Funkzellenüberwachung in Berlin

Der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele verlangt Aufklärung von den Behörden

Die Überwachung der Handydaten während eines Neonaziaufmarsches und der Gegenproteste im letzten Jahr in Dresden hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Jetzt stellte sich heraus, dass diese Überwachungspraxis so selten nicht ist. So wurde jetzt bekannt, dass die Polizei in Berlin zur Aufklärung von Autobrandstiftungen Tausende Handydaten ausgespäht hat (…denn sie haben Funkverkehr). Die Datenschützer von Netzpolitik.org hatten die Informationen, die ihnen zugespielt wurden, bekannt gemacht. Aus den dort publik gemachten Aktenausschnitten geht hervor, dass die Handydaten rund um die Rigaer Straße 101 am 24.9.2009 im Zeitraum von 03.45 Uhr bis 5.00 Uhr gespeichert wurden.

Das Gebäude gehört zu den in den frühen 90er Jahren besetzten und schon lange legalisierten Häusern, in denen die Berliner Polizei noch immer Wohnsitze von Angehörigen bekannter Linker vermuten. Vor Monaten sorgte die Kameraüberwachung eines dieser Häuser für Schlagzeilen.

Durch die Funkzellenüberwachung wurden auch die Handydaten der Nachbarn und Passanten mitgespeichert. Der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele, zu dessen Wahlkreis die Rigaer Str. 110 gehört, verlangt nun von der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft Aufklärung über mögliche Verlängerungen der Überwachungsmaßnahme, der Anzahl der Verkehrs- und Verbindungsdaten, der Fest- und Mobilfunknumern sowie der Gerätekennungen. Außerdem will er wissen, in welchen Strafermittlungsverfahren die Daten genutzt wurden, welchen weiteren Stellen die Daten übermittelt wurden und warum die Staatsanwaltschaft die Betroffenen nicht darüber informiert hat.

Weil Ströbele in der Gegend sein Handy häufiger nutzte, hält er es für möglich, selber in Datenerfassung geraten zu sein und behält sich juristische Schritte vor.

Die Echtheit der von Netzpolitik.org publizierten Akten wurde mittlerweile von Martin Steltner, dem Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, bestätigt. „Zu einzelnen Ermittlungsschritten werden wir uns aber nicht äußern.“ Ein Polizeisprecher sagte, Funkzellenabfragen seien laut Strafprozessordnung auch bei Autobränden „eine rechtlich zulässige Maßnahme“. Seien diese in Berlin erfolgt, habe es stets einen richterlichen Beschluss gegeben.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/151266

Peter Nowak

Ist Zeitungsverkauf Terrorismus?

Kundgebung für türkische Aktivistin am Sonntag geplant
Für diesen Sonntag planen Antirassismusgruppen eine Kundgebung vor der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin-Lichtenberg. Dort sitzt seit Ende Oktober 2011 Gülaferit Ünsal in Untersuchungshaft. Die Justizbehörde beschuldigt die Frau, »Rädelsführerin« der in der Türkei und in Deutschland verbotenen marxistischen »Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front« (DHKP-C) zu sein. Diese in den 70er Jahren gegründete Organisation hatte in den Armenvierteln großer türkischer Städte und in den Universitäten ihre Basis.

Nach dem Vorbild von Che Guevara propagierte sie eine Kombination von legaler politischer Arbeit und militanten Aktionen. Mittlerweile wurden mehrere angebliche DHKP-C-Aktivisten in Deutschland zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die juristische Handhabe liefert der Paragraf 129 b, der die strafrechtliche Verfolgung von ausländischen Organisationen in Deutschland ermöglicht. Auch gegen Ünsal wird nach diesem Paragrafen ermittelt. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt sie, für den Verkauf von Zeitschriften und die Organisation kommerzieller Veranstaltungen zuständig gewesen sein und Spendenkampagnen der DHKP-C koordiniert zu haben. Aus ermittlungstechnischen Gründen gibt die Bundesanwaltschaft keine weiteren Auskünfte.

Ünsal lebte in den letzten Jahren in Griechenland, von wo sie auf Betreiben der deutschen Generalbundesanwaltschaft ausgeliefert wurde. Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen hatte im Sommer 2011 dagegen protestiert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stand der Paragraf 129 b. So heißt es in einer Stellungnahme der griechischen Juristenorganisation »Gruppe der Anwälte für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten«: »Auf Grundlage eines Haftbefehls der deutschen Behörden wird Gülaferit Ünsal der Mitgliedschaft in einer ›terroristischen Organisation‹ beschuldigt.

Die einzige Grundlage dafür ist ihre legale politische Aktivität, der Verkauf von Zeitschriften und ihre Teilnahme an Solidaritätskampagnen für türkische politische Gefangene.« Auch Karin Wegener vom Berliner Initiativkreis Gülaferit Ünsal kritisiert, dass mit den Paragrafen 129 a und b legale politische Aktivitäten in einen terroristischen Kontext gesetzt werden. Deshalb soll auf der Kundgebung die Abschaffung von genau diesen Paragrafen gefordert werden.

Wegener rechnet auf Unterstützung durch Teilnehmer der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration, die ganz in der Nähe der JVA Lichtenberg endet. Um 13 Uhr treffen sich LL-Demonstranten, die auch an der Kundgebung teilnehmen wollen, am U-Bahnhof Lichtenberg (Ausgang Siegfriedstraße). Die Kundgebung beginnt um 13.30 Uhr vor der JVA-Lichtenberg in der Alfredstraße 11.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/215637.ist-zeitungsverkauf-terrorismus.html
Peter Nowak

Soli-Demo für inhaftierte deutsch-türkische Linke


PARAGRAF 129 B Linke Aktivistin seit Monaten wegen politischer Aktivitäten in der Türkei in U-Haft

Ein kürzlich gegründeter Initiativkreis setzt sich für die linke Aktivistin Gülaferit Ünsal ein, die seit 21. Oktober in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Lichtenberg in Untersuchungshaft sitzt. Die Gruppe bereite eine Kundgebung vor der JVA am 15. Januar vor, sagt Mitorganisatorin Karin Wegener. Man wolle der Gefangenen im Anschluss an die Rosa-Luxemburg-Demo Grüße vorbeibringen.

