Mit einer Onlinepetition versuchen Menschenrechtler die Verabschiedung eines Gesetzes in dem afrikanischen Staat Uganda zu verhindern, das es möglich machen würde, Homosexuelle mit dem Tod zu bestrafen.
Im letzten Jahr hat Ugandas Präsident Museveni eine ähnliche Initiative nach Protesten in aller Welt zurückgezogen. Dass sie jetzt wieder auf der Tagesordnung des Parlaments steht, könnte auch mit den Protesten einer selbstbewussteren Zivilgesellschaft zusammenhängen, die den autoritären ugandischen Präsidenten herausfordert. . Schon in der Vergangenheit dienten in Uganda zu Minderheiten erklärte Personengruppen als Sündenböcke. Dazu gehört die Ermordung von Albinos ebenso wie die von Angehörigen sexueller Minderheiten. Gerade Homosexuelle sind in vielen afrikanischen Staaten zur Zielscheibe von Angriffen geworden und werden als unafrikanisch und unpatriotisch verfolgt. Darauf hat Internationale Menschenrechtskommission für Schwule- und Lesben immer wieder aufmerksam gemacht. Bei der Verfolgung von Homosexuellen wird die Angst vor Aids gezielt ausgenutzt.
Mord an ugandischen Schwulenaktivisten
Wie schnell aus der Hetze Mord wird, zeigt die Ermordung des ugandischen Schwulenaktivisten David Kato im Januar 2011. Der Jurist Kato hatte im letzten Jahr den erfolgreichen internationalen Protest gegen den Gesetzentwurf wesentlich mit initiiert, der auch damals schon die Möglichkeit der Todesstrafe für Homosexuelle vorgesehen hat. Er klagte auch gegen das ugandische Boulevardblatt Rolling Stone, das Ende vergangenen Jahres die Fotos bekennender oder angeblicher Homosexueller mit Namen und Adresse unter der Schlagzeile „Hängt sie auf“ veröffentlicht hatte. Katos Bild war damals prominent auf der Titelseite abgedruckt worden.
Das Blatt nutzte die Schwulenhetze zur Auflagensteigerung und verknüpfte die Angst vor Aids, Terrorismus und politischer Unruhe mit den Angriffen auf die sexuelle Minderheit. Dass das Blatt damit geschäftlichen Erfolg hatte, zeigt auch das gesellschaftspolitische Klima in Uganda. Sollte der Gesetzesvorschlag Erfolg haben, fürchten Menschenrechtler eine weitere Verschärfung. Nach ihren Angaben wären tausende Menschen bedroht.
Linke Aktivisten besetzen kurzfristig eine frühere Schule in Weißensee. Die will der Liegenschaftsfonds an den Meistbietenden verkaufen – ohne soziale Kriterien einzubeziehen. Allein Geld und die Bonität der Bieter sollen darüber entscheiden, an wen die ehemalige Musikschule Weißensee geht.
So ein Gedränge hatte der Liegenschaftsfonds wohl nicht erwartet: Zum Besichtigungstermin am Dienstag um 10 Uhr vormittags in der ehemaligen Musikschule Weißensee kamen mehr als 40 Interessenten. Doch nicht alle waren eingeladen, das seit Ende 2009 leer stehende Gebäude in der Falkenberger Straße 183 zu begehen. Rund 40 AktivistInnen der Gruppe Orphs nutzten den Termin für eine „Wiederbelebung des Gebäudes“, wie ein Transparent aus dem Fenster der 1. Etage verkündete.
Kaum hatte der Hausmeister die Tür aufgeschlossen, machten sie es sich in den Räumen mit Sekt und einem kleinen Imbiss gemütlich. Während im Erdgeschoss laute Musik aus dem Ghettoblaster schallte, spielte ein junger Mann auf einen Klavier, das die AktivistInnen vor der Eingangstür aufgebaut hatten. Am frühen Nachmittag wurde es von der Polizei abtransportiert. Schon gegen 13 Uhr wurden 13 Personen, die sich noch in dem Gebäude befunden haben, von der Polizei geräumt. Alle wurden nach einer Feststellung der Personalien sofort freigelassen und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.
Unter dem Namen Orphs firmiert eine Gruppe junger Menschen aus Weißensee, SchülerInnen, Auszubildende und Studierende, die sich im Stadtteil politisch engagieren. Für die ehemalige Schule haben sie ein Nutzungskonzept verfasst und im Internet veröffentlicht. Danach soll im Erdgeschoss ein Kunstraum und Treffpunkt für die Nachbarschaft eingerichtet werden. Auch den Garten hinter dem Haus wollen sie gemeinschaftlich bearbeiten. Die obere Etage des Hauses könnte als Wohnraum für rund 15 Menschen dienen. Als Rechtsform soll ein an dem Mietshäusersyndikat orientiertes Genossenschaftsmodell zur Anwendung kommen. „Das Haus kommt uns nicht zurück auf den Markt und gehört denen, die es nutzen“, so Orphs-Aktivistin Judith.
Auch über die Finanzierung haben sich die Orphs Gedanken gemacht. “ Wir werden ein sechsstelliges Gebot machen und dennoch darauf achten, dass wir bei bezahlbarem Wohn- und Gemeinschaftsraum ankommen“, sagt Enrico von den Orphs. Allerdings sei man nicht bereit, sich in einen Bieterwettbewerb mit einer Baugruppe zu begeben, die auf ihrer Homepage unter dem Motto „Eigentum bilden – aber richtig“ 300.000 Euro für das Gebäude bieten will.
Die Chancen, das Haus zu erwerben, stehen daher für die Orphs nicht so gut. „Die Gruppe kann gern mitbieten, das Verfahren läuft noch bis nächste Woche. Doch dabei sind der Höchstpreis und die Bonität der BewerberInnen die einzigen Bedingungen“, sagte die Pressesprecherin des Liegenschaftsfonds, Irina Dähne, der taz. Die Orphs hatten diese Vergabepolitik als unsozial kritisiert. Ihre Behörde sei jedoch die falsche Adresse für die Schelte, so Dähne. Es sei der politische Wille des Lenkungsausschusses des Liegenschaftsfonds, dieses Gebäude im Rahmen des Bieterverfahrens zu verkaufen, bei dem der Höchstpreis zählt – und in diesem Fall keine sozialen Kriterien aufzustellen.
Neben mehreren Senatoren ist im Lenkungsausschuss auch das für die Immobilie zuständige Pankower Bezirksamt entscheidungsbefugt. Die Stadträtin für Jugend um Immobilien in der BVV Christine Keil (Die Linke) war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar. Wegen einer Sitzung habe sie auch keine Zeit gehabt, sich das Anliegen der Orphs während der Aktion erläutern zu lassen.
