
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg muss sich mit einem Streit zwischen der Freien Universität (FU) Berlin und der Gewerkschaft Verdi beschäftigen. An der FU waren Beschäftigte der Verdi-Betriebsgruppe abgemahnt worden, weil sie in einem Aufruf für eine Kundgebung gegen den Rechtsruck auch die FU kritisiert haben. Das Arbeitsgericht Berlin lehnte eine Klage gegen die Abmahnung eines Beschäftigten ab und wertete den Aufruf als »Schmähkritik«. Das betroffene Verdi- und Personalratsmitglied hat nun Berufung eingelegt. In dem strittigen Aufruf zu einer Kundgebung vor etwa einem Jahr hatte die Verdi-Betriebsgruppe der FU vorgeworfen, …
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