„DRK gegen nd: 1:2“. So kommentierte die Redaktion der Tageszeitung nd den Ausgang eines Rechtsstreits, der auch die Pressefreiheit berührt. Geklagt hatte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) gegen eine Recherche der Berliner Tageszeitung „nd“, in dem kritisch über die Zustände im Ankunftszentrum für Geflüchtete in Berlin-Tegel berichtet wurde. Das Gericht urteilte nun, dass der Großteil der beanstandeten Aussagen zulässig ist.
Der Bericht über die beschriebenen Missstände in der Berliner Unterkunft stützt sich auf Aussagen von Beschäftigten eines weiteren Hilfswerks im Ankunftszentrum. Aus Angst vor Sanktionen wollten die Quellen des „nd“ jedoch nicht mit ihren Namen genannt werden. Das DRK versuchte der nd-Redaktion mehrere dieser anonymisierten Äußerungen per Einstweiliger Verfügung zu verbieten. Die zuständige Redakteurin legte …
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