Ünsal war auf Betreiben der Bundesanwaltschaft aus Griechenland nach Deutschland ausgeliefert werden. Die Justizbehörde beschuldigt die 38-jährige Frau, „Rädelsführerin“ der in der Türkei aktiven marxistischen „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) zu sein. Diese in den 70er Jahren gegründete Organisation hatte in den Armenvierteln der großen Städte sowie an den Universitäten der Türkei ihre Basis. Nach dem Vorbild von Che Guevara propagierte die Organisation eine Kombination von legaler politischer Arbeit und militanten Aktionen. Sie ist sowohl in der Türkei als auch in Deutschland verboten.

Mittlerweile wurden zahlreiche DHKP-C-Mitglieder in Deutschland zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die juristische Handhabe liefert der Paragraf 129 b, der die strafrechtliche Verfolgung von im Ausland aktiven Organisation in Deutschland ermöglicht. Auch gegen Ünsal wird nach diesem Paragrafen ermittelt.

„Die Beschuldigte soll von Oktober 1999 bis August 2008 an der Spitze der Organisation in Europa gestanden haben“, heißt es in einer Erklärung der Bundesanwaltschaft. Danach soll sie vor allem für den Verkauf von Zeitschriften und die Organisation kommerzieller Veranstaltungen zuständig gewesen sein und Spendenkampagnen der DHKP-C koordiniert haben. Aus ermittlungstechnischen Gründen gibt die Bundesanwaltschaft derzeit keine weiteren Auskünfte.

In Griechenland hatte ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen monatelang gegen Ünsals Auslieferung nach Deutschland mobilisiert. So heißt es in einer Stellungnahme der griechischen Juristenorganisation „Gruppe der AnwältInnen für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnnen“: „Die einzige Grundlage dafür ist ihre legale politische Aktivität, das heißt der Verkauf von Zeitschriften und ihre Teilnahme an Solidaritätskampagnen für türkische politische Gefangene.“

Auch in Deutschland kritisieren Bürgerrechtsorganisationen, dass mit den Paragrafen 129 a und b legale politische Aktivitäten in einen terroristischen Kontext gesetzt werden.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=
bl&dig=2012%2F01%2F06%2Fa0145&cHash=5802a53f8a
Peter Nowak

Sozialer Einsatz wird mit Knast bestraft

ARBEIT Pflegerin hat Demente intensiver betreut als vorgesehen. Nach Lohnstreit soll sie ins Gefängnis
Angelika-Maria Konietzko hat schon ihre kleine Tasche gepackt, in der wichtige Utensilien verstaut sind. Denn sie muss im kommenden Jahr ins Gefängnis. Der Haftbefehl ist schon ausgefertigt. Konietzko soll in Erzwingungshaft, die bis zu sechs Monate andauern kann, weil sie einen Offenbarungseid verweigert, aber auch nicht bereit ist, die Kosten eines Rechtsstreit von über 2.200 Euro zu tragen. Sie sind bei einem Streit vor dem Arbeitsgerichts entstanden, der sich um die Bezahlung ihrer Tätigkeit als Nachtwachenbereitschaft in einer WG für Demenzkranke drehte.
Sie habe bei der Nachtschicht nur zehn Stunden vergütet bekommen, obwohl ihr eigentlich als Nachtwache elf Stunden zustünden, ist Konietzko überzeugt. „Die BewohnerInnen der Seniorenwohngemeinschaft waren schwerst pflegebedürftig. Sie haben eine Überwachung und Pflege rund um die Uhr benötigt“, betont die 43-jährige Frau. Sie habe laufend Kontrollgänge machen müssen und daher keine Pausen gehabt.
Der Pflegedienst Hauskrankenpflege Mitte widerspricht dieser Darstellung. „Die Senioren befanden sich in Wohngemeinschaften und nicht in einem Heim oder einer medizinischen Einrichtung, wo eine Pflege der Senioren rund um die Uhr notwendig ist.“ Das Arbeitsgericht gab dem Pflegedienst in mehreren Instanzen recht und verwies auf den Arbeitsvertrag, in dem eine pauschale Vergütung des Nachtbereitschaftsdienstes festgelegt ist. Zudem sei in der Stellenausschreibung eine Arbeitsleistung von zirka drei Stunden und ein Bereitschaftsdienst von acht Stunden pro Nacht festgelegt. Dabei ließ das Gericht offen, ob Konietzko tatsächlich elf Stunden gearbeitet hat. „Es ist nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, Pflegestandards selbst festzulegen“, heißt es im Urteil.
Dieser Satz empört die Klägerin besonders. „Hätte ich die Pflegearbeiten nicht gemacht, hätte ich meine Arbeit enorm vernachlässigt und unter Umständen sogar wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden können“, behauptet sie. So habe zu ihren Tätigkeiten das Absaugen der Mundhöhle bei den demenzkranken PatientInnen gehört, da sonst die Gefahr bestanden hätte, dass diese im Schlaf ersticken.
Diese Auffassung wird von verschiedenen Organisationen bestätigt. Thomas Birk vom Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter erklärt, dass in Demenz-Wohngemeinschaft eine durchgängige 24-Stunden-Betreuung notwendig sei. „Das bedeutet für die Nachtstunden eine Nachtwache und keine -bereitschaft.“ Auch Gabriele Tammen Parr von Pflege in Not bekräftigt, dass ein nächtlicher Bereitschaftsdienst in einer Demenz-WG nicht nur völlig unzureichend ist, sondern auch grob fahrlässig sein kann. Diese Stellungnahmen sind vom Arbeitsgericht nicht berücksichtigt worden.
Ihre Weigerung, den Offenbarungseid zu leisten, sieht Konietzko als Akt des Widerstands. „Dabei geht es mir nicht in erster Linie um Lohnforderungen. Ich will auf die Zustände im Pflegebereich aufmerksam machen.“ Mittlerweile hat sie von einer Kollegin Unterstützung bekommen: Brigitte Heinisch, die 2005 vom Pflegekonzern Vivantes gekündigt wurde, weil sie Missstände im Pflegebereich gemeldet hatte, will ihren ehemaligen Solidaritätskreis für sie aktivieren. Heinisch hat nicht nur den Whistleblowerpreis, sondern auch eine Entschädigung erhalten, weil die in Deutschland von sämtlichen Instanzen bestätigte Kündigung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben wurde.
Auch Konietzko hat schon was erreicht: Der Pflegedienst Hauskrankenpflege Mitte hat für seine Demenz-WG nun Nachtwachen statt Bereitschaftsdienste eingeführt. Gegenüber der taz war er zu keiner Stellungnahme im Fall seiner Exmitarbeiterin bereit.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/
?ressort=bl&dig=2011%2F12%2F30%2Fa0171&cHash=4e7f0b7a2e
Peter Nowak

