Es ist ein Kennzeichen des autoritären Liberalismus, dass Maßnahmen der repressiven Staatsapparate nicht mehr kritisch hinterfragt, sondern bejubelt werden.

Ist Hass strafbar?

Doch der Fall des hessischen CDU-Politikers Walter Lübcke, der wegen seines Plädoyers für eine Willkommenskultur für Geflüchtete von einen Neonazi erschossen wurde, taugt kaum dazu, Joswigs These zu bestätigen. Der Rechtsterrorist Stephan Ernst, der wegen des Mordes an Walter Lübcke zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, hat sich keineswegs im Internet radikalisiert. Er hatte vielmehr eine lupenreine Neonazi-Laufbahn seit Ende der 1980er Jahre. Er hat sich auch vor dem Mord an Lübcke an rechten flüchtlingsfeindlichen Aktionen beteiligt.

Am 25. Juni war es wieder einmal so weit. Im Rahmen des 12. Aktionstages gegen Hass im Netz wurden nach Angaben des Bundeskriminalamtes „180 polizeiliche Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren umgesetzt“. Hinter dieser bürokratischen Sprache verbergen sich 180 Durchsuchungen von Wohnungen, Arbeitsstätten, Gartenlauben, Garagen, von Personen, gegen die wegen Äußerungen im Internet ermittelt wird. Das BKA schlüsselte die Gruppe der Betroffenen dann noch weiter auf: …

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