Die vierte Mahnwache gegen Obdachlosigkeit startet heute

Mahnwache vor dem Roten Rathaus

Die Forderungen des Bündnisses gegen Obdachlosigkeit werden auch von JuristInnen unterstützt. Die RechtsanwältInnen Leona Vehring und Volker Gerloff wollen mit dem Verweis auf das im UN-Sozialpakt festgeschriebene Recht auf Wohnen Zwangsräumungen juristisch verhindern, wenn dadurch Menschen obdachlos werden.

„Hab 40–48 – kein Abriss“ steht auf einem Transparent, das auf der Startseite der Homepage des Berliner Bündnisses gegen Obdachlosigkeit zu sehen ist. Ende Dezember 2021 konnten mehrere wohnungslose Menschen in die seit Jahren leerstehenden Wohnungen des Gebäudekomplexes in der Habersaathstraße 40–48 in Berlin-Mitte einziehen (taz berichtete). Das wird auch Thema der vierten Mahnwache gegen Obdachlosigkeit sein, die am Don- nerstag um 17 Uhr vor dem Roten Rathaus beginnt und am Sonnabend um 14 Uhr enden soll. Zwei Tage und Nächte lang werden die AktivistInnen vor dem Roten Rathaus zeigen, wie man …

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Baskischer Aktivist nach Spanien ausgeliefert


Trotz Berichten über Folter für angebliche ETA-Mitglieder wurde Iñigo Gulina an die spanischen Behörden überstellt

Nun also doch: Iñigo Gulina ist von Berlin nach Spanien ausgeliefert worden. Am 21. Dezember hat das Berliner Kammergericht grünes Licht für die Überstellung des 37-Jährigen gegeben. Einige Tage zuvor war bereits der 29-jährige Mikel Barrios nach Frankreich ausgeliefert worden. Die beiden baskischen Aktivisten waren Ende Oktober in Berlin verhaftet worden. An dem Zugriff waren neben der Berliner Polizei und dem BKA auch eine Sondereinheit der spanischen Polizei Guardia Civil beteiligt. Sie wirft Gulina und Barrio vor, in der baskischen Untergrundbewegung ETA aktiv gewesen zu sein. Sie führte über längere Zeit einen bewaffneten Kampf gegen den spanischen Staat, den sie im Jahr 2011 allerdings eingestellt hat.

Die Auslieferung von Gulina nach Spanien stößt auf starke Kritik von Rechtshilfeorganisationen und JuristInnen. So verweist der Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff auf zahlreiche Berichte der UN-Antifolterkommission. Dort wurde festgestellt, dass in Spanien besonders baskische Häftlinge gefoltert würden. Aufgrund dieser Daten wurde in mehreren EU-Ländern, beispielsweise in Belgien, die Auslieferung von Personen, die von der spanischen Justiz der ETA-Mitgliedschaft beschuldigt werden, abgelehnt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die angeblichen Beweise unter Folter zustande gekommene Aussagen Dritter sind, lautet die Begründung.

Das Berliner Kammergericht hingegen hat darauf verwiesen, dass Spanien EU-Mitglied ist und die Foltervorwürfe nicht belegt seien. Auf die in den Berichten der UN-Kommission genannten Beispiele von Folterungen, die die belgische Justiz veranlassten, Abschiebungen baskischer AktivistInnen nach Spanien abzulehnen, ist die Berliner Justiz hingegen nicht eingegangen.