Übergriff auf Journalist ungeklärt

Polizisten konnten wegen ihrer Helme nicht identifiziert werden
Die Ermittlungen gegen einen Berliner Journalisten wurden eingestellt. Das klingt besser, als es ist. Denn die Polizei hat ihr Ziel längst erreicht: Er wurde an seiner Arbeit gehindert.

Der für verschiedene Agenturen und Zeitungen, darunter das »nd«, tätige Journalist und Fotograf Björn Kietzmann begleitete am späten Abend des 16. Juli gut erkennbar als Pressevertreter eine linke Demonstration in Berlin – in Erinnerung an den zehn Jahre zuvor in Genua von der Polizei erschossenen Globalisierungskritiker Carlo Giuliani. Plötzlich wurde er von einem Trupp behelmter Polizisten zu Boden gerissen, wobei seine Kamera beschädigt wurde. Er wurde festgenommen und rund zwei Stunden festgehalten. Ein Polizist hatte Kietzmann beschuldigt, einen Böller gezündet zu haben. Kietzmann weist die Anschuldigung von sich. Er habe nur seine Arbeit gemacht.

Sein Kollege Ruben Neugebauer hatte die Festnahme beobachtet und als Zeuge bei der Polizei ausgesagt. Der Vorfall dürfte trotzdem ohne juristisches Nachspiel bleiben. Vor Kurzem bekam Kietzmann die Mitteilung, dass sowohl die Anzeige gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion als auch seine Anzeige gegen die Polizei eingestellt worden sind. Er habe zwar die Festnahme genau gesehen, erklärt Neugebauer dem »nd«, aber weil die Polizisten Helme trugen, habe er niemanden identifizieren können. »Während wir Journalisten durch unsere Presseausweise für alle identifiziert waren, hat die Polizei ihre Identität verborgen«, moniert Kietzmann.

Andreas Köhn von der Deutschen Journalisten-Union (dju) in ver.di kennt solche Probleme seit Langem. Deshalb tritt die Organisation für die Kennzeichnungspflicht für Polizisten ein. Sobald in Berlin der neue Polizeipräsident in sein Amt eingeführt sein wird, will Köhn mit ihm darüber das Gespräch suchen.

Doch nicht nur in Berlin kommt es am Rande von Demonstrationen immer wieder zu Übergriffen auf Pressevertreter. So wurden nach Angaben der dju während des letzten Castortransports Mitte November auch Fotografen, die für konservative Medien arbeiten, behindert. Zahlreiche Fotografen seien aufgefordert worden, ihre Bilder zu löschen. In anderen Fällen seien Journalisten Schutzausrüstungen abgenommen worden, so dass sie nicht weiterarbeiten konnten. »Mit diesem Vorgehen gefährdet die Polizei nicht nur die Gesundheit der Kollegen, sondern greift auch in die Pressefreiheit ein«, moniert die dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/213855.uebergriff-auf-journalist-ungeklaert.html
Peter Nowak

Tornadoeinsatz ohne Konsequenzen

Gericht weist Klagen gegen Tiefflüge beim G8-Gipfel ab
Die Überflüge von Militärjets über einem Zeltlager von G8-Gegnern im Jahr 2007 waren nicht rechtswidrig. Globalisierungskritiker kritisieren das Urteil des Verwaltungsgerichts als »Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten«.
Die Überflüge mit Tornado-Aufklärern über ein Camp von Gegnern des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm waren nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Schwerin nur eine geringe Beeinträchtigung, die sich zudem wohl nicht wiederholen werde. Mit dieser Begründung lehnte es nun die Klage von drei Globalisierungskritikern ab, die gegen den Einsatz der Kriegswaffen geklagt hatten.

Das Camp mit zeitweise mehr als 4000 Bewohnern war mehrmals von einem Bundeswehr-Tornado zu Aufklärungszwecken überflogen worden. Dabei seien Bildaufnahmen gemacht worden, die aber entgegen der ursprünglichen Annahme der Kläger eine Identifizierung von einzelnen Campteilnehmern nicht ermöglichten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Mit den von der Luftwaffe angefertigten Aufnahmen wollte die Polizei nach eigenen Angaben angeblich im Camp befindliche Erddepots mit Waffen ausfindig machen. Die es nicht gab: Kläger Dieter Rahmann betonte, dass auf den damals in Zeitungen abgebildeten Fotos lediglich diskutierende Menschen zu sehen waren. Die Kläger sahen sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit verletzt. Die über das Camp brausenden Kampfflugzeuge seien von vielen Aktivisten als extrem einschüchternd empfunden worden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssten sich politische Willensbildungsprozesse jedoch frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich »staatsfrei« vollziehen können.