Lediglich Patrick Technau, der für die Linke in der BVV-Pankow sitzt, war als Privatperson während der Freiraumaktion vor Ort. Er betonte, dass der Bezirk durchaus die Möglichkeit habe, das Grundstück in eigener Regie zu nutzen.
Seit dem 8. Mai befindet sich der in der JVA Sehnde inhaftierte ehemalige Erwerbslosenaktivist Werner Braeuner in einem unbefristeten Hungerstreik. Der Anlass für den drastischen Schritt ist die Auseinandersetzung um das Essen im Gefängnis. Braeuner wirft Mithäftlingen vor, das Essen mit menschlichen Exkrementen zu verunreinigen. Mit der Verweigerung will er erreichen, künftig den Tagesverpflegungssatz für Inhaftierte in Höhe von sieben Euro ausbezahlt zu bekommen, »um mit diesem Geld beim Knastkaufmann einkaufen und mich selbst beköstigen zu können«. »Bereits seit der zweiten Februarwoche 2011 habe ich aus unüberwindlichem Ekel keine in der Knastküche in Kesseln zubereiteten Speisen mehr gegessen«, schreibt er in einer Erklärung aus dem Gefängnis. Seit Sonntag hat er die Nahrungsaufnahme ganz eingestellt. Braeuner war wegen der Tötung eines Arbeitsamtsdirektors 2001 zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden (ND vom 23.2.2011).
Die JVA schließt eine Verunreinigung des Gefängnisessens aus. »Die Hygiene der Küche wird täglich durch entsprechend befähigte Mitarbeiter sowie unregelmäßig durch diverse externe Kontrolleure überprüft. Gleiches gilt für die Qualität des Essens«, erklärte die Leiterin für Öffentlichkeitsarbeit, Ines Leitner, gegenüber ND.
Braeuner weist in seiner Erklärung darauf hin, dass ungenießbar gemachtes Essen ein in allen Gefängnissen auftretendes und bekanntes Problem sei. »Knäste sind Heimstätten der Niedertracht; es gibt dort eine im Vergleich zu draußen weit überdurschnittliche Zahl von persönlichkeitsgestörten bis hin zu verrückten Menschen, die aus geringfügigen Anlässen bisweilen extreme Verhaltensweisen an den Tag legen – z.B. aus allgemeiner Gekränktheit, diffusem Frust, Mißgestimmtheit und auch manchmal ohne irgendwie nachvollziehbare Anlässe.«
Das niedersächsische Landesjustizministerium lehnte Braeuners Antrag auf Selbstbeköstigung ab. Dieser will die Aktion mit allen Konsequenzen durchführen. »Wenn ich von Exkrementen freie Nahrung nur um den Preis erhalte, zuvor meine Gesundheit beschädigt zu haben, ist ein Leben in Würde nicht mehr möglich«, schreibt er.
Unterstützung bekommt Braeuner von anderen Gefangenen. »Er hat gehandelt, wo viele sonst nur reden, fluchen und sich allenfalls zu der Fantasie hinreißen lassen«, kommentiert der in der JVA Bruchsal inhaftiere Thomas Meyer-Falk den Hungerstreik in einem im Internet verbreiteten Brief.
Ein Solidaritätskomitee befürchtet, dass Braeuner die Einweisung in die Psychiatrie oder die Zwangsernährung drohen könnte. Die Initiative ruft dazu auf, mit Briefen und E-Mails an das niedersächsische Justizministerium die Forderung des Hungerstreikenden zu unterstützen. »Es ist uns klar, dass ohne Druck von draußen Werners legitime Forderung nicht durchgesetzt werden kann«, heißt es in dem Appell.
Ein rechtes Blatt will sich in der Umweltbewegung etablieren
Auf NPD-Plakaten taucht schon seit Jahren die Parole »Umweltschutz ist Heimatschutz« auf. Ein dubioses Vereinsblatt versucht nun offenbar, rechtes Gedankengut in die Umweltbewegung zu tragen.
Polizeirepression gegen Tierschützer, Agrosprit, genmanipulierter Weizen. Die Themenpalette in dem Magazin »Umwelt & Aktiv« lässt auf den ersten Blick nicht erkennen, dass es um eine Publikation des Rechtsaußen-Spektrums handelt. Erst beim Lesen des Untertitels »Das Magazin für gesamtheitliches Denken – Umweltschutz, Tierschutz, Heimatschutz«, dürfte der Leser stutzig werden. Er erinnert nicht zufällig an die NPD-Parole »Umweltschutz ist Heimatschutz«. Daher ist es auch keine Überraschung, dass die SPD-nahe Onlineplattform »Blick nach Rechts« (BnR) die Rechtsaußenkontakte der leitenden Redakteurin von »Umwelt & Aktiv« aufdeckte. Der Name Laura Horn, unter dem sie ihre Artikel in dem Blatt veröffentlichte, ist nach den Recherchen von BnR das Pseudonym von Berthild H., »Ehefrau eines hochrangigen NPD-Funktionärs im Bezirksverband Niederbayern«. »Wohl um sich beide Optionen offen zuhalten, das heißt, einerseits die Szene mit Öko- und Tierschutzinformationen zu beliefern, andererseits aber auch als harmlose Hausfrau und engagierte Leserbriefschreiberin aus Eggenfelden in einem breiteren Spektrum wahrgenommen zu werden, könnte sie sich den Tarnnamen zugelegt haben«, vermutet die Journalistin Andrea Röpke, die sich seit Jahren mit dem rechten Rand beschäftigt und kürzlich ein Buch über die Rolle der Frauen in der rechten Szene veröffentlicht hat. Tatsächlich hat sich Berthild H. in zahlreichen Leserbriefen in Umweltmagazinen als besorgte Bürgerin präsentiert. Im Magazin »Natur« monierte sie einen kritischen Artikel zu den Veröffentlichungen von Thilo Sarrazin. In Sachen Biodiversität schrieb H. einen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und erhielt auch eine Antwort.