Gerloff weist auch im Fall von Iñigo Gulina auf Ungereimtheiten hin. Als die spanischen Behörden um Mithilfe bei seiner Auffindung und Festnahme baten, sei er noch beschuldigt gewesen, an drei Anschlägen der ETA beteiligt gewesen zu sein. Im Europäischen Haftbefehl, der zu seiner Inhaftierung führte, sei von Sprengstoffanschlägen keine Rede mehr. Dort werden ihm sechs Anschläge auf Banken und Bahnanlagen vorgeworfen. Auch über die Beweise gebe es laut Gerloff Unklarheiten. Die spanischen Behörden hätten lediglich mitgeteilt, dass bei einer Hausdurchsuchung Propagandamaterial der baskischen Jugendorganisation Segi gefunden wurde. Segi wurde im Jahr 2007 vom spanischen Staat verboten. Die spanische Justiz behauptet, dass einige ihrer AktivistInnen später zur ETA gegangen seien. Auch Mikel Barrios war bei Segi aktiv.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1074475.baskenland-baskischer-aktivist-nach-spanien-ausgeliefert.html

Peter Nowak

Zu Weihnachten im spanischen Gefängnis

Vor Heiligabend ist ein mutmaßlicher ETA­Aktivist aus Berlin nach Spanien ausgeliefert worden. Sein Anwalt sieht Ungereimtheiten

Am 22. Dezember 2017 ist der Baske Iñigo Gulina von Berlin nach Spanien ausgeliefert worden. Einen Tag zuvor hat das Berliner Kammergericht grünes Licht für die Überstellung des 37-Jährigen an Spanien gegeben. Einige Tage früher war bereits der 29-jährige Mikel Barrios nach Frankreich ausgeliefert worden.
Beide Männer waren Ende Oktober in Berlin verhaftet worden. An dem Zugriff war neben der Berliner Polizei und dem BKA auch eine Sondereinheit der spanischen Polizei Guardia Civil beteiligt. Die spanische Justiz wirft den beiden vor, in der baskischen Untergrundbewegung ETA aktiv gewesen zu sein. Sie hat über einen längeren Zeitraum einen bewaffneten Kampf gegen den spanischen Staat für die Unabhängigkeit des Baskenlands geführt, den sie im Jahr 2011 einstellte.

UNO vermutet Folter
Die Auslieferung von Gulina nach Spanien stößt auf starke Kritik von Rechtshilfeorganisationen und JuristInnen. So verweist der Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff, der Gulina vertritt, auf zahlreiche Berichte der UN-Antifolterkommission. Die hatte festgestellt, dass in Spanien besonders baskische Häftlinge gefoltert würden. Aufgrund dieser Berichte wurden in mehreren EU-Ländern, unter
anderem in Belgien, die Auslieferungen von Menschen, die die spanische Justiz der ETA-Mitgliedschaft beschuldigt, abgelehnt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass angebliche Beweise unter Folter zustande gekommene Aussagen Dritter seien, so die Begründung. Das Berliner Kammergericht hingegen verwies darauf, dass die Foltervorwürfe nicht belegt seien und Spanien EU-Mitglied ist. Gerloff weist im Fall von Iñigo Gulina auch auf zahlreiche Ungereimtheiten hin. Als die spanischen Behörden um Mithilfe bei seiner Auffindung und Festnahme baten, sei er noch beschuldigt gewesen, an drei Anschlägen der ETA beteiligt gewesen zu sein. Im europäischen Haftbefehl, der zu seiner Inhaftierung führte, sei von Sprengstoffanschlägen jedoch keine Rede mehr. Dort werden ihm sechs Anschläge auf Bänken und Bahnanlagen vorgeworfen. Auch über die Beweise gibt es laut Gerloff Unklarheiten. Die spanischen Behörden hätten lediglich mitgeteilt, dass bei einer Hausdurchsuchung Propagandamaterial der baskischen Jugendorganisation Segi gefunden wurde, das ihn belaste. Die Jugendorganisation wurde 2007 vom spanischen Staat verboten. Die spanische Justiz behauptet, dass einige ihrer AktivistInnen später zur ETA gegangen seien.