»Das Verwaltungsgericht stellt das Rechtssystem auf den Kopf, wenn es Unrecht immer dann für belanglos hält, falls es voraussichtlich kein zweites Mal eintritt«, kritisiert Kläger Rahmann. Damit werde eine »Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten« bei Großveranstaltungen ausgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/213808.tornadoeinsatz-ohne-konsequenzen.html
Peter Nowak

Tornadoeinsatz gegen die G8-Demonstranten in Heiligendamm ohne juristische Konsequenzen

Nach dem Verwaltungsgericht Schwerin war die Beeinträchtigung zu gering, zudem werde diese Grundrechtsverletzung voraussichtlich kein zweites Mal eintreten

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Diese alte Bürgerweisheit bestätigte jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin. Am 16. Dezember entschied es über eine Klage wegen der Tornadoeinsätze im Zusammenhang mit den Protesten gegen das G8-Treffen in Heiligendamm im Sommer 2007 (Tornadoeinsatz auf dem kleinen Dienstweg). Dieser Gipfel hat das Gericht in den letzten Jahren wiederholt beschäftigt.

Am Freitag urteilte das Gericht, dass die drei Kläger aus einem Protestcamp bei Reddelich kein Rechtschutzinteresse hätten. Das Camp war von den Flugzeugen mehrmals überflogen worden. Die Polizei begründete den Einsatz damit, dass mit den von der Luftwaffe angefertigten Luftbildaufnahmen angeblich sich im Camp befindliche Erddepots mit Waffen ausfindig gemacht werden sollten. „Dies entpuppte sich schon wenige Tage nach dem Gipfel als gezielte Lüge der Einsatzleitung. Auf den damals in vielen Tageszeitungen abgebildeten Fotos waren keine Bilder von Erdbewegungen zu sehen, sondern lediglich Aufnahmen von verschiedenen im Camp diskutierenden Personengruppen“, kritisierte Dieter Rahmann von Camp-AG, der einer der Kläger war. Die Fotos seien teilweise so scharf gewesen, dass sich darauf einzelne Personen identifizieren ließen.

Die Kläger sahen sich durch den Luftwaffeneinsatz in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem sei die Beeinträchtigung durch die über das Camp brausenden Flugzeuge von vielen Aktivsten als so einschüchternd wahrgenommen worden, dass sie sich in ihrem nach Artikel 8 GG geschützten Versammlungsrecht beeinträchtigt sahen. Sie bezogen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem festgestellt wurde, dass sich der in Versammlungen zum Ausdruck kommende politische Willensbildungsprozess frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollziehen müsse. Dieser Grundsatz aber sei nach Ansicht der Kläger durch die Tornadoüberwachung verletzt worden.

Generalvollmacht für die Polizei?

Das Verwaltungsgericht urteilte jetzt, die Beeinträchtigung sei zu gering gewesen. Zudem werde diese Grundrechtsverletzung voraussichtlich kein zweites Mal eintreten. Daher sollen die Tornadoflüge keine weitere juristischen Folgen haben.

Rahmann kritisiert die Gerichtsentscheidung scharf. „Das Verwaltungsgericht stellt das Rechtssystem auf den Kopf, wenn es Unrecht immer dann für belanglos hält, falls es voraussichtlich kein zweites Mal eintritt“, so er Rahmann. Er befürchtet, dass der Polizei mit solchen Urteilen „eine Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten bei Großveranstaltungen“ ausgestellt werde. Die Camp-AG will sich mit ihren Anwälten über mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil beraten.

Außerhalb des juristischen Interesses blieb die Frage, ob der Tornadoeinsatz nicht ein verbotener Einsatz der Bundeswehr im Innern war. Selbst die SPD hatte 2007 von fehlendem politischen Instinkt der politisch verantwortlichen Bundesverteidigungsministers gesprochen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151061
Peter Nowak

Ermittlungen in alle Richtungen eingestellt

Staatsanwaltschaft lässt Fotografen, der einen Böller gezündet haben soll, in Ruhe – die Polizei auch.

Die Festnahme des Pressefotografen Björn Kietzmann am Rande einer Demonstration zur Erinnerung an den in Genua von der Polizei erschossenen Globalisierungskritiker Carlo Giuliani wird wohl kein juristisches Nachspiel haben. Sowohl die Ermittlungen gegen ihn als auch die gegen die Polizei wurden jetzt eingestellt.

Kietzmann, der als freier Fotograf arbeitet – auch für die taz -, war am 16. Juli kurz vor 23 Uhr von einen Trupp behelmter Polizisten an der Kreuzberger Waldemarstraße überwältigt und festgenommen worden. Ein Polizist warf ihm vor, einen Böller gezündet zu haben, der kurz zuvor unter einem Auto explodiert war.

Kietzmann trug einen Helm, der auf beiden Seiten mit der Aufschrift „Presse“ gekennzeichnet war und konnte sich mit seinem Presseausweis legitimieren. „Ich habe denen versucht zu erklären, dass ich nur meine Arbeit mache, aber man sagte mir, ich habe eine Straftat begangen. Dann wurde ich zu einem Polizeiwagen mitgenommen und dort rund zwei Stunden festgehalten“, schildert er den Vorfall.

Nicht nur die Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion wurden vor wenigen Tagen von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch die Anzeige, die Kietzmann wegen seiner Festnahme und falscher Beschuldigung gegen die Polizei gestellt hat, wird nicht weiter verfolgt. Es seien nicht genügend ZeugInnen gefunden worden, lautet die Begründung.

Das findet Kietzmann merkwürdig: Er habe mehrere KollegInnen benannt, die seine Festnahme beobachtet hätten. Aber nur der Pressefotograf Ruben Neugebauer wurde von der Polizei vorgeladen. Er habe dabei berichtet, dass Kietzmann grundlos festgenommen wurde und die Nummer der zuständigen Polizeieinheit benannt, bestätigte er gegenüber der taz. Weil die Polizisten behelmt waren, habe er sie nicht identifizieren können. Die Deutsche Journalisten-Union in der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sieht in solchen Schwierigkeiten bei Ermittlung gegen die Polizei ein Argument für die Kennzeichnungspflicht.

Kietzmann prüft mit seinem Anwalt, ob er Widerspruch gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen die Polizei einlegt. Zudem wurde bei die Festnahme seine Kamera beschädigt. Den Schaden von über 1.200 Euro habe die Versicherung übernommen, sich aber Ansprüche gegenüber der Polizei offengehalten, so der Fotograf. Bei Polizei und Staatsanwalt wollte sich hierzu niemand äußern.

http://www.taz.de/Verfahren-beendet/!83474/
Peter Nowak

Späte Rache der deutschen Justiz

Zwei mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen bald vor Gericht.Wegen dreier Brandanschläge in den 70er Jahren soll nun zwei Linksaktivisten im Rentenalter der Prozess gemacht werden.

