Geheimakte Barbie

Der Historiker Peter Hammerschmidt forscht über den Umgang der Bundesrepublik mit Altnazis wie Klaus Barbie. Doch der Verfassungsschutz verweigert die Akten

Der Freitag: Was war der Grund für Sie, über Klaus Barbie zu forschen?
Peter Hammerschmidt: Es war ein Hauptseminar an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz über die deutsche Südamerika-Auswanderung im 19. und 20. Jahrhundert, das mein Interesse an den „Rattenlinien“ weckte. Die „Rattenlinien“ waren die von westlichen Geheimdiensten, dem Roten Kreuz und dem Vatikan initiierten Fluchtrouten, über die hochrangige NS-Funktionäre nach 1945 nach Südamerika und somit einer Strafverfolgung entkamen. Zu den Flüchtigen gehörten beispielsweise der KZ-Arzt Josef Mengele, der Kommandant des Rigaer Ghettos, Eduard Roschmann, und der Organisator des Holocaust, Adolf Eichmann. Eine weitere Person, die von dieser Protektion profitierte war eben auch Klaus Barbie, der „Schlächter von Lyon“, der trotz seiner Eintragung auf internationalen Fahndungslisten bis 1983 in Freiheit lebte und sein NS-Repressionswissen an westliche Nachrichtendienste und an südamerikanische Militärdiktaturen weitergab. Der Fall Barbie zeigt exemplarisch, inwiefern die globalpolitischen Rahmenbedingungen die Protektion von NS-Eliten nach 1945 durch westliche Nachrichtendienste begünstigten und inwiefern die Interpretation nationaler Sicherheitsinteressen die moralischen Bedenken einer solchen Protektion konterkarierten.

Wie war der Forschungsstand bisher dazu?

Speziell zum „Fall Barbie“ entstanden im Zuge der öffentlichen Diskussion im Rahmen des Barbie-Prozesses (1987) verschiedene – vor allem journalistische – Publikationen. Eine Analyse von Barbies Biografie auf wissenschaftlicher Ebene steht nach wie vor aus, hier setzt das Promotionsvorhaben an.

Sie haben auch beim Verfassungsschutz Akten zu Barbie angefordert. Welche Erfahrungen haben Sie dort gemacht?

Das mittlerweile auf Basis langwieriger Interventionen freigegebene Aktenmaterial ausländischer Nachrichtendienste und Behörden legt die Vermutung nahe, dass Barbie bei seinen Reisen in die Bundesrepublik auch von Seiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz protegiert wurde. Ein Antrag auf Akteneinsicht wurde im Herbst 2011 mit der Begründung abgewiesen, dass aufgrund der „hohen Anzahl von Verschlusssachen“ verschiedener Nachrichtengeber in den Akten sowie aufgrund des „hohen personellen Aufwandes“ keine Einzelprüfung erfolgen könne. Ein gesetzlicher Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber dem BfV nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bestehe nicht. Nach einer weiteren Intervention ließ sich der Inlandsnachrichtendienst Mitte Oktober 2011 doch noch zu einer entsprechenden Einzelprüfung bewegen. Nach einer „überschlägigen Sachverhaltsprüfung“ kam das BfV zu dem Ergebnis, dass eine „Offenlegung der – tatsächlich im BfV vorhandenen und grundsätzlich für eine Abgabe an das Bundesarchiv vorgesehenen – Gesamtakte zu Barbie in absehbarer Zeit aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich“ sei. Das BfV, dem „die transparente Aufarbeitung“ der eigenen Geschichte nach eigenen Angaben ein „besonderes Anliegen“ ist, verweigert also aus – auch auf Nachfrage – nicht näher definierten „Sicherheitsgründen“ die Freigabe der im Archiv des BfV definitiv existenten Akte des „Schlächters von Lyon“ Klaus Barbie.

Mittlerweile haben sich Hinweise verdichtet, dass Barbie in der Nachkriegszeit neofaschistische Strukturen aufbaute und internationale Waffengeschäfte abwickelte. Warum mauert der Verfassungsschutz bei der Aufklärung?
Die Forschungsergebnisse, die im Rahmen der Recherchen zum Promotionsvorhaben zusammengetragen werden konnten, legen nahe, dass Barbie in Deutschland neofaschistische Strukturen organisierte und darüber hinaus zwischen 1978 und 1979 ausgewählte Neofaschisten für den politischen Umsturz in Bolivien rekrutierte. In den 1970er Jahren scheint Barbie in diesem Zusammenhang auch aktiv an der Organisation von Gladio-Strukturen beteiligt gewesen zu sein.

Gibt es juristische Möglichkeiten, die Herausgabe der Akten einzuklagen?
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im Fall des Bundesnachrichtendienstes, das die Öffnung von Aktenmaterial im Fall Adolf Eichmann ermöglichte, bietet auch für eine juristische Intervention im Falle des BfV entsprechende Perspektiven. Sie verstehen sicher, dass ich dazu derzeit keine weiteren Angaben machen kann.