Unter dem Alias-Namen Laura Horn hatte sie im Januar 2009 in einem Interview der NPD-Zeitung »Deutsche Stimme« ihre rechten Vorstellungen offen dargelegt. »Zu unseren Zielen gehört auch, das politische Feld des Umweltschutzes wieder mit heimatverbundenen Kräften zu besetzen«, erklärt sie. Sie bezeichnet »Umwelt & Aktiv« als »die einzige Umweltzeitschrift aus dem konservativen, völkischen (wie die taz es formulieren würde) Spektrum«. Der Schriftleiter des Blattes, Christoph Hofer, hat schon für die NPD in Bayern bei Landtagswahlen kandidiert. Beim Thema Tierschutz prangerte »Umwelt & Aktiv« wiederholt das Schächten an – ein faktischer Angriff auf Juden und Moslems. Zu den Autoren des Blattes gehört auch der österreichische Rechtsaußen Walter Marinovic. In zahlreichen Schriften polemisiert dieser gegen die moderne Kunst. Die Verleihung des Literaturnobelpreises an Elfriede Jelinek bezeichnete Marinovic als »Signal für die gezielte Zersetzung unseres Volks und seiner Kultur«. Das ist auch das Thema der Herbert Gruhl Gesellschaft, die in Umwelt & Aktiv vorgestellt wurde. Deren Vorsitzender Volker Kempf sieht die heutige Umweltkrise als Folge eines europäischen Nihilismus
Landgericht Köln: Mitarbeiter der Annahmestellen müssen einschreiten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde die Wette nicht leisten kann
Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht an Sportwetten teilnehmen. Das Landgericht Köln hat heute sein umstrittenes Verbot von Anfang März bekräftigt und einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das per Einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verkaufsverbot abgewiesen (zur Diskussion des Urteils siehe: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern).
Zwar muss nach der heutigen Entscheidung nicht jeder Kunde kontrolliert werden, Mitarbeiter der Annahmestellen sind aber verpflichtet einzuschreiten, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann. Westlotto bezeichnet das Urteil als nicht praktikabel. Laut Unternehmenssprecher Axel Weber will man gegen das Urteil nun vor dem Kölner Oberlandesgericht Berufung einlegen:
„Nach dem Urteilstenor bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt. In jedem Verfahren haben die Bürger in Deutschland ein Anrecht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, in dem sie individuell angehört werden müssen.“
Bei der Auseinandersetzung handelt es sich um einen Konkurrenzkampf von zwei Lottoanbietern, der auf den Rücken der Erwerbslosen ausgetragen wird Beantragt worden war die einstweilige Verfügung von dem Sportwetten-Anbieter Tipico, der seinem Konkurrenten Westlotto vorwirft, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen.
Der Konkurrent von Westlotto soll Testkäufer zu Annahmestellen geschickt haben:
„Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: ‚Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?‘ Darauf kam die Antwort: ‚Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr… So kann man doch nicht leben!‘.“
Laut Gerichtsentscheidung macht es sich der Verkäufer „zu einfach“, „wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme“.
Lottogewinn wurde abgezogen
Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland sieht in der Entscheidung weniger einen Schutz als eine Diskriminierung Erwerbsloser. Schon im März initiierte das Forum die Selbstbeschuldigungskampagne „Ich bin Hartz IV-Empfänger und habe Lotto gespielt.“
Dass es sich bei der einstweiligen Verfügung nicht nur um eine abwegige Einzelentscheidung handelt, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Essen vom Januar 2011. Danach kann Hartz-IV-Betroffenen auch ein kleiner Lottogewinn von ihrem Regelsatz abgezogen werden. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das Gericht. Er verringere die Hilfsbedürftigkeit des Klägers, argumentierten die Richter.
Geklagt hatte ein Bielefelder, der in einer Lotterie 500 Euro gewonnen hatte. Er wehrte sich gegen die Anrechnung auf die Hartz-IV-Leistung und scheitere in zwei Instanzen. Der Mann hatte eingewandt, dass er seit 2001 regelmäßig Lotto spiele, dafür insgesamt 945 Euro ausgegeben habe und daher trotz des Gewinns von 500 Euro unter dem Strich Verlust gemacht habe. Dieses Argument ließen die Richter aber nur für den letzten Monat gelten. Die für das Los ausgegebenen 15 Euro durfte der Kläger von den 500 Euros abziehen. Der Rest des Gewinns wurde vollständig mit seinem Hartz-IV-Satz verrechnet. http://www.heise.de/tp/blogs/8/149792
Der Umgang mit den Anti-Terrorgesetzen sorgt für neuen Zoff in der Bundesregierung
Es geht um ein Bündel von Vorschriften und Regelungen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von einer ganz großen Koalition aus Union, FDP, SPD und Grünen beschlossen wurden und bis zum Januar 2012 befristet sind. Die Regelungen gaben den Geheimdiensten erweiterte Befugnisse, etwa wenn es um Auskünfte über Telekommunikation oder bei Kontodaten geht. Passdokumente sind seitdem mit biometrische Merkmalen versehen. Bewaffnete Flugbegleiter dürfen auf deutschen Linienmaschinen mitfliegen. Islamistische Religionsgemeinschaften können leichter verboten werden.
Jetzt müssen diese Regelungen evaluiert und entschieden werden, was mit ihnen geschehen soll. Sollen sie abgeschafft, befristet oder unbefristet verlängert werden? Die Unionsparteien, für deren Klientel Sicherheit ein wichtiges Thema ist, sprachen sich zunächst für letztere Variante aus. Damit geriet sie aber mit ihrem Koalitionspartner in Konflikt. Die FDP, mitten im Übergang von der Westerwelle-Crew, versucht sich auch mit Themen jenseits der Steuersenkung und des Marktradikalismus zu profilieren und hat ihren arg verkümmerten Bürgerrechtsflügel wieder entdeckt.
Eine Protagonistin dieses Flügels, Sabine Leutheusser Schnarrenberger, sitzt im Justizministerium und hat also ein entscheidendes Wort in dieser Frage mitzureden. Zudem hat die Frau schon einmal als Justizministerin bewiesen, dass sie für die Bürgerrechte auch bereit ist, vorübergehend auf den Posten zu verzichten Vorerst wird von beiden Seiten mit starken Worten nicht gespart. Die Union wirft der Justizministerin vor, die Sicherheitsgesetze abschaffen zu wollen, während manche Liberale ihren konservativen Koalitionspartner unterstellen, die Regelungen entfristen und verschärfen zu wollen.
Kompromiss wahrscheinlich
Allerdings dürfte der Zwist für die jeweilige Klientel inszeniert sein. Den Kompromiss hat Bundesinnenminister Friedrich schon benannt: Die Regelungen werden befristet verlängert. Die Union kann dann behaupten, die Abschaffung verhindert und damit die innere Sicherheit bewahrt zu haben, die Liberalen können darauf verweisen, Verschärfungen verhindert zu haben. Die SPD hat schon angekündigt, für eine Verlängerung der Sicherheitsgesetze zu stimmen, und die FDP, die bei Umfragen nicht einmal mehr die 5-Prozent-Grenze erreicht, hat nun wahrlich kein Interesse, die Auseinandersetzung zu einer Koalitionskrise zu treiben und damit denjenigen in der Union in die Hände zu spielen, die schon lange eine Gelegenheit suchen, zur großen Koalition zurückzukehren. In der Innen- und Sicherheitspolitik waren die Gemeinsamkeiten zwischen Union und SPD schon immer größer als die beider Parteien zum Bürgerrechtsflügel der FDP.