»Ausgeliefert werden heißt nicht ausgeliefert sein«. Flugblätter mit diesem Motto werden derzeit bei linken Veranstaltungen verteilt. Sie informieren über die 78-jährige Sonja Suder und den 70-jährigen Christian Gauger, denen in Frankfurt am Main der Prozess gemacht werden soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, als Angehörige der »Revolutionären Zellen« (RZ) vor fast 35 Jahren an drei Brandanschlägen beteiligt gewesen zu sein, die Sachschäden verursacht hatten. Suder wird zudem logistische Hilfe beim Überfall auf die OPEC-Minister in Wien im Jahr 1975 vorgeworfen. Die Anklageschrift stützt sich auf eine Aussagen des RZ-Aussteigers Hans-Joachim Klein. Allerdings wurde der in anderen Verfahren aktenkundig als unglaubwürdig bezeichnet. Eine weitere belastende Aussage stammt von einen RZ-Aktivisten, der bei einem Anschlagsversuch schwer verletzt und noch auf dem Krankenbett verhört wurde. Er hat die Aussage, deren juristische Verwertung strittig ist, längst widerrufen.

Mehr als drei Jahrzehnte lebten Suder und Gauger im Exil. 1978 hatten sich die Medizinstudentin und der Psychologiestudent dem zunehmenden Fahndungsdruck entzogen. Zuvor waren sie in der linken Szene der Mainmetropole aktiv und hatten viele Veranstaltungen und Demonstrationen mitorganisiert. Es waren die Jahre, als ein Buchhändler Joschka Fischer in der Stadt eine wichtige Figur in der dort starken Spontibewegung eine Art Vorläufer der Autonomen gewesen war. Nur wenige Jahre später sollte er zusammen mit vielen seiner Spontifreunde Mitglied der Grünen werden und den Marsch durch die Institutionen antreten, der im Außenministerium endete.

In dieser Zeit begannen die Untergetauchten in Frankreich damit, sich eine neue Existenz aufzubauen. Sie lebten vom Verkauf auf Flohmärkten und führten ein unauffälliges Leben. Im Jahr 2000 waren die beiden entdeckt und auf Grund eines Internationalen Haftbefehls festgenommen, aber nach einigen Wochen wieder entlassen worden. Die ihnen vorgeworfenen Taten seien nach französischem Recht verjährt, erklärte ein Richter. Im Nachhinein erlebten Suder und Gauger die Verhaftung wie eine Befreiung, denn nun war für sie das Dasein am Rande der Illegalität endgültig vorbei.

Sie lebten danach unter ihren richtigen Namen in Frankreich, schlossen eine Krankenversicherung ab und eröffneten ein Konto. Zudem nahmen sie Kontakt mit alten Freunden in Deutschland auf, zu denen sie seit ihrer Flucht keinen Kontakt mehr hatten. Dieses selbstbewusste Verhalten muss manche in der deutschen Justiz geärgert haben. Dort wurde nach Mitteln und Wegen gesucht, die beiden doch noch anzuklagen. Im Jahr 2008 hatten sie Erfolg. Mit Verweis auf den Europäischen Haftbefehl wurden Gauger und Suder erneut verhaftet und nach einem juristischen Verfahren durch alle Instanzen im September 2010 nach Deutschland ausgeliefert und in der JVA Frankfurt-Preungesheim inhaftiert. Während Gaugers Haftbefehl wegen seiner lebensbedrohlichen Erkrankung Anfang Oktober außer Vollzug gesetzt wurde, musste Suder in Haft bleiben. Die Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe moniert, dass ihr von der Gefängnisverwaltung selbst Zeitungsabonnements verweigert wurden.

Mittlerweile bilden sich Unterstützungskomitees, die das Verfahren begleiten wollen. Ein weiteres Ziel sind verstärkte Informationen über linken Widerstand in den 70er Jahren. »Gauger und Suder sind keine Opfer, sondern bis heute politisch aktive Menschen«, erklärt ein Mitglied des Solikomitees. Sie lehnen auch weiter jede Kooperation mit der Justiz ab.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/212621.spaete-rache-der-deutschen-justiz.html
Peter Nowak

Rüge für die deutsche Polizei

Die Polizei hat gleich mehrere Grundrechte von zwei Demonstranten verletzt, die sich an den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 20087 beteiligt hatten

Die Verletzung der Grundrrechte stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute in einem Urteil fest und sprach den beiden Klägern jeweils 3000 Euro Entschädigung zu. Sie waren im Juni 2007 bei einer Polizeikontrolle kontrolliert, festgenommen und fünf Tage bis zum Gipfelende in Gewahrsam genommen worden. Damit sei das Recht auf Versammlungsfreiheit, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden, so die Richter.

Grund für die Festnahme waren Transparente mit der Aufschrift „Freiheit für alle Häftlinge“, die beiden Männer bei sich trugen. Sie wurden daher verdächtigt, Häftlingen beim gewaltsamen Ausbruch aus einem Gefängnis helfen zu wollen. Diese kreative Rechtsauslegung sorgte schon bald auch in juristischen Kreisen für Kopfschütteln. Danach könnte jeder Demonstrant, der Freiheit für Gefangene fordert, mit dieser Unterstellung juristisch belangt werden.

Es gab jedoch keine Hinweise, dass die beiden Gewalt anwenden oder Straftaten begehen wollten, deshalb sei dieser Gewahrsam nicht nötig gewesen, hieß es jetzt auch in dem Urteil des Straßburger Gerichts. Schließlich sei bei den Klägern keinerlei Werkzeug gefunden worden, das auf eine geplante Gefangenenbefreiung hindeutete.

Es hielt die Lesart der Demonstranten für glaubwürdig, die angaben, die Parolen hätten sich an die Polizei gerichtet. Schließlich sorgten die vielen Festnahmen während der G8-.Proteste und die Unterbringung in speziellen Käfigen für heftige öffentliche Diskussionen und Kritik.

