Der Eigentümer der Habersaathstraße darf Mie­te­r:in­nen nicht kündigen, weil er abreißen und neu bauen will. Das hat nun das Landgericht entschieden.

Kein Recht auf Gewinnoptimierung

Das Haus ist längst zu einen Symbol für den ausdauernden Kampf gegen Leerstand und Verdrängung geworden. Wenige Alt­mie­te­r:in­nen wehren sich seit Jahren gegen ihre geplante Verdrängung und einen Abriss des intakten Hauses. Teil des Kampfs waren auch mehrfache Besetzungen leerstehender Wohnungen durch wohnungs- und obdachlose Menschen.

Die verbliebenen Alt­mie­te­r:in­nen des Gebäudes in der …

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