aus Taz-Berlin, 27.12.2017

Peter Nowak

F-Typ-Zellen sind ein deutscher Repressionsexport

Seit die  türkische Regierung wiederr verstärkt mit Militär und schweren Waffen gegen die Bevölkerung in Kurdistan vorgeht, wächst auch unter Oppositionspolitiker*innen und bei zivilgesellschaftlichen Gruppen in Deutschland die Kritik an denWaffenexporten aus der BRD an das Land am Bosporus. So schreibt die antimilitaristische Initiative Aufschrei: „Die deutsche Bundesregierung genehmigte laut der CAAT-Datenbank zwischen 2001 und
2012 Rüstungsexporte in die Türkei im Wert von fast zwei Milliarden Euro.Deutschland lieferte damit in diesem Zeitraum von allen europäischen Ländern die meisten Kriegswaffen an die Türkei. “ Der Umfang der Waffenlieferungen hat sich seitdem nicht verringert. So wichtig es ist, den deutsch-türkischen Waffenexport zu thematisieren und zu kritisieren,so verwunderlich ist es, dass ein anderer Repressionsexport aus Deutschland in die Türkei kaum mehr erwähnt wird. Dabei können davon auch viele Oppositionelle betroffen sein, wenn sie, was häufig vorkommt, verhaftet werden und manchmal für längere Zeit in den Gefängnissen der Türkei verschwinden. Dann kann es ihnen passieren, dass sie mit einem besonderen deutschen Exportprodukt unfreiwillige Bekanntschaft machen: denIsolationsgefängnissen.
Stammheim am Bosporus
Vor mehr als 15 Jahren war das Thema dieses Isolationshaftexports in kleinerenTeilen der Linken in Deutschland ein  Thema. Es gab zahlreiche Delegationen in die Türkei, an denen auch ehemalige politische Gefangene aus der BRD sowie Jurist*innen teilnahmen. Es war die Zeit,als in der Türkei die so genanntenF-Typ-Zellen gegen den heftigen Widerstand Tausender politischer Gefangener eingeführt wurden. Die offizielle Begründung basierte darauf, dass in den altenGefängnistypen Mafiastrukturen entstanden seien, durch die Leib und Leben der Gefangenen akut gefährdet wären. Die neuen Isolationszellen sollten dagegen Schutz bieten. Die Gefangenen dagegen befürchteten, durch die Isolation mehr als bisher den Foltermethoden der Gefängnisaufsicht zu unterliegen. Der Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff, der vom 14. bis 17. September 2001 an einer Delegationsreise in die Türkei teilnahm,die sich über die F-Typ-Zellen informierte, hatte Gelegenheit, Einblick in das Handbuch der türkischen Gefängniswärter*innen zu nehmen. Dort ist zu lesen: „Terroristen [politische Gefangene] sollen nicht miteinander kommunizieren. Dennwenn ein Terrorist nicht kommuniziert,dann stirbt er wie ein Fisch an Land“. Die sinnliche Wahrnehmung der Häftlingewird auf ein Minimum begrenzt. Diemenschlichen Sinne liegen brach, wodurch eine enorme psychische und physische Belastung erzeugt wird. Genau diese Erfahrungen mussten politische Gefangene aus unterschiedlichen linken Zusammenhängen der BRD bereits in den1970er Jahren machen. Damals einte der Kampf gegen „Isolationsfolter“ weite Teile der breitgefächerten Linken.

aus.  Sonderausgabe der Roten Hilfe zum Tag des politischen Gefangenen 2016

http://rotehilfegreifswald.blogsport.de/images/Beilage18316.pdf
Peter Nowak

»Richterlicher nationaler Widerstand«

Anwälte kritisieren Gebaren des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