Es ist nicht das erste Mal, dass die deutsche Justiz vom EMRG zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung wegen unrechtmäßiger Festnahmen verurteilt wurde. Doch die Anwältin Anna Luczak, die die Kläger vertritt, hofft, dass es auch darüber hinaus Konsequenzen hat.

Konsequenzen für D-Day in Stuttgart?

Für Deutschland, beziehungsweise die Bundesländer, müsse es mehr Zurückhaltung beim vorsorglichen Polizeigewahrsam geben. Polizeigesetze sind Ländersache. Das gelte für politische Proteste, Castor-Transporte oder Kundgebungen gegen Großbauvorhaben wie Stuttgart 21, so Luczak.

Gerade in Stuttgart sollte man das Urteil sehr genau lesen. Denn nachdem sich bei der Volksbefragung eine Mehrheit für den Weiterbau von Stuttgart 21 ausgesprochen hatten und eine starke Minderheit die Proteste fortsetzen will, dürfte der Abriss von Gebäudeteilen des alten Bahnhofs noch einmal zu einer Kraftprobe zwischen Gegnern des Bauprojekts und der Polizei werden.

Unter dem Titel D-Day sind Polizeiplanungen für diesen Tag X in die Öffentlichkeit gedrungen. Es muss sich nun zeigen, ob unter einen grünen Ministerpräsidenten solche Polizeieinsätze nach der Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention erfolgen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150947

Peter Nowak

„Tritte, Beleidigungen und Erniedrigungen“

Antifaschisten beklagen Menschenrechtsverletzungen in polnischer Haft

Am Dienstag wird der polnische Botschafter in Berlin Post von Antifaschisten aus Deutschland bekommen. In einer Petition, die direkt an den Botschafter Marek Prawda addressiert ist, fordern die Unterzeichner eine Stellungnahme zu der Behandlung von Antifaschisten, die am 11. November in Warschau auf dem Weg zu einer antifaschistischen Demonstration festgenommen worden waren (Deutscher Satan in Warschau).

Am Polnischen Unabhängigkeitstag hatte das gesamte rechte Spektrum in Polen von Nationalkonservativen bis zu offenen Neonazis zu einem Aufmarsch in Warschau aufgerufen. Dagegen versuchte eine zivilgesellschaftliche Koordination nach dem Vorbild des Dresdner Blockadekonzepts zu mobilisieren. Antifagruppen aus Deutschland waren von Anfang an in die Vorbereitung einbezogen und mobilisierten auch nach Warschau.

Ihre Teilnahme rief das gesamte nationalkonservative Spektrum Polens auf den Plan, das sich empörte, dass Linke aus Deutschland es wagen, in Polen gegen Nationalisten demonstrieren zu wollen. Doch die meisten deutschen Aktivisten kamen nicht dazu und wurden schon am Weg von den Bussen zum Auftaktort der Antifa-Mobilisierung festgenommen und teilweise mehr als einen Tag festgehalten. Die Betroffenen haben mittlerweile Protokolle erstellt, in denen sie schildern, was sie nach der Inhaftierung erlebt haben.

Demnach sei es wiederholt zu Schlägen mit dem Schlagstock und Tritten, Entzug von Nahrung, Wasser und Schlaf sowie harschen Beleidigungen und Erniedrigungen unter Anderen in der Polizeistation in der Wilcza-Straße in Warschau gekommen. Die Fenster wurden offen gelassen, so dass die Inhaftierten in kalten Zellen mehrere Stunden verbringen mussten. Auf den Wunsch, die Toiletten zu besuchen, sei oft gar nicht oder erst nach mehrmaliger Aufforderung reagiert worden.

Allen Inhaftierten sei das Recht verweigert worden, Anwälte zu kontaktieren, Dolmetscher waren nur selten und ungenügend in den Gefangenensammelstellen anwesend. Wegen der Sprachprobleme sei mehreren der Festgenommenn auch nach ihrer Freilassung nicht klar gewesen, ob sie weitere Ermittlungen von Seiten der polnischen Justiz zu erwarten haben. Das erfuhren sie erst, nachdem sie einen Anwalt in Deutschland kontaktiert hatten.

Verstoß gegen die EU-Menschenrechtskonventionen

Die Protokolle der Betroffenen wurden auch an den polnischen Botschaftler gesandt, der von den Unterzeichnern zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Sie bewerten die geschilderten Vorwürfe als einen fundamentalen Verstoß gegen die EU-Menschenrechtskonventionen.

In der Petition wenden sich die Antifaschisten auch gegen eine mediale Kampagne, die sich gegen ihre Teilnahme an den antifaschistischen Protesten in Warschau gerichtet habe und sie mit militanten Ausschreitungen von rechten Hooligans in Verbindung bringen wollte. Die Vermengung der Presseberichterstattung mit der Behandlung nach der Festnahme ist aber fraglich. Denn anders als die Unterbringung von Gefangenen in den Polizeizellen obliegt auch in Polen die Presseberichterstattung nicht dem Staat.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150880

Peter Nowak

Italien: Master im Straßenkampf

Die Jagd nach dem Schwarzen Block

Wenige Tage nach den Massenprotesten gegen Banken und Krise in Italien, an denen sich auch militante Akteure beteiligt hatten, gehen Polizei und Militär im ganzen Land mit Razzien gegen linke Einrichtungen vor. Dabei seien Gasmasken, Skimützen und andere von Randalieren getragene Ausrüstung beschlagnahmt worden, meldete die Nachrichtenagentur Ansa. Sechs Personen seien festgenommen worden. Razzien hätten unter anderem in Florenz, Palermo und Ancona stattgefunden, erklärte ein Sprecher des italienischen Innenministeriums einenm Fernsehsender.

Der Anlass ist das Auftreten eines angeblichen Schwarzen Blocks, der vor allem in Rom für hohe Sachschäden und Verwirrung unter der Masse der Demonstranten sorgte. Deshalb wird auch in der außerparlamentarischen Linken sehr kontrovers über das Auftreten dieses sogenannten Schwarzen Blockes diskutiert.

