Klammheimliche Bilderverbote und andere Formen der Repression in Deutschland

Die Verschärfung von Gesetzen geht in Deutschland oft schleichend voran. Ein Kommentar

„Die PKK gehört zu Deutschland.“ Diese Botschaft [1] vermittelte eine bundesweite Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin, die sich gegen die fortdauernde Kriminalisierung von Symbolen, Fahnen und Transparenten der kurdischen Nationalbewegung wendete.

Dabei zeigte der Verlauf der Demonstration, welche Folgen diese Kriminalisierung hat. Bei dem friedlichen Umzug, an dem viele Frauen und Kinder teilnahmen, griff die Polizei mehrmals ein, beschlagnahmte Transparente und nahm kurzzeitig Personen fest. In der Demo-Nachbetrachtung [2] der Veranstalter wurde nicht erwähnt, dass Objekte der Polizeimaßnahmen neben Symbolen der kurdischen Nationalbewegung auch Öcalan-Bilder waren.

Das in aller Stille eingeführte Konterfei-Verbot

Damit wurde erneut in Erinnerung gerufen, dass seit März 2017 in Deutschland das Zeigen von Bildern des Vorsitzenden der kurdischen Arbeiterpartei in Deutschland verboten ist. Diese Verschärfung wurde vorher weder im Parlament noch von Gerichten diskutiert.

Der Spiegel berichtete [3] seinerzeit, dass die Grundlage des Konterfei-Verbots ein fünfseitiges Schreiben vom 3. März 2017 des Bundesinnenministeriums, damals unter Leitung de Maizières, an die Innenminister der Länder und die Sicherheitsbehörden war.

In einem Land, in dem Gerichte jahrelang geplante Großprojekte wie den Hambacher Forst unter anderem wegen des Tierwohls stoppen, gehen gleichzeitig Verschärfungen von Gesetzen ohne große öffentliche Diskussion über die Bühne, die eine massive Einschränkung des Demonstrationsrechts und viele Strafverfahren zur Folge haben.

Das zeigte sich nicht nur bei der Demonstration am vergangenen Samstag. Immer wieder führt das Konterfei-Verbot zu Polizeieinsätzen und Strafverfahren. Dabei bleibt es nicht beim Öcalan-Bann. Eine Solidaritätsgruppe für den in Hamburg angeklagten türkischen Linken Musa Asoglu [4] bekam die Auflage, auf einer Demonstration keine Fotos des Mannes zu zeigen.

Wenn man bedenkt, dass selbst in der Hochphase des Deutschen Herbstes 1977 nicht ausdrücklich verboten war, Fotos von RAF-Mitgliedern zu zeigen, wird die Gesetzesverschärfung des Konterfeiverbotes deutlich, dessen Grundlage ein Schreiben des Bundesinnenministeriums ist.

Wenn ein vorläufiges Verbot einer Internetplattform schon über ein Jahr andauert

Auch die massiven Einschränkungen gegen die linke türkische Band Grup Yorum hatte ein Schreiben des Innenministeriums zur Grundlage. Für die Band bedeutete das Auftrittsverbote. Wo sie noch auftreten konnte, durfte kein Eintritt verlangt und keine Spenden gesammelt werden [5]. Diskutiert wurde im Bundestag erst darüber als die Linkspartei eine kleine Anfrage [6] stellte.

Nun könnte man noch denken, die öffentliche Kritik an den Konterfei- und Auftrittsverboten sei so gering, weil es sich um politische Bewegungen bzw. Bands aus der Türkei bzw. aus Kurdistan handelt. Doch auch beim nun schon seit mehr als ein Jahr gültigen Verbot der Plattform Indymedia Linksunten [7] hält sich die zivilgesellschaftliche Kritik in Grenzen, obwohl selbst Die Zeit als Problem herausstellte [8], dass hier ein Medium nach dem Vereinsgesetz verboten wurde und politische Gründe dafür nicht ausgeschlossen wurden.

Selbst liberale Rechtsstaatsverteidiger müssten sich daran stoßen, dass bisher kein Gericht über die das Indymedia-Verbot entschieden hat. Das Verbot ist trotzdem vorläufig vollstreckt worden und die Vorläufigkeit dauert nun schon über ein Jahr.

Droht auch Verbot der Roten Hilfe e.V.?

Nun wird seit Tagen über ein Verbot der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V. [9] diskutiert [10]. Zumindest erfährt die Öffentlichkeit davon nicht erst nachträglich aus dem Spiegel.

Aber auch die gezielte Spekulation über ein mögliches Verbot verfolgt einen Zweck. Sie soll abschrecken. Vor allem Mitglieder der SPD und der Grünen, die es auch in der Roten Hilfe gibt, sollen zum Austritt motiviert werden.

Nun wird sich zeigen, ob im Fall der Roten Hilfe eine Solidaritätskampagne [11] ein Verbot verhindern kann. Schließlich sind die Gesetzesverschärfungen der letzten Zeit durchaus ein öffentliches Thema in Deutschland.

