Scheine machen? Tüten kleben!

JUSTIZ Ein Häftling in Tegel wird trotz Fernstudium nicht von der Arbeit freigestellt. Warum, bleibt unklar

Oliver R. hat zurzeit eine 78-Stunden-Woche. Seit dem 1. Oktober belegt er wöchentlich 38 Stunden Kurse für sein Studium der Kulturwissenschaft an der Fernuniversität Hagen. Daneben faltet er 40 Stunden Kartons und klebt Tüten: R. arbeitet in der Kartonageabteilung der JVA Tegel.

Zu einer Haftstrafe verurteilt wurde R. wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Militanten Gruppe (mg). Zunächst war er im offenen Vollzug und arbeitete in einer Buchhandlung. Als er im vergangenen Mai im Zusammenhang mit einer Großrazzia gegen die mutmaßliche mg-Nachfolgeorganisation „RAZ“ in den geschlossenen Vollzug verlegt wurde, entschloss er sich zur Aufnahme des Studiums.

Sein Antrag auf Freistellung von der Arbeit wurde auch von der zuständigen Sozialarbeiterin der JVA befürwortet. „Bis heute hat er aber darauf keine Antwort bekommen“, erklärte Lisa Steffen vom „Solikomitee Olli R.“ der taz, „er muss weiter 40 Stunden arbeiten und kann sehen, wie er nebenbei sein Studium auf die Reihe kriegt.“ R. solle sofort von der Lohnarbeit freigestellt werden, fordert die Soligruppe. JVA-Sprecher Lars Hoffmann weist die Kritik gegenüber der taz zurück. „Die JVA Tegel stellt Häftlinge von der Lohnarbeit frei, wenn sie ein Fernstudium abschlussorientiert absolvieren.“ Voraussetzung sei, dass sie den Studienfortschritt regelmäßig nachwiesen. Häftlinge ohne Abitur könnten sich an der Fernuni Hagen als GasthörerInnen einschreiben, würden aber nicht von der Arbeit freigestellt. Oliver R. hat Abitur und will sein Studium zum Abschluss bringen. Warum er nicht von der Arbeit freigestellt wurde, konnte Hoffmann auf Nachfrage der taz nicht sagen.

Eigentlich fortschrittlich

Der Sprecher betonte aber, die JVA Tegel biete als eine von wenigen deutschen Anstalten ihren Häftlingen die Möglichkeit des Fernstudiums. Das bestätigt Oliver Schlemmer, als AStA-Referent an der Hagener Uni für die Belange der JVA-KommilitonInnen zuständig. „Leider lehnen viele Justizvollzugsanstalten ein Studium an der Fernuniversität aufgrund der erforderlichen Internetverbindung komplett ab und vereiteln dieses sinnvolle Angebot“, so Schlemmer zur taz. Die JVA Tegel ist da aus meiner Sicht fortschrittlich.“ Er gehe davon aus, dass KommilitonInnen in der JVA Tegel von der Arbeit befreit würden. Das sei auch notwendig: „Ein Studium, das der Resozialisierung und Arbeitsaufnahme nach der Haft dienen soll, kann sinnvoller ohne Doppelbelastung erfolgen.“

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2013%2F10%2F15%2Fa0126&cHash=6f728182b69e1325dfc1246365717106

Peter Nowak

Soli für Olli

Freilassung gefordert

Er stand kurz vor seiner Entlassung aus dem Gefängnis, dann durchsuchte die Polizei am 22. Mai bundesweit mehrere Wohnungen und verlegte Oliver R. kurzerhand in den geschlossenen Vollzug der JVA in Tegel. Als Protest dagegen hat die »Soligruppe für Olli« gleich zu zwei Aktionen in dieser Woche vor der JVA aufgerufen. Unter dem Motto »Linke Politik verteidigen« ist für den 19. Juni um 11 Uhr eine Kundgebung angemeldet. Am 22. Juni soll ab 15 Uhr eine Demonstration vom U-Bahnhof Holzhausener Straße zur JVA ziehen.

Oliver R. war wegen angeblicher Mitgliedschaft in der »Militanten Gruppe« (mg) zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er war bisher im offenen Vollzug untergebracht.

Am 22. Mai durchsuchte die Polizei gleichzeitig mehrere Wohnungen unter anderem in Berlin und Stuttgart. Anlass war ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129. Dabei gehe es um die mögliche Bildung einer »linksextremistischen kriminellen Vereinigung«. Im Rahmen der Durchsuchungen wurde auch gegen R. ermittelt.

