
Warum hatte der Täter des rassistischen Anschlags von Hanau eine Waffenerlaubnis? Um diese Frage sollte es am Montag im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags gehen, der sich den rassistischen Morden vom 19. Februar 2020 widmet. Doch die Befragung eines Mitarbeiters der Waffenbehörde wurde schon kurz nach Beginn der Sitzung abgebrochen. Gleich zu Anfang hatte der Anwalt des Zeugen mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Polizei auf das Aussageverweigerungsrecht seines Mandaten verwiesen. Auf die weitere Befragung des Mannes und der anderen für Montag geladenen Zeugen wurde vorerst verzichtet, wie der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) erklärte. Der öffentliche Teil der Sitzung wurde damit beendet. Kritik an diesem Vorgehen äußerte die …
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