ORANIENBURG Weil er einen NPDler aus dem Saal schmiss, muss ein Versammlungsleiter blechen
Mehr als zwei Jahre ist es her, dass der NPD-Kommunalpolitiker Detlef Appel bei einer Gedenkveranstaltung zum Hitler-Attentäter Georg Elser in Oranienburg aus dem Saal geschmissen wurde. Das hatte ein juristisches Nachspiel: Wie jetzt bekannt wurde, verurteilte das Landgericht Neuruppin den Versammlungsleiter Ende Mai, dass er dem NPD-Politiker knapp 400 Euro Schadenersatz zahlen und sämtliche Verfahrenskosten tragen muss. Der Saalverweis sei geeignet, „sich abträglich auf Ansehen und Ehre des politisch aktiven Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken“, hieß es.
Die „Courage-Elser-Initiative“ hatte damals zu einer Gedenkveranstaltung für den verhinderten Hitler-Attentäter ins Bürgerzentrum Oranienburg geladen. Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, sprach zum Thema „Georg Elser – ein Volksheld oder ein Täter mit gutem Gewissen?“. Im vollbesetzten Saal habe Detlef Appel, Kreistagsabgeordneter in Oberhavel und Stadtverordneter in Oranienburg, massiv gegen Elser gehetzt, erinnert sich der Vizevorsitzende der Elser-Initiative, Bernd Findeis. „Die Anwesenden waren zunächst fassungslos, dem Entsetzen folgte ein immer deutlicher werdender Protest.“ Als der Versammlungsleiter Appel des Saales verwies, habe der anstandslos seinen Mantel genommen und sei verschwunden.
Markus Roth von der Antifa Friedrichshain kritisiert, dass der rechte Hintergrund des Politikers in dem Urteil komplett ausgeblendet worden sei. Diese juristische Normalisierungsstrategie konterkariere die Bemühungen, NPD-Mandatsträger bewusst auszugrenzen.
Roth befürchtet nicht, dass in Zukunft die Präsenz von Personen aus der rechten Szene bei antifaschistischen Veranstaltungen hingenommen werden müsse. Man sollte allerdings schon bei der Werbung deutlich machen, dass diese Leute nicht geduldet würden. Darauf verweist auch Annika Eckel von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR). Der Verein hat auf seiner Homepage eine Handreichung veröffentlicht, um Ausschlüsse von Rechten juristisch wasserdicht zu machen. Selbst wenn eine Ausschlusserklärung versäumt wurde, hätte die Veranstaltung kurzfristig aufgelöst und unter Ausschluss der Rechten neu eröffnet werden können.
Für die Georg-Elser-Initiative kommen diese Ratschläge zu spät. Sie hat ein Spendenkonto eröffnet, damit der Versammlungsleiter nicht auf den Kosten sitzenbleibt.
ttp://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig
=2012%2F07%2F31%2Fa0157&cHash=3dd8500c2a
Peter Nowak