Terrorgefahr angeblich gestiegen
Zudem wurde die Position der Liberalen in der letzten Woche durch zwei aktuelle Ereignisse geschwächt. Schon nachdem Ende April mehrere Islamisten in Deutschland verhaftet wurden, die lange beobachtet von den Sicherheitsbehörden einen Anschlag in Deutschland geplant haben sollen, meldeten sich die Sicherheitspolitiker der Union lautstark zu Wort und warnten vor einer Abschwächung der Sicherheitsgesetze. Die Justizministerin betonte sofort, dass bei der Aufdeckung der islamistischen Zelle keine Maßnahme zur Anwendung kam, die im zur Prüfung stehenden Sicherheitspaket festgeschrieben ist. Trotzdem kam sie bei konservativen Politikern und Medien dadurch unter Rechtfertigungsdruck (Vom Nutzen angeblich vereitelter Terroranschläge).
Auch Bin Ladens Tod stärkt eher die Law-and-Order-Politiker aller Parteien. Das ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu verstehen. Schließlich könnten bürgerrechtliche Gruppen argumentieren, dass die Sicherheitsbestimmungen, die unter dem Eindruck des Anschlags vom 11. September erlassen wurden, mit Bin Ladens Tod auf den Prüfstand gehören. So argumentierte der Bundesausschuss Friedensratschlag nach Bin Ladens Tötung in der Frage des Afghanistan-Einsatzes. In der Erklärung heißt es unter anderem:
2001 bestand das wesentliche Ziel des Afghanistan-Krieges in der Gefangennahme bin Ladens (siehe dazu auch die UN-Resolution 1273 vom 28. September 2001). Nun, nach seinem Tod, ist ein Hauptgrund für den Krieg entfallen. Zeit also, ihn sofort zu beenden! Leider ist davon in keiner Regierungs-Stellungnahme die Rede.
Ähnlich argumentiert auch der grüne Bundestagabgeordnete Hans-Christian Ströbele in einem Interview:
Der Krieg in und gegen Afghanistan ist nicht begonnen worden vor jetzt fast zehn Jahren mit dem Ziel, die Taliban zu entmachten, oder die Frauenrechte dort zu sichern in Afghanistan, sondern mit dem einzigen Ziel – so steht es in der UNO-Resolution -, die Verantwortlichen für die Anschläge, die fürchterlichen Anschläge in New York, Washington und Pennsylvania zur Rechenschaft zu ziehen… Das heißt, der eigentliche Grund für den Krieg in Afghanistan ist weggefallen, und das muss man zur Kenntnis nehmen und muss daraus Schlussfolgerungen ziehen. Für mich ist die Schlussfolgerung, man muss den Krieg, vor allen Dingen das Töten sofort beenden.
Die Tatsache, dass Ströbele zur Umgang mit den Sicherheitsgesetzen in dem Interview nicht erwähnte, könne damit zusammenhängen, dass die Forderung nach einer Abschaffung in Deutschland längst nicht so populär ist wie der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Da findet der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl mit seiner Einschätzung mehr Zustimmung: „Durch Osama Bin Ladens Tod ist die Terrorgefahr gestiegen.“ Uhls Parteifreund im Innenministerium drückt es etwas diplomatischer aus: „In jedem Fall besteht die Bedrohung durch den Terrorismus weiterhin. Und deswegen ist es notwendig, dass wir auch weiterhin wachsam sind“, betont Friedrich in seiner Stellungnahme zu Bin Ladens Tod.
Stärkung der Bush-Politik durch Bin Ladens Tod
Tatsächlich hat die Art und Weise des Endes von Bin Laden die Law-and-Order-Politiker nicht nur in Deutschland gestärkt. So wird in konservativen US-Medien darauf verwiesen, das Verdienst stünde nicht den Demokraten, sondern der Bush-Regierung zu. Schließlich hätten Aussagen von Insassen des berüchtigten Gefängnis in Guantanamo auf die Spur von Bin Laden geführt, was freilich Mitglieder der Obama-Regierung zurückweisen.
Es sind aber genau diese Aussagen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren wahrscheinlich nicht verwendet werden dürften, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unter Folter zustande kamen. Danach fragt aber heute kaum jemand, wenn angeblich als Folge dieser Aussagen der Staatsfeind Nummer 1 zur Strecke gebracht werden konnte. Auch in Deutschlands Medien hinterlässt die Wurstigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen Spuren. So kündigt die FAZ am 4. Mai für heute einen Beitrag in der Rubrik Innenpolitik mit dem Titel an: „Der Terror beschränkt die Freiheit. Und Karlsruhe hindert den Staat daran, seinen Schutzauftrag zu erfüllen.“ Im Gegensatz zur geheuchelten Erregung über Merkels Freude über Bin Ladens Tod wird über diese Stimmungen, die es bürgerrechtlichen Bestrebungen schwer machen, wenig geredet. http://www.heise.de/tp/artikel/34/34687/1.html
Am Montag hieß es bei einem Jobcenter in Bonn »Zahltag«. »Erklärtes Ziel war die Einforderung von vorenthaltenen Hartz-IV-Leistungen. In zahlreichen Fällen konnten auch heute erfolgreich Auszahlungen durchgesetzt werden und die betroffenen Menschen mussten diesmal nicht mit leeren Händen wieder nach Hause gehen«, erklärte Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland. Zu der Zahltag-Aktion hatte das Bündnis Agenturschluss, in dem sich zahlreiche Erwerbsloseninitiativen zusammengeschlossen haben, aufgerufen. Mit diesen Aktionen wehren sich Erwerbslose in den Arbeitsagenturen gegen Schikanen und nicht bearbeitete Anträge.
Nach »Zahltagen« war es in der Vergangenheit immer wieder zu Sanktionen für Aktivisten gekommen. Auch in Bonn beklagten Aktivisten ein großes Polizeiaufgebot und Eingangskontrollen beim Jobcenter. Die Bonner Stadtverordnete Hannelore Thölke und der NRW-Landtagsabgeordnete Michael Aggelidis, beide von der Linkspartei, unterstützten die Aktion durch ihre Anwesenheit und sprachen von einem erfolgreichen Ablauf.
Konferenz in Berlin diskutierte über die Einschränkung der Rechte für Arbeitnehmervertreter
In verschiedenen europäischen Ländern nehmen die Angriffe auf das Streikrecht zu. Das ist das Fazit eines vom Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin organisierten Austausches von Gewerkschaftsaktivisten aus Spanien, Polen und Frankreich am vergangenen Wochenende in Berlin.