In diesen Kreisen wird spekuliert, ob die Ausschreitungen von staatlichen Stellen bewusst gefördert worden sein könnten, um die Oppositionsbewegung zu diskreditieren. Schon 2001 bei den massiven militanten Auseinandersetzungen gegen die G8-Proteste von Genua wurden solche Beschuldigungen gegen staatliche Stellen und die Berlusconi-Regierung erhoben.

Geschwätziger Black-Block-Aktivist oder Provokateur?

Nachdem sich in der Zeitung La Repubblica angebliche Teilnehmer des Black Blocks interviewen ließen und erklärten, sich mehr als ein Jahr auf die Auseinandersetzungen vorbereitet zu haben, wachsen die Zweifel an den Urhebern der Auseinandersetzungen noch. Schließlich wurden die Proteste vom Samstag kurzfristig vorbereitet und gemeinhin meiden Aktivisten des Schwarzen Blocks die Medien. Auch die Antworten des 30-jährigen, prekär Beschäftigten klingen wie bestellt. So versucht er auch die Demonstranten, die sich von den Ausschreitungen distanziert haben, mit in Haftung zu nehmen.

„Wir haben uns nicht versteckt, die Demonstranten geben vor, uns nicht zu kennen, aber sie wissen genau, wer wir sind und was wir vorhatten. Genauso, wie es die Bullen gewusst haben. Wir haben öffentlich bekannt gemacht, dass der 15. Oktober unser Tag sein wird. Jetzt wird so getan, als hätte man davon nichts gewusst, aber das ist ein Märchen. Man kann es auch so sehen: Jetzt müssen sich die Demonstranten endlich öffentlich auf eine Seite schlagen. Ich wiederhole: Alle wussten über unseren Plan Bescheid.“

Auch die Behauptung des angeblichen Militanten, in Griechenland den Master in Straßenkampf gemacht zu haben, passt doch nur zu gut in die Propaganda der Regierung, die schon vor mehr als 10 Jahren vor Extremisten aus ganz Europa gewarnt hat.

Letzte Manöver des Berlusconi-Regimes?

Tatsächlich hat sich in Italien eine neue Massenbewegung gebildet, die mehr von dem Wunsch getragen wird, dass das Berlusconi-Regime ein Ende hat, als von der internationalen Krise. Auch wenn die Regierung vor wenigen Tagen noch einmal knapp eine Vertrauensabstimmung gewonnen und damit den öffentlichen Widerstand verstärkte, so gelten die Tage der Regierung als gezählt.

Selbst in den eigenen Reihen gibt es Absatzbewegungen. Da es Berlusconi und seinen engsten Mitarbeitern eigentlich nur noch darum geht, ihre Straffreiheit zu behalten, wollen sie ihren Sturz mit allen Mitteln hinausschieben. Wenn sie jetzt mit Razzien gegen ihre entschiedenen Gegner vorgeht und mit dem Ruf nach Recht und Ordnung ihre Anhänger um sich zu scharen versucht, könnte die Berlusconi-Regierung ihr Ende vielleicht doch noch etwas hinausschieben.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150652

Peter Nowak

„Wer mit einem Messer Polizisten angreift, muss damit rechnen, erschossen zu werden“

Am 24. August wurde eine als geistig verwirrt klassifizierte Frau von einem Polizisten tödlich verletzt

Die 53jährige Frau sollte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden und hat nach einer Pressemeldung von Polizei und Bundesstaatsanwaltschaft Berlin () die Beamten mit dem Messer attackiert.

Die Internationale Liga für Menschenrechte befasst sich in einer Mitteilung kritisch mit dem Umgang von Staatsanwaltschaft und Polizei mit dem tödlichen Vorfall. So kritisiert die Organisation eine Stellungnahme des Sprechers der Berliner Staatsanwaltschaft Martin Steltner: „Wir prüfen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, ob der Beamte aus Gründen der Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat“, erklärte er. Auch ein Statement des Landesvorsitzenden der Berliner Polizeigewerkschaft Bodo Pfalzgraf wird von den Menschenrechtlern moniert. „Wer mit einem Messer Polizisten angreift, muss damit rechnen, erschossen zu werden. Allein die Tatsache, dass es eine geistig verwirrte Person war, rechtfertigt nicht, dass sich der Polizist hätte erstechen lassen müssen“, so der Polizeigewerkschafter. Letzteres ist unstrittig. Doch hatte die Polizei keine Möglichkeit, eine laut Presseberichten 1,60m große und maximal 40kg schwere, also als zierlich zu bezeichnende Frau anders als durch einen tödlichen Schuss abzuwehren, zumal auch noch eine Einsatzhundertmannschaft angerückt war? Diese Frage stellt sich in diesen Tagen nicht nur die Liga für Menschenrechte.

Wird die Polizei falsch ausgebildet?

Eine Initiative, die vor dem Wohn- und Sterbeort der Frau eine Gedenkkundgebung organisierte, hat sich mit dem Tathergang beschäftigt und stellt die Notwendigkeit des Schusswaffengebrauchs in Frage Sie beruft sich dabei auf den Kriminologen Thomas Feltes von der Ruhr-Uni Bochum. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Polizeibeamte eine Pflicht zum Ausweichen, wenn der Angeklagte offensichtlich im schuldausschließenden Zustand handelt, so Feltes. Er kritisiert, dass die Polizeiausbildung in Deutschland zu wenig berücksichtige, dass die Beamten es immer häufiger mit Drogenkranken, psychisch kranken oder dementen Menschen zu tun haben.

