Ahmet Polad wurde von Syrien in die Türkei ausgeliefert. Auch deutsche Stellen haben einen humanitären Schutz für den Journalisten, der im Januar 2026 zusammen mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann von islamistischen Milizen verschleppt worden war, abgelehnt.
Auch eine Vertreterin der zivilgesellschaftlichen Organisation Peoples-Bridge, die sich für Michelmann und Polad nach ihrer Verschleppung eingesetzt hatten, kritisiert die Verweigerung von Schutz durch deutsche Stellen. „Wir haben schon immer gefordert, dass Polad in einen Drittstaat ausreisen kann, denn in der Türkei werden demokratische Journalist*innen und Kurd*innen staatlich verfolgt, oft sogar willkürlich verhaftet“, erklärt eine Sprecherin von Peoples Bridge zum Fall Polad.
Ein Mann mittleren Alters sitzt auf einen Stuhl vor einem Vorhang. Im Hintergrund läuft ein Video, auf dem eine Demonstration zu sehen ist. In der Hand hält der Mann ein Schild mit der Aufschrift Özgür TV. Für diesen kurdischen Sender …
Nach monatelanger Haft in Syrien wurde der kurdische Journalist Ahmet Polad an die Türkei ausgeliefert. Angehörige befürchten, dass er im Gefängnis verschwinden könnte.
Im Gespräch mit der taz kritisiert der Rechtsanwalt Roland Meister, der Eva Maria Michelmann juristisch vertrat, dass deutsche Stellen jegliche Unterstützung für Polad mit dem Verweis ablehnten, er sei kein deutscher Staatsbürger. „Dabei war klar, dass Polad als kurdischer Journalist in der Türkei Verfolgung ausgesetzt ist“, monierte Meister. Tatsächlich wurde Polad nach Angaben von Etha am 11. September ins Istanbuler Metris-Gefängnis gebracht.
Nach fast achtmonatiger Haft in syrischen Gefängnissen wurde der kurdische Journalist Ahmet Polad am 9. September an die Türkei ausgeliefert. Sein offizieller Name ist Mehmet Nizam Aslan. Seit 2016 arbeitete er als Reporter, Moderator und Programmmacher für die kurdischen Medien Etha, Özgür TV und Kurdistana Azad. Polad ist Mitglied der Gewerkschaft YRA/Free Press Union in Syrien (Rojava). Am 19. Januar 2026 war Polad gemeinsam mit …
Die Anwälte haben ihre neuen Informationen umgehend an das Auswärtige Amt weitergereicht. »Die Bundesregierung und das Auswärtige Amt sind gefordert, nunmehr mit Nachdruck und Entschiedenheit die Freilassung zu erwirken«, schreiben sie. Nach Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen habe Michelmann das Recht auf Besuch durch einen Vertreter der deutschen Botschaft. »Wir gehen davon aus, dass ein solcher Besuch zeitnah erfolgt.«
»Wo sind Eva und Ahmed?« Plakate mit dieser Frage waren in den vergangenen Wochen in den sozialen Medien und auf Demonstrationen etwa in Berlin zum Internationalen Frauentag zu sehen. Gemeint waren die …