Über 400 Mitglieder der andalusischen Regionalgewerkschaft SAT, die sich als antikapitalistische Klassenorganisation versteht und Distanz zu allen Parteien hält, wurden im vergangenen Jahr in Spanien wegen der Beteiligung an Arbeitskämpfen verurteilt. Wegen zahlreicher Geldstrafen, die Gerichte wegen Streikaktionen verhängt haben, ist die SAT hoch verschuldet und kann sich nur noch ehrenamtliche Mitarbeiter leisten. In den Medien wird die Gewerkschaft als extremistisch und Gefahr für die Wirtschaft bezeichnet. Die großen spanischen Gewerkschaftsverbände UGT und CCOO hätten durch ihren Marsch in die Mitte viel an Glaubwürdigkeit eingebüßt, berichtete Antonio Doktor, der die exkommunistische CCOO nach langjähriger Mitgliedschaft verlassen hat. »Sie hat sich dem in Spanien herrschenden politischen Diskurs angepasst, redet nicht mehr vom Kapitalismus, dafür aber von Arbeitsplätzen um jeden Preis«, kritisiert Dokter.
Wie kämpferische Gewerkschaften ausgegrenzt werden, zeigte sich vor einigen Monaten auch bei der italienischen Metallarbeitergewerkschaft FIOM. Weil sie keine Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen akzeptierte, wurde die FIOM aus den neuen Verträgen ausgeschlossen und soll ihren Einfluss im Betrieb verlieren. Die Gewerkschafter wollen sich allerdings dem Unternehmerdiktat widersetzen und haben eine Klage gegen das Unternehmen Fiat angekündigt.
In Frankreich stehen vor allem die Aktivisten der Sud-Rail seit Jahren im Visier von Regierung und konservativen Medien. Sie werden beschuldigt, mit ihren Arbeitskämpfen Millionen Menschen an der Fahrt zur Arbeit zu hindern und damit die Wirtschaft des Landes zu gefährden. Damit sollen Aktionen, die in Frankreich traditionell Teil des Arbeitskampfes waren, kriminalisiert werden.
In Spanien hat es die sozialdemokratische Regierung im Dezember 2010 nicht bei Worten belassen, als sie den Streik der Fluglotsen vom Militär beenden ließ. Wenn der Tourismus eingeschränkt wird, endet das Streikrecht. Damit aber werden den Beschäftigten wichtige Kampf- und Druckmittel genommen. Zudem erschweren der ständige Arbeitsplatzwechsel und der Konflikt zwischen Festangestellten und Leiharbeitern eine aktive Interessenvertretung, beschrieb Piotr Krzyzaniak die Probleme kämpferischer Gewerkschaften in Polen. Seine Organisation ist nicht Mitglied in einem der drei großen Gewerkschaftsbünde des Landes und daher großen Angriffen ausgesetzt. Die werden zunehmen, wenn demnächst die Arbeitskämpfe im Bergbau beginnen.
Auf der Berliner Konferenz wurden länderübergreifende Solidaritätsaktionen von Basisgewerkschaften angeregt, falls die Gewerkschaftsrechte in einem Land angegriffen werden. 2010 konnte in Deutschland die anarchosyndikalistische FAU durch länderübergreifende Solidarität verhindern, dass ihr der Gewerkschaftsstatus juristisch aberkannt wurde. Neue Einschränkungen des Streikrechts drohen durch eine von DGB und BDA gemeinsam unterstützte Initiative zur Tarifeinheit.
Die Ergebnisse des nur mäßig besuchten Berliner Treffens sollen in verschiedene Sprachen übersetzt und über das Internet verbreitet werden.
Der Preis des neuen deutschen Jobwunders; Arbeitnehmerfreizügigkeit und Lohndumping
Während sich die Bundesagentur für Arbeit und Spitzen-Politiker sehr zufrieden mit der Entwicklung am Arbeitsmarkt äußern, kommen von den Gewerkschaften kritischere Töne. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stellte in Berlin gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten das im VSA-Verlag erschienene Buch „Leben ohne Mindestlohn – Arm wegen Arbeit. Niedriglöhner, Leiharbeiter und ‚Aufstocker‘ erzählen“.
Zu den Herausgebern zählt neben den Vorsitzenden von ver.di und NGG auch der Autor Günther Wallraff, der in den 1980er Jahren einer der ersten war, der über prekäre Arbeitsverhältnisse berichtet hat. Damals sorgte der Nachweis von Armutslöhnen in Westdeutschland noch für großes Aufsehen. Mehr als 25 Jahre später hat sich scheinbar ein Großteil der Gesellschaft daran gewöhnt.
Schließlich sollen die Niedriglöhne dem Standort Deutschland dienen, so die offizielle Lesart. „Weil du arm bist, musst du früher sterben“, dieser Satz aus dem Frühkapitalismus hat heute wieder hohen Wahrheitsgehalt, erklärte Wallraff bei der Buchvorstellung.
Betroffene belegen die Malaise mit konkreten Zahlen: So verdient die 47jährige Simone Fichtner als Leiharbeiterin in einer sächsischen Kleinstadt bei Dresden 850 monatlich, ca. 300 Euro weniger als die Stammbeschäftigten. Ein Teil ihres Lohnes verbraucht Fichtner für die Miete und die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Damit wollen sich die Initiatoren des Buches, die Initiative Mindestlohn nicht abfinden. Das Buch soll diese Forderung unterstützen.
Es ist auch kein Zufall, dass es kurz vor dem 1. Mai erschienen ist, wo der DGB zu zahlreichen, nach [www.klassenfrage.blogsport.de Ansicht vieler Kritiker] aber harm- und zahnlosen Kundgebungen aufruft. Im Aufruf des DGB zum 1. Mai heißt es:
„Deutschland ist in Schieflage. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer. Nicht wir haben über unsere Verhältnisse gelebt, sondern Spekulanten, Manager und Banker. Die Finanzmärkte müssen wirksam reguliert werden und die Reichen und Vermögenden müssen endlich ihren Beitrag zur Bekämpfung der Krisenfolgen und für unseren Sozialstaat leisten. Für eine sichere Zukunft brauchen wir starke soziale Sicherungssysteme und paritätische Beiträge der Arbeitgeber.“
Führt Arbeitnehmerfreizügigkeit zu Lohndumping?
Die Initiative Mindestlohn begründet die besondere Dringlichkeit ihrer Initiative auch mit der am 1. Mai in Kraft tretenden Arbeitnehmerfreizügigkeit für 8 weitere Länder im EU-Raum.
„Durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kann die Politik für faire Bedingungen sorgen – für Zuwanderer wie für Einheimische“, heißt es dort. Die Verknüpfung des Themas Mindestlohn mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit halten manche Autoren für politisch falsch. Für den Druck auf die Löhne sind nicht die Arbeitnehmer aus Osteuropa, sondern die europäischen Subunternehmen verantwortlich, schreibt Jan Ole Arps im Freitag.
