Auch beim Netzdurchsetzungsgesetz geht es um den Ausbau des repressiven Staates

„Hass im Netz“ als Türöffner

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber erinnerte daran, dankenswerterweise daran, dass die Forderung nach immer neuen und schärferen Gesetzen oft erfolgt, obwohl die bestehen gesetzlichen Möglichkeiten noch nicht einmal ausgeschöpft werden. Kelber spricht hier von einem Vollzugsdefizit. Das ist allerdings kein Versehen oder Fehler, sondern hat System.

Seit 1. Februar 2022 müssen große Anbieter sozialer Netzwerke potenziell strafrechtlich relevante Inhalte dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Das entstammt einer Neuregelung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das bereits Mitte 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Dabei war es natürlich ein geschickter Schachzug, von einem …

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