entscheidung. Schließlich ist längst nicht ausgemacht, dass die Ergebnisse einer solchen Forschungsarbeit die Argumente der Datenschützer stützen. Schließlich scheint der Kampf um die eigenen Daten nicht unbedingt zu den größten Sorgen von Teilen der jungen Generation zu gehören. Sonst würden sich nicht derart viele Fotos und private Angaben im Netz finden.

Auch die Ergebnisse zweier Umfragen geben keine eindeutige Antwort auf die Frage nach der Änderung des Kommunikationsverhaltens nach Einführung der Speicherung. So befragte das Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienerforschung der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität im Jahr 2008 Journalisten, ob sich das Bewusstsein der Vorratsdatenspeicherung negativ auf die Kommunikation mit ihren Informanten ausgewirkt hat. 7,1 Prozent bejahten diese Frage, 70,4 Prozent verneinten sie und 22,5 Prozent hatten keine Meinung. Eindeutiger ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage bei 1002 Bundesbürgern aus dem gleichen Jahr. Dort gaben 571 Befragte an, sie würden wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat benötigten. Die abschreckende Wirkung dieses Gesetzes »könne lebensgefährlich werden, wenn etwa telefonische Hilferufe bei Psychotherapeuten oder Drogenberatungsstellen unterbleiben«, kommentierte Patrick Breyer vom AK Vorrat diese Ergebnisse.

Wie sehr die – begründete oder unbegründete – Angst vor Überwachung das Kommunikationsverhalten beeinflusst, zeigte eine Studie der Universität Newcastle aus dem Jahr 2006. Die Forscher befassten sich mit den Reaktionen von Personen auf Überwachung und kamen zu dem Schluss, dass bereits ein Poster mit einem Auge als Symbol einen negativen Einfluss auf das Kommunikationsverhalten hat.

 http://www.neues-deutschland.de/artikel/164171.kampf-um-die-eigenen-daten.html

Peter Nowak

Datenüberwachung und Kommunikationsverhalten

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, die Folgen der Vorratsdatenspeicherung wissenschaftlich zu erforschen
Seit 2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Emailadressen sowie Telefon- und Handydaten werden seitdem gespeichert. Wird deswegen weniger telefoniert? Äußern sich die Kommunikationsteilnehmer jetzt vorsichtiger als vorher? Oder hat die Speicherung kein Verhalten auf das Kommunikationsverhalten? Das sind Fragen, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf wissenschaftlicher Grundlage erforschen will. Daher hat er einen Aufruf gestartet, um Wissenschaftler zu suchen, die ein solches Forschungsprojekt starten.

Bisher gibt es bisher sehr unterschiedliche Signale in dieser Frage. So erklärten in einer im Mai 2008 im Auftrag des Deutschen Journalisten-Verbandes erstellten Forsa-Umfrage 91 % der befragten Journalisten, dass sie ihr Kommunikationsverhalten auch nach der Datenspeicherung nicht geändert haben.

Allerdings erklärte die Mehrheit der Befragten, sie würden wegen der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, per Telefon, Email oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat benötigten. Daraus schloss Patrick Beyer vom AK Vorrat, dass die Konsequenzen der Speicherung lebensgefährlich sein können, wenn ein notwendiger Anruf bei einer solchen Einrichtung unterbleibt.

Im Juni 2006 kam ein Forschungsprojekt der Universität Newcastle zu dem Ergebnis, dass schon ein Poster, auf dem ein Auge als Symbol der Überwachung abgebildet ist, Einfluss auf das Kommunikationsverhalten hat.

Die Frage des AK Vorrat, warum Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich vor ihrer Amtsübernahme als Gegnerin der Datenspeicherung profitierte, ein solches Forschungsprojekt nicht initiiert, ist natürlich berechtigt.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/146966
 
Peter Nowak