»Obwohl kein Haftbefehl vorlag, wurde R. aus seiner Arbeitswelt und seinem sozialen Umfeld herausgerissen und in eine Vollzugssituation geworfen, die sowohl seinen Job als auch seine physische Gesundheit akut gefährden«, so ein Soligruppen-Sprecher. Eine Freundin von R. berichtete, auch eine medizinische Behandlung habe er abbrechen müssen.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/824885.soli-fuer-olli.html
Peter Nowak

Ist Zeitungsverkauf Terrorismus?

Kundgebung für türkische Aktivistin am Sonntag geplant
Für diesen Sonntag planen Antirassismusgruppen eine Kundgebung vor der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin-Lichtenberg. Dort sitzt seit Ende Oktober 2011 Gülaferit Ünsal in Untersuchungshaft. Die Justizbehörde beschuldigt die Frau, »Rädelsführerin« der in der Türkei und in Deutschland verbotenen marxistischen »Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front« (DHKP-C) zu sein. Diese in den 70er Jahren gegründete Organisation hatte in den Armenvierteln großer türkischer Städte und in den Universitäten ihre Basis.

Nach dem Vorbild von Che Guevara propagierte sie eine Kombination von legaler politischer Arbeit und militanten Aktionen. Mittlerweile wurden mehrere angebliche DHKP-C-Aktivisten in Deutschland zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die juristische Handhabe liefert der Paragraf 129 b, der die strafrechtliche Verfolgung von ausländischen Organisationen in Deutschland ermöglicht. Auch gegen Ünsal wird nach diesem Paragrafen ermittelt. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt sie, für den Verkauf von Zeitschriften und die Organisation kommerzieller Veranstaltungen zuständig gewesen sein und Spendenkampagnen der DHKP-C koordiniert zu haben. Aus ermittlungstechnischen Gründen gibt die Bundesanwaltschaft keine weiteren Auskünfte.

Ünsal lebte in den letzten Jahren in Griechenland, von wo sie auf Betreiben der deutschen Generalbundesanwaltschaft ausgeliefert wurde. Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen hatte im Sommer 2011 dagegen protestiert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stand der Paragraf 129 b. So heißt es in einer Stellungnahme der griechischen Juristenorganisation »Gruppe der Anwälte für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten«: »Auf Grundlage eines Haftbefehls der deutschen Behörden wird Gülaferit Ünsal der Mitgliedschaft in einer ›terroristischen Organisation‹ beschuldigt.

Die einzige Grundlage dafür ist ihre legale politische Aktivität, der Verkauf von Zeitschriften und ihre Teilnahme an Solidaritätskampagnen für türkische politische Gefangene.« Auch Karin Wegener vom Berliner Initiativkreis Gülaferit Ünsal kritisiert, dass mit den Paragrafen 129 a und b legale politische Aktivitäten in einen terroristischen Kontext gesetzt werden. Deshalb soll auf der Kundgebung die Abschaffung von genau diesen Paragrafen gefordert werden.

Wegener rechnet auf Unterstützung durch Teilnehmer der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration, die ganz in der Nähe der JVA Lichtenberg endet. Um 13 Uhr treffen sich LL-Demonstranten, die auch an der Kundgebung teilnehmen wollen, am U-Bahnhof Lichtenberg (Ausgang Siegfriedstraße). Die Kundgebung beginnt um 13.30 Uhr vor der JVA-Lichtenberg in der Alfredstraße 11.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/215637.ist-zeitungsverkauf-terrorismus.html
Peter Nowak

Soli-Demo für inhaftierte deutsch-türkische Linke


PARAGRAF 129 B Linke Aktivistin seit Monaten wegen politischer Aktivitäten in der Türkei in U-Haft

Ein kürzlich gegründeter Initiativkreis setzt sich für die linke Aktivistin Gülaferit Ünsal ein, die seit 21. Oktober in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Lichtenberg in Untersuchungshaft sitzt. Die Gruppe bereite eine Kundgebung vor der JVA am 15. Januar vor, sagt Mitorganisatorin Karin Wegener. Man wolle der Gefangenen im Anschluss an die Rosa-Luxemburg-Demo Grüße vorbeibringen.

Ünsal war auf Betreiben der Bundesanwaltschaft aus Griechenland nach Deutschland ausgeliefert werden. Die Justizbehörde beschuldigt die 38-jährige Frau, „Rädelsführerin“ der in der Türkei aktiven marxistischen „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) zu sein. Diese in den 70er Jahren gegründete Organisation hatte in den Armenvierteln der großen Städte sowie an den Universitäten der Türkei ihre Basis. Nach dem Vorbild von Che Guevara propagierte die Organisation eine Kombination von legaler politischer Arbeit und militanten Aktionen. Sie ist sowohl in der Türkei als auch in Deutschland verboten.