Da ein Großteil des DGB in den letzten Jahren eher auf Abschottung des deutschen Arbeitsmarktes als auf die Organisierung der Lohnabhängigen unabhängig von ihrer Nationalität gesetzt hat, fürchten manche Beobachter, dass die an sich richtige Forderung nach einem Mindestlohn eher dazu dienen soll, die Arbeiter aus anderen Ländern weiter draußen zu halten. http://www.heise.de/tp/blogs/8/149754
Die Autonome Hochschulgruppe Magdeburg hat gemeinsam mit dem Libertären Zentrum der Stadt und dem parteilosen Stadtrat Oliver Wendenkampf dazu aufgerufen, auch in der Hauptstadt von Sachsen-Anhalt künftig Naziaufmärsche zu blockieren. Unterstützt wird das Anliegen mittlerweile auch von verschiedenen Antifa- und Jugendgruppen sowie von Politikern der Linken. Hintergrund sind die regelmäßigen Naziaufmärsche in Magdeburg Mitte Januar, die die rechte Szene zum Jahrestag der alliierten Bombardierung organisiert. Die Nazidemo hat sich in den vergangenen Jahren zum Auftakt des rechten Februaraufmarsches von Dresden entwickelt.
Die Verfasser und Unterstützer des Offenen Briefes kritisieren den bisherigen Umgang mit dem rechten Aufmarsch. Während die Magdeburger Zivilgesellschaft eine »Meile der Demokratie« in der Innenstadt veranstaltet, könnten die Neonazis weitgehend ungestört einige Kilometer entfernt marschieren. Einige Blockadeversuche von Antifaschisten am 15. Januar diesen Jahres wurden von der Polizei verhindert. Das soll sich nach den Willen der Unterzeichner ändern. »Unserer Ansicht nach ist es möglich, den ›Gedenkmarsch‹ der Neonazis zu verhindern – oder zumindest effektiv zu stören. Realisierbar ist dies allerdings nur, wenn der Protest von einem breiten Bündnis vorbereitet und getragen wird«, heißt es in dem Brief. Die Blockaden sollen ausdrücklich in Kooperation mit den zivilgesellschaftlichen Gruppen organisiert werden.
Ein Buch über den Umgang der Justiz mit Naziüberfällen und Antifa-Aktionen in der Weimarer Republik zeigt irritierende Parallelen zur Gegenwart auf.
Die Silvesterfeier des sozialdemokratischen Sängerbundes im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg endete 1931 in einem Blutbad. NS-Anhänger eines nahen SA-Sturmlokals überfielen ihre politischen Kontrahenten und erschossen zwei junge Männer.
Flüchtlinge aus ganz Deutschland trafen sich zum Aktionstag in Zella-Mehlis
»Wir sind Menschen und wir haben Rechte!« Darauf beharren Flüchtlinge auch im Thüringer Zella-Mehlis. Sie trafen sich am Ostersonntag zum Aktionstag.
Musik und Trommeln waren am Sonntagnachmittag im Industriegebiet von Zella Mehlis zu hören. Vor dem Gebäude der Industriestraße 29 haben sich knapp 100 Menschen versammelt. Viele sind Flüchtlinge aus der gesamten Republik, die über Ostern an einer antirassistischen Konferenz in Jena teilgenommen hat. Im Anschluss sind wir nach Zella Mehlis gefahren, um die Bewohner in diesem Lager zu unterstützen“, meint Salomon Wantchoucou, der sich seit Jahren im Rahmen des Netzwerks The Voice für die Rechte von Flüchtlingen einsetzt. Ein besonderes Anliegen ist für ihm der Kampf gegen die Residenzpflicht, die Flüchtlingen verbietet, den ihnen zugewiesenen Landkreis ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde zu verlassen. Für Wantchoucou ist das eine klare Verletzung des Grundrechts auf Bewegungsfreheit. Die Aktion am Sonntag sei auch ein Akt des zivilen Ungehorsams betont er. Schließlich hat sich ein Großteil der Teilnehmer über die Residenzpflichtregeleung hinweggesetzt, um die Flüchtlinge in Zella Mehlis zu unterstützen. Die hatten im März in einen Offenen Brief auf unhaltbare hygienische Zustände im Lager hingewiesen. So sei es an vielen Wänden zu Schimmelbefall gekommen. „Die Behörden sind nach unseren Protesten verwirrt, aber geändert hat sich bisher wenig“, meint Heimbewohner Miloud El Cherif aus Algerien. Allerdings wäre es auch keine Lösung für ihn, wenn die Wände des Heims bunt angestrichen würden, betont er. „Das Problem ist die Enge, die isolierte Lage zwischen Fabrikgebäuden, Autobahn und Wald und die ständige Kontrolle“, meint El Cherif und zeigt auf den Eingang. Dort achtet Wachpersonal darauf, dass keine Unbefugte das Heim betreten. Einmal kommt es zu einem Wortgefecht zwischen Bewohnern und den Wachdienst. Nach wenigen Minuten ist der Konflikt entschärft. Es wird aber deutlich, wie gespannt die Situation in dem Heim ist. Lahal Sharif kommt aus dem Irak und lebt schon mehrere Jahre in dem Heim am Rande von Zella Mehlis. „Wichtige Jahre meines Lebens lebe ich wie im Gefängnis“, klagt er. Ihm seinen alle Möglichkeiten genommen worden. Bevor er nach Deutschland floh, war er erfolgreicher Boxer. Heute hat er keine Perspektive und sein Aufenthaltsstatus ist noch immer ungeklärt. „Die Ungewissheit und die Lebensumstände macht vielen Menschen auch psychisch zu schaffen“, betont Selam Shenam. Die syrische Oppositionelle lebt ebenfalls in Zella Mehlis und beteiligt sich am Kampf für die Schließung des Heims. Einige Bewohne schauen aus dem Fenster und signalisieren durch Applaus Zustimmung, als die Kundgebungsteilnehmer die Parole „Das Heim muss weg“ skandieren. Doch sie trauen sich nicht an der Aktion teilzunehmen. Dazu trägt auch die Präsenz der Sicherheitsleute und der Sozialarbeiter bei, die schließlich auch für die Bewilligung von Eingaben und die Verteilung von Gutscheinen zuständig sind. „Daher befürchten manche Heimbewohner Nachteile, wenn sie sich offen an den Protesten beteiligen“, befürchtet Shenam.
