Generalenthaftung


Niederlage bei der »Mall of Shame« verweist auch auf Schwächen der außerparlamentarischen Linken

»Ich hatte große Hoffnungen in die deutsche Justiz. Doch mittlerweile bin ich sehr enttäuscht«, erklärt Ovidiu Mindrila. Gerade hat er erfahren, dass seine Klage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co abgewiesen wurde. Mindrila war am 3. Mai von Rumänien nach Berlin gekommen, weil seine Klage an diesem Tag vorm dortigen Arbeitsgericht verhandelt wurde. Er gehört zu einer Gruppe rumänischer Bauarbeiter, die auf der Baustelle der Mall of Berlin geschuftet haben und um große Teile ihres Lohns betrogen wurden. Im Herbst 2014 sorgte ihr Fall bundesweit für Schlagzeilen, nachdem sie sich an die Basisgewerkschaft FAU
gewandt hatten. Auf zahlreichen Kundgebungen rund um die Mall of Berlin wurde offensiv der ausstehende Lohn gefordert. Gleichzeitig wurden vor dem Arbeitsgericht Klagen zunächst gegen die Subunternehmen eingeleitet, bei denen die Arbeiter beschäftigt gewesen waren. Obwohl sie mehrere Prozesse gewonnen haben, hat keiner der Beschäftigten bisher sein Geld bekommen. Die Subunternehmen meldeten Konkurs an und waren damit zahlungsunfähig – keine Seltenheit im Subunternehmerwesen der Bauwirtschaft. Daraufhin verklagte Mindrila, unterstützt von der FAU, das Generalunternehmen, das zum Firmengeflecht des Bauherrn und Investors der Mall of Berlin, Harald Huth gehört. »Das Generalunternehmen wählt die Subunternehmen aus und ist deswegen auch dafür verantwortlich, wenn diese die Löhne nicht zahlen«, lautete die Argumentation des Fachanwalts für Arbeitsrecht Sebastian Kunz, der Mindrila vor Gericht vertrat. Die AnwältInnen der beklagten Firma hatten hingegen argumentiert, die Subunternehmen und nicht der Generalunternehmer bestimmten, was auf der Baustelle geschieht. Dieser sei daher auch nicht verantwort-
lich, wenn kein Lohn gezahlt wird. Dieser Rechtsauffassung schloss sich das Arbeitsgericht an und lehnte Mindrilas Klage ab. Ob er weiter den Rechtsweg bestreitet, ist noch nicht entschieden. Das Problem ist, dass weitere Klagen mit Kosten verbunden sind, die an den KlägerInnen hängen bleiben, wenn sie am Ende keinen Erfolg haben.

Die Grenzen des Arbeitsrechts

Die Niederlage von Mindrila ist besonders tragisch, weil der Kampf der rumänischen Bauarbeiter um ihren Lohn ein hoffnungsvolles Zeichen von neuem Selbstbewusstsein migrantischer Beschäftigter war. Dass sie um ihren Lohn betrogen werden, ist nicht selten. Selten ist, dass die Betroffenen sich wehren, an die Öffentlichkeit und vor Gericht gehen. Mit der FAU fanden sie eine Gewerkschaft, die sie dabei unterstützte. Anfangs schien es so, als könnte sich eine außerparlamentarische Bewegung etablieren, die den antirassistischen Kampf mit dem Kampf am Arbeitsplatz verbindet: Im Jahr 2015 gab es regelmäßig größere Kundgebungen rund um die Mall of Berlin. Viele Medien berichteten über den Fall und skandalisierten die
Praktiken nicht nur der Subunternehmen, sondern auch der HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. Doch bald ließ das außerparlamentarische Engagement nach, und auch die Medien wandten sich neuen Themen zu. Insofern ist die Niederlage der rumänischen Arbeiter auch und vor allem ein Zeichen für die Schwächen solcher UnterstützerInnen-Netzwerke, sich über eine längere Zeit mit Betroffenen zu solidarisieren. Die Hauptarbeit auch der Solidarität lag bei der FAU Berlin. Es ist klar, dass eine kleine Basisgewerkschaft, die viele Kämpfe vor allem im prekären Bereich führt, diese Aufgabe alleine nicht stemmen kann. Am 1. März 2016 ergriff ein außerparlamentarisches Bündnis in Berlin nochmals die Initiative und ließ einen Marsch durch das ›prekäre Berlin‹ anlässlich des Internationalen Aktionstags gegen Abschottung und Prekarisierung vor der Mall of Berlin beginnen. Hätte es mehr solcher Aktionen gegeben, hätten die Bauarbeiter ihren Lohn vielleicht sogar ohne die Justiz erhalten können. Schließlich hätte die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co die Beträge, die
den Arbeitern zustehen, aus der Portokasse zahlen können. Und dass Harald Huth durchaus auf veröffentliche Texte reagiert, zeigt die Unterlassungserklärung, die er über seine AnwältInnen an die FAU richtete. Die hatte etwas ungenau behauptet, sie Klage gegen ihn – statt gegen das Firmengeflecht, in dem er maßgeblichen Einfluss hat. Dass in vielen Medien diese Firma mit Lohnraub und Ausbeutung von migrantischer Arbeitskraft in Verbindung gebracht wird, scheint Huth hingegen nicht zu stören. Dafür war der außerparlamentarische Druck am Ende nicht stark genug.

aus:
express Zeitung für sozialistische Betriebs, – und Gewerkschaftsarbeit 05/2017


www.express-afp.info

Peter Nowak