Amtsgericht Fulda gibt Widerspruch eines Linken gegen einen Strafbefehl statt

Doch keine Beamtenbeleidigung

Kundgebungsteilnehmer*innen forderten unterdessen, dass sich auch der für den Tod von Matiullah J. verantwortliche Polizist vor Gericht verantworten muss. Ganz ausgeschlossen ist das nicht mehr. Nach der frühen Einstellung wurde das Verfahren auf Antrag des in Afghanistan lebenden Bruders von J. wieder aufgenommen.

Applaus brandete auf, als Christopher W. am Donnerstagnachmittag das Gebäude des Fuldaer Amtsgerichts verließ. Der in Frankfurt am Main lebende Sozialarbeiter hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Diesem gab das Gericht statt. Polizisten hatten dem 26-Jährigen Beamtenbeleidigung vorgeworfen, weil er auf einer antirassistischen Demonstration in Fulda ….

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