Am Ostersonntag unterstützten nur einige junge Menschen aus Suhl die Kundgebung. Doch es Kontakte in die Region, unter Anderem zu evangelischen Kirche und zur Linkspartei, betont El Cherif. Die Kontakte werden weiter gepflegt und werden sicher auch noch gebraucht. Die Flüchtlingsaktivisten kündigten an, die Proteste vor dem Heim fortzusetzen, bis es geschlossen wird und die Bewohner in eigenen Wohnungen leben können. Dass diese Forderungen keine Utopie bleiben müssen, zeigt sich in der Nachbargemeinde Suhl, die knapp 200 Meter neben dem Heim beginnt. Während in Suhl Flüchtlinge in eigenen Wohnungen leben können, hält die Ausländerbehörde von Schmalkalden-Meiningen, der für Zella Mehlis zuständig ist, weiter an dem Heim fest. Viele Flüchtlinge sehen darin eine bewusste Politik. „Wir sollen an den Rand gedrängt und aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden“, beklagt Wantchoucou. Doch ans Aufgeben denken weder er noch seine Mitstreiter. „Wir sind Menschen und wir haben Rechte“, rufen sie und sie wirken sehr entschlossen, diese auch zu erkämpfen.
Präparate, die nicht nur Leben retten: Was ein europäischer Pharmakonzern mit der Todesstrafe in den USA zu tun hat
Das Selbstbild ist jedenfalls eindeutig: „Lundbeck ist ein forschendes, pharmazeutisches Unternehmen. Unser Fokus liegt auf der Entwicklung innovativer Medikamente, die zur Behandlung von Störungen des Zentralen Nervensystems (ZNS) eingesetzt werden: u.a. bei Depressionen, Schizophrenie, Morbus Alzheimer, Angststörungen und Morbus Parkinson.“ Das dänische Unternehmens, das in über 50 Ländern – unter anderem in Hamburg-Harburg – Niederlassungen hat, will demnach die Lebenssituation von Menschen verbessern, die am Zentralnervensystem erkrankt sind.
Doch bei Lundbeck hergestellte Präparate retten nicht nur Leben. In den USA ist das Unternehmen der einzige Lizenzträger für das Betäubungsmittel Pentobarbitural, das künftig bei Hinrichtungen mittels Giftspritze eingesetzt werden soll. Damit soll das Narkosemittel Thiopental ersetzen werden, das nicht mehr eingesetzt werden kann. Bürgerrechtsgruppen hatten Alarm geschlagen, nachdem drei zum Tode Verurteilte bei ihrer Hinrichtung grauenvolle Qualen erlitten hatten, weil das Narkosemittel versagte. In allen drei Fällen wurde nach Recherche von Menschenrechtlern das Narkosemittel Thiopental von der britischen Firma Dream Pharma an die US-Bundesstaaten Kalifornien, Georgia, South-Carolina, Arkansas und Arizona geliefert. Die britische Menschenrechtsorganisation Reprieve sorgte mit einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof dafür, dass Dream Pharma das von ihr geliefertes Narkosemittel zurückzuholen musste.
Damit stehen die Justizbehörden der 35 US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe vollstrecken, vor einem Problem. Die Vorräte für den Gift-Cocktail, mit dem die Todeskandidaten ins Jenseits befördert werden, sind zur Neige gegangen und können nicht wieder aufgefüllt werden. Der einzige in den USA zugelassene Hersteller stoppte nach Protesten von Menschenrechtsorganisationen die Produktion. Der Plan des Herstellers Hospira, das Narkosemittel Natrium-Thiopental in Italien weiterproduzieren zu lassen, nachdem die US- Produktion im August 2009 wegen eines Engpasses bei einem chemischen Bestandteil gestoppt werden musste, scheiterte ebenfalls. Italien verbot den Export des Medikaments in die USA, nachdem Menschenrechtsorganisationen bekannt gemacht hatten, dass es dort zu Hinrichtungen verwendet werden soll.
Mittlerweile hat Hospira das Produkt vollständig vom Markt genommen. Als Unternehmen, das sich auf dem Markt einen Namen gemacht hat, weil es Medikamente zur Lebensrettung produziert, sei man nicht bereit, die Herstellung von Produkten zu unterstützen, die für die Vollstreckung der Todesstrafe genutzt werden, begründete Hospira-Vizepräsident Kees Gioenhout diesen Schritt. Mittlerweile mussten mehrere US-Bundesstaaten schon terminierte Exekutionen wegen des fehlenden Präparats verschieben. Die Hinrichtung des wegen Vergewaltigung und Frauenmordes zum Tode verurteilten Cleve Foster war auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs der USA wegen des fehlenden Narkosemittels ausgesetzt worden.
Lundbecks ethisches Dilemma
Menschenrechtsgruppen verstärken den Druck auf Lundbeck, weil sie verhindern wollen, dass das Unternehmen mit seinen Präparaten die Vorräte für die Hinrichtungsspritze in den USA wieder auffüllt. Das „Netzwerk gegen die Todesstrafe“ initiierte eine Petition, in der Lundbeck aufgefordert wird, eine Klausel in die Verträge mit seinen Vertriebsfirmen einzufügen, mit der die Weitergabe des Präparats an die Todeskammern in den US-Bundesstaaten untersagt werden soll. Das Netzwerk verweist dabei auf das 13. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das nicht nur die Todesstrafe in Europa verbietet sondern auch die europäische Politik auffordert, sich weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen.
In einer Stellungnahme versicherte der Lundbeck-Manager Eberhard Lüdtke, sein Unternehmen lehne die Todesstrafe kategorisch ab und habe den Global Compact der Vereinten Nationen (UN) gegen die Todesstrafe unterzeichnet. Die Verwendung eines in seinem Unternehmen hergestellten Präparats als Bestandteil des Gift-Cocktails für die Hinrichtungsmaschenerie in den USA stelle sein Unternehmen vor ein ethisches Dilemma, klagte Lüdtke.
„Lundbeck hat alle Möglichkeiten untersucht, den Missbrauch von Pentobarbital in den USA zu stoppen. Hochrangige Rechtsexperten sind leider zu dem Ergebnis gekommen, dass die … „Endverbraucher-Klausel“ in den Verträgen auch nicht vor der missbräuchlichen Anwendung schützt. Die einzige Alternative wäre, das Produkt vollständig vom Markt zu nehmen, was sehr negative Konsequenzen für die schwererkrankten Patienten hätte“, erklärte Lüdtke.
Es wird sich zeigen, ob das Unternehmen bei dieser Position bleibt. Das Netzwerk gegen die Todesstrafe will in der nächsten Zeit verstärkt um Unterstützung für die Petition werben, die Lundbeck jedes Geschäft mit dem Tod verbieten will. Die Unterschriften sollen am 10.12.2011, dem internationalen Tag der Menschenrechte, bei der deutschen Lundbeck-Niederlassung in Hamburg-Harburg übergeben werden.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt für Diskussionen
Das Urteil aus Karlsruhe könnte perspektivisch das Aus für psychiatrische Zwangsbehandlungen bedeuten. Die Richter hatten der Verfassungsbeschwerde eines psychisch kranken Straftäters stattgegeben, der gegen seine zwangsweise Medikamentierung in der Psychiatrie geklagt hatte.
