Der Mieterschutz ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht geschwächt. Aber da war ja noch dieser Berliner Volksentscheid. Interview mit einer Aktivistin

Mieterschutz passé: „Da bleibt als Alternative nur die Vergesellschaftung“

Das Urteil ist daher ein weiterer Schlag ins Gesicht der Berliner Mieterinnen und Mieter. Die Berliner Mieterbewegung hat aber schon oft bewiesen, dass sie sich von solchen Urteilen nicht klein kriegen lässt. Neben der Wut der Mieter bestärkt das Urteil nur das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines kollektiven, solidarischen Kampfes aller Berliner Mieter für ein Ende der Spekulation mit unseren Wohnungen.

Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde vergangene Woche das kommunale Vorkaufsrecht weitgehend ausgehöhlt, was die Immobilienlobby nur freuen kann. Bei aktiven Mieterorganisationen sorgt es für Wut, aber auch für Kampfbereitschaft. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen nannte das Urteil einen „herben Rückschlag für die Mieterschutz“ und pries die Vergesellschaftung der profitorientierten Immobilienkonzerne als Alternative. Theresa Walter ist Aktivistin der Initiative. ….

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