Mittlerweile wurden zahlreiche DHKP-C-Mitglieder in Deutschland zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die juristische Handhabe liefert der Paragraf 129 b, der die strafrechtliche Verfolgung von im Ausland aktiven Organisation in Deutschland ermöglicht. Auch gegen Ünsal wird nach diesem Paragrafen ermittelt.

„Die Beschuldigte soll von Oktober 1999 bis August 2008 an der Spitze der Organisation in Europa gestanden haben“, heißt es in einer Erklärung der Bundesanwaltschaft. Danach soll sie vor allem für den Verkauf von Zeitschriften und die Organisation kommerzieller Veranstaltungen zuständig gewesen sein und Spendenkampagnen der DHKP-C koordiniert haben. Aus ermittlungstechnischen Gründen gibt die Bundesanwaltschaft derzeit keine weiteren Auskünfte.

In Griechenland hatte ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen monatelang gegen Ünsals Auslieferung nach Deutschland mobilisiert. So heißt es in einer Stellungnahme der griechischen Juristenorganisation „Gruppe der AnwältInnen für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnnen“: „Die einzige Grundlage dafür ist ihre legale politische Aktivität, das heißt der Verkauf von Zeitschriften und ihre Teilnahme an Solidaritätskampagnen für türkische politische Gefangene.“

Auch in Deutschland kritisieren Bürgerrechtsorganisationen, dass mit den Paragrafen 129 a und b legale politische Aktivitäten in einen terroristischen Kontext gesetzt werden.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=
bl&dig=2012%2F01%2F06%2Fa0145&cHash=5802a53f8a
Peter Nowak

Nazi-Aufmarsch für Horst Mahler

Unter dem Motto »Freiheit für Horst Mahler« wollen Neonazis am heutigen Sonnabend vor dem Gefängnis in Brandenburg/Havel aufmarschieren.

Mahler, der einst zur Rote Armee Fraktion gehörte und vor knapp zehn Jahren endgültig im Lager der extremen Rechten ankam, ist in Brandenburg inhaftiert.
Horst Mahler sitzt in Brandenburg/Havel seit Oktober 2009 eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Holocaustleugnung, Beleidigung und Volksverhetzung ab. Seitdem gilt er bei etlichen Rechtsextremisten als Märtyrer für die Meinungsfreiheit. Bei der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene steht der ehemalige Rechtsanwalt an vorderster Stelle der zu unterstützenden Personen.

 Vorwürfe aus der Zelle
Allerdings ist die Unterstützung für Mahler im rechten Lager begrenzt. Eine Internetpetition für seine Freilassung unterzeichneten nur wenige Menschen. Der Initiator der Petition, Kevin Käther, gehört gemeinsam mit Wolfram Nahrath, dem einstigen Bundesführer der verbotenen Wiking-Jugend, zu den Anmeldern der Kundgebung. Heftige Kritik mussten sich die Veranstalter von ihrem Idol gefallen lassen. Mahler warf ihnen in einen Brief aus dem Gefängnis vor, ihm mit der Forderung nach Abschaffung des Volksverhetzungsparagrafen 130 juristisch in den Rücken zu fallen.

Die Polizei konnte über die erwartete Teilnehmerzahl des rechten Aufmarsches keine Angaben machen. Die Neonazi-Organisation Freie Kräfte Neuruppin/Westhavelland unterstützt die Kundgebung.

Gegenproteste angekündigt
Antifaschisten haben Proteste angekündigt. Im Aufruf wird der Nazi-Aufmarsch als Zeichen eines immer selbstbewussteren Neonazismus gedeutet. Holocaustleugner wie Mahler seien die Spitze einer breiteren antisemitischen Strömung. Auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und die Linksjugend solid mobilisieren. Man wolle den Neofaschisten zeigen, dass es für sie keinen Boden in Brandenburg an der Havel gibt, heißt es.

»Wir wollen uns in einem breiten Bündnis und mit Unterstützung der Bevölkerung einer Kundgebung entgegenstellen, die den Mord an Millionen Menschen während des Zweiten Weltkriegs leugnet und faschistischem, rassistischem und revisionistischem Gedankengut ein Forum bieten will«, erklärte Michaela Trenner von der Linksjugend. Die Demonstration der Antifaschisten soll um 12 Uhr beginnen. Als Treffpunkt wird die Straßenbahnhaltestelle »Asklepios Klinik« angegeben.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/194056.nazi-aufmarsch-fuer-horst-mahler.html

Peter Nowak