Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Ausreisepflichtigen

Drei Wochen Abschiebehaft sind zuviel

Doch die Realität sieht anders. So sa0 in Darmstadt seit Mitte Februar der US-Bürger Jason P. in Abschiebehaft, der jahrelang in Fulda lebte. Er soll in die Vereinigten Staaten abgeschoben worden, wo er weder Verwandte noch andere Bezüge hat. Silke Born-Gotta, Anwältin von P., hat Ende März die Freilassung ihres Mandanten beantragt. Am 16. April ist Jason P. nach 8 Wochen Abschiebehaft freigelassen worden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung die Rechte von abgelehnten Asylbewerbern gestärkt, die abgeschoben werden sollen. Die pauschale Begründung der Behörden, die Buchung des Abschiebeflugs brauche drei Wochen Vorlauf, rechtfertige es nicht, jemanden so lange in Haft zu nehmen, entschieden die obersten Zivilrichter jetzt in einem Fall aus Düsseldorf. Ein Mann aus Bosnien-Herzegowina, der nach einer Strafhaft aus Deutschland in sein Heimatland abgeschoben wurde, hatte Beschwerde gegen die Abschiebehaft eingelegt. Am 2. November 2017 war er ….

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