Am 28. Januar 1972 wurde vom damaligen Bundeskanzler Willy Brandt gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer der sogenannte Radikalenerlass verkündet. Er sah vor, dass sämtliche Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst daraufhin überprüft wurden, ob sie vorbehaltlos zur freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Das Kürzel fdgo wurde in den 1970er Jahren zum Synonym für einen autoritären Staat, die Überwachung von Linken der unterschiedlichen Couleur und die Zerstörung von Lebensperspektiven vieler junger Menschen in der BRD. Das wurde am 17. Mai auf einer Veranstaltung in der Bundeszentrale der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin deutlich. Ursprünglich war sie zum …
„Sorge vor neuem »Radikalenerlass«“ weiterlesenVerdi lud anlässlich des 50. Jahrestages der Berufsverbote zu einer Diskussionsveranstaltung
Sorge vor neuem »Radikalenerlass«
Das Engagement antifaschistischer Gruppen und nicht ein neuer Radikalenerlass sei das beste Mittel gegen Rechts, erklärte die Bundesvorsitzende der VVN-Bund der Antifaschist*innen, Cornelia Kerth, in ihrem Beitrag. Sie erinnerte daran, dass ihre Organisation über Jahre wegen eines Eintrags im bayerischen Verfassungsschutzbericht der Entzug der Gemeinnützigkeit drohte.