Er hätte noch hinzufügen können, dass auch der polizeiliche Umgang mit Menschen in Stresssituationen einer besonderen Ausbildung bedürfte. So wurde in einem Jobcenter der Stadt Frankfurt/Main die 39-jährige Erwerbslose Christy Schwundeck von einer Polizistin erschossen. Weil Schwundeck vergeblich die Auszahlung eines Geldbetrags ihrer schon bewilligten Hartz IV-Leistungen einforderte und sich nicht abwimmeln lassen wollte, riefen Jobcenterverantwortliche die Polizei. Danach eskalierte die Situation und die Frau verletzte mit einem Messer einen Polizisten, bevor der tödliche Schuss fiel. Eine Verurteilung der Polizistin ist nicht zu erwarten. Der Fall im Märkischen Viertel erinnert auch an den Tod des Musikstudenten Tennesee Eisenberg, der im April 2009 in Regensburg von der Polizei erschossen wurde. Auch in seinen Fall fühlten sich die Polizisten von dem Mann bedroht. Die Ermittlungen gegen den Schützen wurden eingestellt.

Der Tod im Märkischen Viertel wirft auch die Frage nach den gesellschaftlichen Umgang mit als geistig verwirrt klassifizierten Personen auf. Auf einer internationalen Fachkonferenz psychiatriekritischer Gruppen wird darüber am Wochenende in Berlin beraten.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150400

Peter Nowak

Gedenken an Oury Yalloh

Gedenken an Oury Yalloh

Die Initiative »In Gedenken an Oury Yalloh« forderte am Wochenende auf einer Demonstration in Berlin ein Ende der Polizeibrutalität gegenüber Flüchtlingen. Polizisten, die mit Gewalt gegen Flüchtlinge vorgegangen sind, sollten juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Die Initiative hat in den letzten Monaten ähnliche Kundgebungen in Magdeburg und Dessau organisiert, wo der aus Sierra Leone stammende Oury Yalloh im Januar 2005 in einer Zelle der Polizeiwache verbrannte. Die Verantwortung der zuständigen Polizisten soll in einem Revisionsprozess vor dem Magdeburger Landgericht geklärt werden. Am 19. Verhandlungstag musste ein Aktivist der Flüchtlingsorganisation »The Voice« den Gerichtssaal verlassen, weil er ein T-Shirt mit dem Konterfei von Yalloh und der Aufschrift »Das war Mord« getragen hatte.

Unverständnis äußerte »The Voice«, dass der Vorgang Oury Yalloh aus der elektronischen Liste aller Einträge über Einsätze auf dem Dessauer Polizeirevier gelöscht wurde. Die Anwälte der Angehörigen von Oury Yalloh wollten das Journal für den Prozess heranziehen, um zu erfahren, wo sich die Polizisten in der Dessauer Wache aufgehalten haben, als der Flüchtling verbrannte.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/202454.bewegungsmelder.html
Peter Nowak

BKA-Chef fordert mehr Überwachung

Ziercke will mehr verdeckte Ermittler und die Telekommunikationsverbindungen in der linken Szene besser überwachen
  
In den letzten Monaten warnen konservative Politiker und Medien verstärkt vor einem Anwachsen der radikalen Linken in Deutschland. Jetzt hat sich auch der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke in diesen Chor eingereiht.

Gegenüber dem Hamburger Abendblatt bezeichnete er die extreme Linke als ähnlich bedrohlich wie die extreme Rechte. Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten sei im linken Spektrum in den letzten Monaten deutlich angestiegen. Explizit ging Ziercke auf eine Serie von Brandstiftungen an Autos in Großstädten ein und rief die Bevölkerung zur Mithilfe bei der Aufklärung auf. Damit machte Ziercke auch deutlich, dass die Aufklärungsrate bei den Autobränden gering ist.

Aber über die Hintergründe gibt es wenig verlässliche Angaben. Da es selten Bekennerschreiben zu den Aktionen gibt, sind die Verortung der Brandstifter im linken Spektrum Spekulationen. So mussten in der Vergangenheit mehrmals Linke, die wegen Autozündeleien angeklagt und teilweise mehrere Monate in Untersuchungshaft saßen, freigesprochen werden, weil es keinerlei Beweise für ihre Tatbeteiligung gab. In mehreren Fällen wurde der Freispruch auch in zweiter Instanz bestätigt.

Hingegen wurden in Berlin Männer wegen Autobrandstiftungen verurteilt, die die Taten auch gestanden haben, aber keinerlei Berührungspunkte zur linken Szene haben. Persönliche Motive oder Versicherungsbetrug, die sicherlich auch zu den Motiven einer Autobrandstiftung zählen, werden in der öffentlichen Diskussion selten erwähnt. Dabei geht die Berliner Polizei laut Tagesspiegel davon aus, dass höchstens ein Drittel der Brandstiftungen politisch motiviert ist. Trotzdem wird die Serie von brennenden Autos immer wieder angeführt, wenn eine wachsende linke Gefahr begründet werden soll. Ziercke war da nur der aktuelle Warner.

Vorratsdatenspeicherung und verdeckte Ermittler

Er hat aber sehr deutlich gemacht, was mit dem ständigen Beschwören der linken Gefahr erreicht werden soll. Die Bevölkerung soll dazu gebracht werden, umstrittene und weitgehend abgelehnte Überwachungsmaßnahmen doch noch zu akzeptieren. So bekräftige Ziercke die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung und erhöht damit gemeinsam mit Unionspolitikern den Druck auf die in dieser Frage federführende Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Zudem sprach sich Ziercke für den verstärkten Einsatz von verdeckten Ermittlern und die Überwachung von Telekommunikationsverbindungen in der linken Szene aus. Nun werden diese Maßnahmen schon seit langem praktiziert. Die Enttarnung des in der linken Szene aktiven Heidelberger Studenten Simon Brenner als LKA-Spitzel war nur der letzte spektakuläre Fall. Dass in einem zentralen Fachschaftsraum an der Heidelberger Universität ein Abhörgerät entdeckt wurde, war schon weniger bekannt.

In Berlin sorgt eine zufällig bekannt gewordene Überwachung der linken Szene zurzeit für heftige Diskussion. Ein linkes Hausprojekt in der Rigaer Straße 94 in Berlin Friedrichshain war mit einer in dem Schornstein einer benachbarten Schule verstecken Kamera beobachtet worden. Nach der Aufdeckung waren die Kameras schnell verschwunden und über die gesetzliche Grundlage der Maßnahme wird weiter gestritten.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150165

Peter Nowak