
Warum hatte der Täter des rassistischen Anschlags von Hanau eine Waffenerlaubnis? Um diese Frage sollte es am vergangenen Montag im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags gehen, der sich den rassistischen Morden vom 19. Februar 2020 in Hanau widmet. Doch die Befragung eines Mitarbeiters der zuständigen Waffenbehörde wurde schon kurz nach Beginn der Sitzung abgebrochen. Der Grund dafür sind laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau gegen Unbekannt.Bereits zu Beginn der Befragung hatte der Anwalt eines Zeugen mit Blick auf das Ermittlungsverfahren auf das Aussageverweigerungsrecht seines Mandaten verwiesen. Auf die weitere Befragung des Mannes und der weiteren für Montag geladenen Zeugen wurde vorerst verzichtet. Der öffentliche Teil der Sitzung war damit beendet.Kritik kam von der …
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