„Der Geheimdienst hat mich nachts abgeholt und beschuldigt für die Islamisten zu arbeiten. Sie wollten Geld von mir und haben mir gedroht, das nächste Mal verschwinde ich ohne jede Nachricht. Ich hatte Angst.“ Es ist eine Geschichte von Verfolgung und Angst, die der junge Tschetschene einem Journalisten der Sendung „Report Mainz“ erzählt, die am 2. Juli ausgestrahlt wurde. Ein Landsmann von ihm hat ebenfalls eine traurige Vita. „Mein Cousin wurde umgebracht. Mich haben sie auch nachts abgeholt und haben mir gesagt: Wenn wir dich das nächste Mal holen, dann kehrst du nicht mehr zurück“, berichtet er. Die beiden jungen Männer konnten aus Tschetschenien fliehen und so ihr Leben retten, aber frei sind sie nicht. Sie sind im Abschiebegefängnis inhaftiert und sollten nach Polen zurück geschickt werden. Doch zuvor müssen sie oft noch eine Haftstrafe wegen illegaler Einreise absitzen. Anwälte beklagten im Gespräch mit Report Mainz, dass am Amtsgericht Eisenhüttenstadt Schnellverfahren stattfinden, die oft nicht einmal 15 Minuten dauern. Die zu Geld- oder Haftstrafen verurteilten Menschen haben oft haben sie keinen Verteidiger an ihrer Seite und verstehen nicht, was vor sich geht.
Der Berliner Rechtsanwalt Volker Gerloff, der seit Jahren Flüchtlinge juristisch vertritt, übt heftige Kritik an der Praxis der Justiz von Eisenhüttenstadt und besonders an der Prozessführung der dort tätigen Amtsrichterin Rosemarie P. Das Urteil stehe im Prinzip vorher schon fest, moniert der Jurist. Die Richterin hat gegen mehrere Flüchtlinge Freiheitsstrafen wegen illegaler Einreise unter Anderem damit begründet, dass der Zunahme des „Heeres der Illegalen“ in Deutschland begegnet werden müsse. Schließlich kämen die Flüchtlinge nach Deutschland, „um Straftaten zu begehen“, was dann dazu führe, dass in Deutschland Spannungen entstünden, die sich „durch weitere Straftaten entladen“ würden. Flüchtlingen seien auch schon als „Asyltouristen“ bezeichnet worden, so Gerloff.
In der Berufungsschrift gegen eine wegen illegalen Grenzübertritt verhängte Freiheitsstrafe fand Gerloff deutliche Worte. „Das angegriffene Urteil fühlt sich hier berufen, in einer Art ‚richterlichem nationalen Widerstand‘ den erkannten vermeintlichen Missständen auf dem Gebiet der Migrationspolitik ‚dringend‘ durch die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe“ begegnen zu müssen“, schrieb er. Daraufhin stellte der ehemalige Präsident des Landgerichts Frankfurt (Oder) Dirk Ehlert gegen den Rechtsanwalt einen Strafantrag wegen Beleidigung. Es sei äußert selten, dass gegen Rechtsanwälte mit juristischen Mitteln gegen in den Prozessakten gemachten Aussagen vorgegangen wird, erklärte Gerloff gegenüber ND. In der Regel würde er das Wort rassistisch vermeiden, wenn es um Kritik an Urteilen geht. „Aber wenn nun mal mit rassistischen Argumenten vorgegangen wird, dann sollte man das aus meiner Sicht auch klar beim Namen nennen“, verteidigt Gerloff seine Äußerung gegenüber ND. Der Völkerrechtler Andreas Fischer Lescano gibt ihm recht und stufte die Äußerungen der Richterin als strafrechtlich relevant ein. Auch der Verein Demokratischer Juristen (VDDJ), der Republikanische Anwaltsverein (RAV) und die AG Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwälteverein (DAV) haben sich in einer gemeinsamen Presseerklärung hinter Gerloff gestellt. „In einem demokratischen Rechtsstaat müsse die Justiz Kritik ernst nehmen und Missstände in den eigenen Reihen aufarbeiten, anstatt gegen die Kritiker vorzugehen“, heißt es dort.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/827253.richterlicher-nationaler-widerstand.html

Peter Nowak