Die Karlsruher Richter hatten über die Klage eines Mannes aus Rheinland-Pfalz zu entscheiden, der die Behandlung mit nervendämpfenden Medikamenten, sogenannten Neuroleptika, im Pfalzklinikum Klingenmünster abgelehnt hatte. Der 59-Jährige, der aufgrund einer Verurteilung wegen im Zustand der Schuldunfähigkeit gegangener Gewalttaten seit 1999 im Maßregelvollzug sitzt, befürchtete durch die Medikamente Nebenwirkungen auf die Leber und negative Persönlichkeitsstörungen.
Die Klinikleitung bezeichnete den Mann daraufhin als nicht einsichtsfähig und kündigte die Verabreichung der Medikamente gegen seinen Willen an. Von Gerichten in Rheinland-Pfalz bekam sie in mehreren Instanzen Recht. Eine Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen die Zwangsbehandlung hatte jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg.
Die Arbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V. (BPE) bezeichnete das Urteil in einer Pressemitteilung als Sensation. “Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den keine Krankenversicherung mehr zahlen wird“, heißt es darin.
Auch der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der den Kläger vertrat, sieht nach der Entscheidung bundesweite Konsequenzen für die Psychiatrie. „Formal wurde zwar nur das Mainzer Gesetz beanstandet, aber die Regelungen der Zwangsbehandlung sind in allen Bundesländern ähnlich. Die Karlsruher Anforderungen sind nirgends erfüllt. Deshalb dürfen jetzt Betroffene in ganz Deutschland nicht mehr gegen ihren Willen gespritzt werden. “ Drastische Worte fand der Anwalt für Ärzte, die weiterhin Zwangsbehandlungen vornehmen und Richter, die eine solche Maßnahme genehmigen. „Das sind dann Kriminelle in weißen Kitteln und schwarzen Roben“, erklärte Schneider-Addae-Mensah und kündigte Anzeigen wegen Körperverletzung an. Ganz zufrieden ist der Anwalt mit dem Urteil allerdings nicht. „Leider hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass eine Zwangsbehandlung generell unzulässig ist. Das war ja das eigentliche Ziel meines Mandanten. Aber es ist gut, dass Karlsruhe eine strengere gesetzliche Regelung verlangt.“
Eine Zwangsbehandlung halten die Richter nur als letztes Mittel für zulässig, „wenn der Untergebrachte krankheitsbedingt zur Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit oder zum Handeln gemäß dieser Einsicht nicht fähig ist.“ In einem Rechtsgutachten stelle der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer dagegen fest, dass jede Zwangsbehandlung von Psychiatriepatienten nicht nur gegen das Grundgesetz sondern auch gegen die auch von der Bundesregierung unterschriebene UN-Behindertenkonvention verstößt.
Selbst die größten Optimisten unter den S21-Gegnern glauben nicht, dass in einer landesweiten Abstimmung die nötige Stimmenzahl erreicht wird. Gegner hoffen nun auf den Stresstest
Eigentlich gab niemand mehr dem Projekt Stuttgart 21 nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg eine große Chance. Schließlich sollen die Grünen, die sich als vehemente Gegner des Stuttgarter Bahnprojekts präsentieren, den Ministerpräsidenten stellen. Einzig der Konkret-Herausgeber Hermann L. Gremliza sah es kommen: Nur die Grünen können Stuttgart 21 noch durchsetzen, schrieb er in seiner Kolumne – und er könnte wieder einmal recht behalten. Denn der Kompromiss, den Grüne und SPD in Baden-Württemberg zu dem Thema unterschrieben haben, um eine Koalition eingehen zu können, gibt den Freunden von Stuttgart 21 wieder Auftrieb.
Die Gründe liegen in den Richtlinien, nach denen in dem Bundesland Volksabstimmungen abgehalten werden können. Mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten, das sind rund 2,5 Millionen Bürger, muss bei Gesetzesänderungen mit Ja stimmen. Selbst die größten Optimisten unter den S21-Gegnern glauben nicht, dass in einer landesweiten Abstimmung die nötige Stimmenzahl erreicht wird. Trotzdem erklärt der designierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann unverdrossen:
„Wenn das Quorum nicht erreicht wird, ist das Ausstiegsgesetz nicht angenommen.“
Schließlich war die Volksabstimmung die Bedingung, damit die S21-Befürworter bei der SPD überhaupt einen Grünen zum Ministerpräsidenten wählen. Selbst der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer ging auf Distanz zu Kretschmann. Es sei noch nicht geklärt, was passiert, wenn sich eine Mehrheit der Bürger gegen das Projekt ausspricht, aber das Quorum für eine Volksabstimmung nicht erreicht wird. „Dann muss die Regierung gucken, wie sie weiter verfährt“, schiebt Palmer seinen Konkurrenten Kretschmann die Verantwortung zu.
Das von Palmer beschriebene Szenario ist sehr wahrscheinlich: Die S21-Befürworter müssen nur der Abstimmung fernbleiben, um das Projekt zu retten. Dann ist die Stimmenzahl der Gegner groß, aber das nötige Quorum wird nicht erreicht und S21 ist nicht nur gerettet, sondern hat durch die Volksabstimmung auch noch das Prädikat „besonders demokratisch durchgesetzt“ erhalten.
Schon nach Bekanntwerden des Kompromisses gab es wütende Reaktionen, bei den Grünen, aber auch bei parteilosen Gegnern des Bahnprojekts. Auch wenn sich in der Bewegung erste Ausdifferenzierungen bemerkbar machen, sind viele mehrheitlich realpolitisch orientiert und haben nach den Wahlen entschieden, dass die Grünen auch als Regierungspartei Teil des Protestbündnisses bleiben können.
Diese Arbeitsteilung würde schwieriger, wenn die Grünen als Regierungspartei nach der Volksabstimmung das Projekt umsetzen müssen. Auf die Fallstricke bei der Volksabstimmung haben Juristen in einer Presseerklärung ebenso hingewiesen, wie die die Gruppe der Parkschützer.
Alle hoffen auf den Stresstest
S21-Gegner setzen ihre Hoffnung jetzt in das Ergebnis des bei der Schlichtung vereinbarten Stresstestes, der eine Volksabstimmung überflüssig machen könnte.
Die Gefahr, dass die dazu passenden Ergebnisse hingemauschelt werden, sei allerdings riesengroß, befürchtet nicht nur die Linkspartei in Baden-Württemberg. Solche Spekulationen hat Bahnchef Grube selber gefördert.
Er gibt sich auch nach den Wahlen in Baden-Württemberg überzeugt, dass das Bahnprojekt gebaut wird und der Stresstest keine Hürde sein wird.
„Wenn wir uns nicht sicher wären, dass der Bahnhof den Test besteht, hätten wir uns auf das Thema nicht eingelassen. Wir stehen weiterhin voll zu Stuttgart 21.“