Die krisengeschüttelte NPD konnte Mitte September erzielte Mitte September einen juristischen Erfolg verbuchen. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass ein Wahlkampfplakat der NPD mit dem Spruch „Geld für Oma statt für Sinti und Roma“ nicht als Volksverhetzung gewertet werden kann. Obwohl die Darstellung einen diskriminierenden Charakter habe, überschreite sie nicht die Grenze zur Strafbarkeit, erklärten die Münchner Richter und wiesen damit eine Klage des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma gegen die Stadt Ingolstadt zurück. Der Zentralrat hatte die Stadtverwaltung aufgefordert, die zur Bundestagswahl 2017 aufgehängten Plakate abzuhängen. Die Kommune lehnte das mit Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage ab. Der antiziganistische Spruch wird inhaltlich auch von Kreisen geteilt, die niemals mit der NPD in Verbindung gebracht werden wollen. Es sind auch….
„Kein Grund zum Feiern“ weiterlesenAnlässlich ihres fünfjährigen Bestehens veröffentlicht die Berliner Dokumentationsstelle Antiziganismus eine umfangreiche Broschüre. Diese zeigt vor, wie Jobcenter Sinti und Roma diskriminieren.
Kein Grund zum Feiern
In der Dokumentation wird an Hand von Falleispielen gezeigt, wie sich das EuGH-Urteil und die Debatten in Deutschland in einer antiziganistische Behördenpraxis niedergeschlagen hat.