Kann das Streicheln eines Hundes strafbar sein?

Eine von der Regierung geplante Verschärfung der Sexualgesetzgebung sorgt in letzter Zeit für Diskussionen.
Eigentlich ist schon länger bekannt, dass in Deutschland Sex mit Tieren bald wieder generell verboten werden soll. Das sieht eine Novelle des Tierschutzgesetzes vor, auf die sich die schwarz-gelbe Koalition geeinigt hat. Es drohen künftig Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, wenn ein Tier zu „artfremden“ sexuellen Handlungen gezwungen werden sollen.

Mag die Verschärfung auch nur eine Minderheit betreffen, so handelt es sich bei der geplanten Verschärfung doch um eine Revision von Liberalisierung, die 1969 vollzogen wurden. Damals wurden bekanntlich in der Sexualgesetzgebung einige ganz alte Zöpfe abgeschnitten. Dazu gehörte auch die Strafbarkeit von „widernatürliche Unzucht“. So wurde lange Zeit sowohl der Geschlechtsverkehr zwischen Männern als auch der Sex zwischen Mensch und Tier genannt. Objektiver wird Sex mit Tieren Sodomie oder Zoophilie genannt. Mit der 1969 vollzogenen Liberalisierung war Sex mit Tieren nur noch strafbar, wenn dem Tier dabei erhebliche Verletzungen zugefügt werden. Die Vorschrift fand sich deshalb nicht mehr im allgemeinen Strafgesetzbuch, sondern im Tierschutzgesetz.

Dagegen liefen Tierfreunde der unterschiedlichen Couleur Sturm. Im Internet machen sie gegen Tiervergewaltiger mobil und haben einen Fragebogen entworfen, indem die Meinung über die Wiedereinführung des Straftatbestands Sex mit Tieren und Tierpornographie eine zentrale Rolle spielt.

Hund durch Zungenkuss genötigt?
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere hat eine eigene Unterschriftensammlung für ein Zoophilieverbot gestartet. Wer hier vor allem eine mit Tierrechtsargumenten ummantelte Prüderie vermutet, kann auf der Seite der Tierfreunde auch fündig werden. So echauffiert man sich in einer Pressemitteilung über eine besondere Grenzüberschreitung.

„Berlin, 31.10.2012. Derzeit strahlt RTL die sechste Staffel von ‚Schwiegertochter gesucht‘ aus. Dabei kam es am Sonntag, 28. Oktober, zu einer Szene, die noch Tage später in den sozialen Netzwerken für Aufregung sorgt. Einer der Kandidaten gab vor laufender Kamera seiner Hündin einen intensiven Zungenkuss.“

Während im Internet von „übertriebener Tierliebe“ die Rede ist, bewertet der bmt den Vorfall als unzulässige Provokation. „Es geht hier nicht um Lob oder eine freundschaftliche Liebkosung des Hundes“, sagt Claudia Lotz, Leiterin der bmt-Geschäftsstelle Berlin, „sondern um einen Akt der Nötigung. Der Kandidat zwingt seine Schäferhündin durch beidseitig festen Griff um den Kopf, diese mehr als artwidrige ‚Intimität‘ zu erdulden.“

Sodann fordern die Sittenwächter Konsequenzen: „Es liegt in der Verantwortung des Senders, ihren Kandidaten keine Plattform für Bekenntnisse zu bieten, die auch nur ansatzweise mit zoophilen Handlungen oder Neigungen in Verbindung gebracht werden könnten“, so Claudia Lotz. Allein die Diktion klingt so, als handele es sich hier um Menschen, die sich gerne in fremde Angelegenheiten einmischen und nach den Paragraphen rufen, die ihnen die Handhabe dazu geveb. Wäre die Gesetzesverschärfung schon in Kraft, hätte es sicher einige Anzeigen gegen den Tierfreund und den Sender gegeben.

Gegen pauschale Kriminalisierung der Zoophilie
Sicher haben manche Kritiker der neuen Strafverschärfung solche Szenarien vor Augen. So wendet sich die Gruppe Zeta gegen eine „pauschale Kriminalisierung der Zoosexualität“.

„Tiere sind schon jetzt geschützt durch § 17 Tierschutzgesetz, wodurch ganz ungeachtet der Motivation jede Tierquälerei unter Strafe gestellt ist.“ Zudem wehrt sich die Initiative auch dagegen,jegliche sexuellen Kontakte mit Tieren nur als Missbrauch zu bewerten. „Warum sollen sexuelle Mensch-Tier-Kontakte unter Strafe gestellt werden, in denen das Tier Spaß daran hat? Wozu soll ein gesonderter Paragraph dienen, wenn nicht dazu, um eine subjektive Moralvorstellung in Stein zu meißeln?“ So die letzte Frage dieser Erklärung. Zuvor hat Zeta betont, dass Tiere sehr wohl ausdrücken können, ob sie an den menschlichen Annäherungen Gefallen finden oder nicht. Selbst, wenn man das in Zweifel zieht, muss man die Zoophilie-Gegnern ebenfalls fragen, ob Tierrechte, auf die sie sich immer berufen, nicht ein menschliches Konstrukt sind, das auf die Tierwelt übergestülpt wird.

Wo ökonomisches Interessen tangiert werden könnten, muss das Tierrecht hinten an stehen, wie die Grünen an der geplanten Gesetzesverschärfung kritisieren. So hat die Pferdezüchterlobby durchgesetzt, dass es nicht zu einem Verbot des Schenkelbrandes kommen wird. Auch bei der Ferkelkastration gibt es einen Kompromiss, der der Fleischindustrie entgegenkommt. Dabei stellt sich die Frage, ob nicht in erster Linie die Zurichtung zu Schlachtvieh und Versuchstieren die Felder sind, auf denen sich Kämpfer für die Tierrechte bewähren können. Aber hier ist der Gegendruck eben groß und die kleine Gruppe der Zoophilen hat keine große Lobby.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/153271
Peter Nowak