Schränkt Berliner Abgeordnetenhaus Versammlungsfreiheit ein?


Die SPD-CDU-Koalition in Berlin will Videoüberwachung von Demonstrationen; Menschenrechtsorganisationen protestieren

Am vergangenen Wochenende fand in Berlin wieder eine jener Demonstrationen statt, die noch eine ganze Zeit danach für Diskussionen sorgen. Es ging um eine von antifaschistischen Gruppen organisierte Gedenkdemonstration für den vor 20 Jahren von Neonazis ermordeten Silvo Meier. Nach der Auflösung gab es Auseinandersetzungen mit der Polizei, die nun die Öffentlichkeit beschäftigen.

Wenn es nach der in Berlin regierenden Koalition aus SPD und Union geht, würden solche Demonstrationen in Zukunft von der Polizei videoüberwacht. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt dem Berliner Abgeordnetenhaus vor. Es ist ein besonderer Wunsch der Union, die sich in Berlin seit jeher als Law- and Orderpartei gibt und damit auch in der großen Koalition eigene Akzente für ihre Klientel setzen will.

Auch bei großen Teilen der SPD stößt sie damit auf offene Ohren. Schließlich hatte sich über dieses Thema die rot-rote Koalition schon gestritten. Die Linke hat sich aber bei diesem Thema einmal nicht den Druck gebeugt, so dass es bisher keine landeseigene Regelung für die Videoüberwachungen von Demonstrationen gibt. Das Berliner Bundesverwaltungsgericht hatte aber schon am 5.7. 2010 entschieden, dass für diese Videoaufnahmen eine gesetzliche Grundlage nötig ist. Die soll nun mit der Vorlage geschaffen werden.


Protest von 4 Menschenrechtsorganisationen

Dagegen protestieren nicht nur die Grünen, die Linke und die Piraten im Abgeordnetenhaus. Jetzt haben sich auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Humanistische Union Berlin-Brandenburg gegen die Überwachungspläne positioniert.

„Mit diesem Gesetz soll schnell und ohne breite öffentliche Diskussion in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen werden“, kritisieren die vier Menschenrechtsorganisationen. Der Berliner Senat täusche eine Gesetzeslücke vor, die es zu schließen gelte, während man eine fahrlässige Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und eine Gefährdung demokratischer Teilhabe vorbereite, lautet die harte Kritik.

Das geltende Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin nun durch ein Landesversammlungsgesetz ersetzt werden soll, sieht Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen nur vor, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“. Nun soll die Polizei in Berlin das Recht bekommen, aufgrund von unbestimmter „Größe“ oder inhaltsleerer „Unübersichtlichkeit“ „Übersichtsaufnahmen“ zu fertigen.

Diese dürfen dann zwar nicht aufgezeichnet werden. Sobald die Polizei jedoch Anhaltspunkte auf „Gefahren“ findet, kann sie entsprechend den Regelungen gemäß Bundesversammlungsgesetz auch heranzoomen und aufzeichnen. Schon heute herrscht in diesem Bereich eine Grauzone. Wann das Geschehen von Versammlungen aufgezeichnet wird, liegt letztlich im Ermessen der Einsatzleitung der Polizei.

Sollte die Senatsvorlage verabschiedet werden, dürften die Gerichte wieder damit befasst werden. Die Menschenrechtsorganisationen machen darauf aufmerksam, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über das erste bayerische Versammlungsgesetz anlasslose Aufzeichnungen als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wertete.

Auch das Verwaltungsgericht Berlin hat am 5. Juli 2010 in seinem Urteil zur Videoüberwachung einer Demonstration gegen die Nutzung der Atomenergie festgestellt, dass diese Aufzeichnungen das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen und die Demokratie gefährden. Allein „durch das Gefühl des Beobachtetseins“ könnten die Teilnehmenden „eingeschüchtert“ oder gar von der Teilnahme an einer Demonstration abgehalten und so in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.

Bleibt es bei den Nummernschildern für Polizisten?

Auch in anderen Bereichen der Innenpolitik scheint der neue Senat konservative Akzente zu setzen. So hat der erst vor wenigen Tagen von Innensenator Henkel ernannte Polizeipräsident Klaus Kandt deutlich gemacht, dass er die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten, die gegen heftige Widerstand der Polizeigewerkschaft eingeführt wurde, nicht für optimal hält.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/153253
Peter Nowak