Wie bewerten Sie angesichts Ihrer Erfahrungen, die Erklärungen des Verfassungsschutzes, dass eine transparente und wissenschaftlich seriöse Aufarbeitung der eigenen Geschichte ein wichtiges Anliegen ist?
Die Weigerungshaltung des BfV, die definitiv existente Akte von Barbie freizugeben, ist auch für mich – gerade mit Blick auf die wiederholt proklamierte Transparenz einer historischen Aufarbeitung der eigenen Behördengeschichte – unerklärlich. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter und der Schutz von Informationen befreundeter Nachrichtendienste ist wichtig. Doch stellt sich die Frage, wie eine historische Aufarbeitung des BfV möglich sein soll, wenn bereits der Freigabe einer Einzelakte derartige „Sicherheitsrisiken“ entgegenstehen. Insofern drängt sich der Verdacht auf, dass das anvisierte Forschungsprojekt, das sich mit der Geschichte des BfV zwischen 1950 und 1975 auseinandersetzen soll, einer freien und unabhängigen Forschung entgegensteht. Meines Erachtens ist der Wille zu einer transparenten Aufarbeitung des BfV mit Blick auf personelle NS-Kontinuitäten nicht zu erkennen.


Hintergrund
Peter Hammerschmidt ist Doktorand am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Mainzer
Johannes Gutenberg Universität.

http://www.freitag.de/politik/1208-geheimakte-barbie
Das Interview führte Peter Nowak

Aufklärung unerwünscht?

Peter Hammerschmidt über Barbie und den Verfassungsschutz

Der Doktorand an der Mainzer Gutenberg-Universität forscht zum Umgang der BRD mit Altnazis wie Klaus Barbie.


nd: Wie kamen Sie dazu, über Klaus Barbie zu forschen?

Hammerschmidt: Ein Hauptseminar an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz über die deutsche Südamerika-Auswanderung im 19. und 20. Jahrhundert hat mein Interesse an den »Rattenlinien« geweckt. Die »Rattenlinien« waren die von westlichen Geheimdiensten, dem Roten Kreuz und dem Vatikan initiierten Fluchtrouten, über die hochrangige NS-Funktionäre nach 1945 nach Südamerika und somit einer Strafverfolgung entkamen. Eine Person, die von dieser Protektion profitierte, war Klaus Barbie, der Schlächter von Lyon, der trotz seiner Eintragung auf internationalen Fahndungslisten bis 1983 in Freiheit lebte und sein NS-Repressionswissen an westliche Nachrichtendienste und an südamerikanische Militärdiktaturen weitergab.

Sie haben auch beim Verfassungsschutz Akten zu Barbie angefordert.
Das mittlerweile aufgrund hartnäckiger Interventionen freigegebene Aktenmaterial von ausländischen Nachrichtendiensten und anderen Behörden legt die Vermutung nahe, dass Barbie bei seinen Reisen in die Bundesrepublik auch von Seiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz protegiert wurde. Ein Antrag auf Akteneinsicht wurde im Herbst 2011 mit der Begründung abgewiesen, dass aufgrund der »hohen Anzahl von Verschlusssachen« verschiedener Nachrichtengeber in den Akten sowie aufgrund des »hohen personellen Aufwandes« keine Einzelprüfung erfolgen könne. Nach einer weiteren Intervention ließ sich der Inlandsnachrichtendienst Mitte Oktober 2011 dazu bewegen, doch eine entsprechende Einzelprüfung durchzuführen.

Und das Ergebnis?
Nach einer »überschlägigen Sachverhaltsprüfung« kam der Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass eine »Offenlegung der Gesamtakte zu Barbie in absehbarer Zeit aus Sicherheitsgründen nicht möglich« sei.

Welche brisanten Inhalte könnten in den Akten zu finden sein?
Die Forschungsergebnisse legen nahe, dass Barbie in Deutschland neofaschistische Strukturen organisierte und darüber hinaus zwischen 1978 und 1979 ausgewählte Neofaschisten für den politischen Umsturz in Bolivien rekrutierte. In den 1970er Jahren scheint Barbie in diesem Zusammenhang auch aktiv an der Organisation der geheimen NATO-Struktur Gladio beteiligt gewesen zu sein.

Gibt es Möglichkeiten, die Herausgabe der Akten einzuklagen?
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im Fall des Bundesnachrichtendienstes, das die Öffnung von Aktenmaterial im Fall Adolf Eichmann ermöglichte, bietet auch für eine juristische Intervention in diesem Fall entsprechende Perspektiven.

Wie bewerten Sie die Erklärungen des Verfassungsschutzes, dass ihm »eine transparente und wissenschaftlich seriöse Aufarbeitung der eigenen Geschichte ein wichtiges Anliegen ist«?
Meines Erachtens ist der Wille zu einer transparenten Aufarbeitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Blick auf personelle NS-Kontinuitäten nicht zu erkennen, wenn bereits der Freigabe einer Einzelakte angebliche Sicherheitsrisiken entgegenstehen.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/217564.aufklaerung-unerwuenscht.html
Interview: Peter Nowak