In verschiedenen Bundesländern wie Bayern, NRW und Brandenburg gab es in den letzten Monaten große Demonstrationen gegen die Verschärfungen des Polizeigesetzes. Auch anlässlich der Bundesinnenministerkonferenz gingen im Magdeburg am 24. November über tausend Leute auf die Straße [12].

Das Bündnis Unheimlich sicher [13] umfasste neben verschiedenen Gruppierungen der außerparlamentarischen Linken auch Gewerkschafter und studentische Initiativen, die auch mit eigenen Blöcken vertreten waren.

Was also in Deutschland fehlt, sind nicht Initiativen gegen Gesetzesverschärfungen, sondern die Zuspitzung auf einige klare Forderungen.

Repressive Staatsorgane kein Partner im Kampf gegen rechts

Dazu sollte beispielsweise die Aufhebung des Verbots von Indymedia Linksunten und „Kein Verbot der Roten Hilfe“ ebenso gehören wie die Zurückweisung jedes Bilderverbots. Dahinter steckt auch die Klärung des Verhältnisses zu den repressiven Staatsorganen.

Man kann schlecht Repression gegen Linke anprangern und eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz feiern. Für Linke sollten die repressive Staatsorgane kein Partner im Kampf gegen rechts sein.

Peter Nowak

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Links in diesem Artikel:
[1] https://anfdeutsch.com/frauen/die-pkk-gehoert-zu-deutschland-8104
[2] https://anfdeutsch.com/aktuelles/positive-bilanz-der-berliner-demonstration-gegen-das-pkk-verbot-8108
[3] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-verbietet-portraets-von-pkk-anfuehrer-abdullah-oecalan-a-1138207.html
[4] http://www.gefangenen.info/tag/musa-asoglu/
[5] https://www.heise.de/tp/features/Grup-Yorum-Verbote-Schikanen-finanzielle-Verluste-3744759.html
[6] https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_06/-/561952
[7] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html
[8] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/indymedia-linksunten-verbot-34c3
[9] https://www.rote-hilfe.de/
[10] https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-news/919-rote-hilfe-e-v-ist-politische-akteur-in-und-leistet-legitime-solidaritaetsarbeit
[11] https://www.rote-hilfe.de/rote-hilfe-news/920-ulla-jelpke-mdb-die-linke-finger-weg-von-der-roten-hilfe
[12] https://unheimlichsicher.org/
[13] https://unheimlichsicher.org/unterstuetzerinnen

Panzer und Verbote gegen Kurden

Gerade wegen des hohen Vertrauensverlusts in herkömmliche Formen der Politik sollen linke Alternativen ihre Realitätstauglichkeit erst gar nicht beweisen können

Am Samstag hat die aus ganz Deutschland herbeigerufene Polizei in Köln eine Demonstration von Kurden und linken Gruppen nach kurzer Zeit aufgelöst. Es gab dort allerdings weder gewaltbereite Demonstranten noch den gerne herbeizitierten Schwarzen Block. Stein des Anstoßes für die Polizei waren vielmehr Fahnen mit dem Konterfei des PKK-Mitbegründers Abdullah Öcalan.

Um 16 Uhr hieß es gestern im Polizeiticker (mittlerweile nicht mehr zugänglich, Einf. d. Red.):

Die Polizei Köln hat um 14.40 Uhr die Entscheidung getroffen, die Versammlung wegen fortgesetzter eklatanter Verstöße gegen Versammlungsauflagen aufzulösen. Eine größere Gruppe von Personen mit verbotenen Symbolen (insbesondere Öcalan-Fahnen) wird durch die Polizei vorläufig festgehalten, um die Personalien festzustellen. Gegen weitere Träger verbotener Symbole im Aufzug wird gleichermaßen ermittelt.

Polizei Köln

Nun kann man sich sicherlich fragen, ob es nicht eher Personenkult als emanzipatorische Politik ist, wenn ein Mann so in den Mittelpunkt einer linken Demonstration gestellt wird. Zumal neben Öcalan viele andere Männer und Frauen der kurdischen Bewegung im Gefängnis sind oder ermordet worden. Eine solche Debatte ist wichtig und wird in der linken Bewegung geführt.

Wegen des Zeigens inkriminierter Fotos die Grundrechte einschränken?

Doch nach Köln stellen sich andere Fragen an die Polizei und die verantwortlichen Behörden. Warum reicht das Zeigen von inkriminierten Fotos, mit denen niemand geschlagen und verletzt werden kann, um die Grundrechte von mehr als 20.000 Menschen massiv einzuschränken? So viele Menschen hatten sich in Köln zur Demonstration gegen den Einmarsch der Türkei in kurdische Gebiete versammelt.

Als die Demonstration aufgelöst wurde, waren noch Tausende Demonstranten auf den Weg nach Köln. Das Komitee für Grundrechte hat bereits in der Vergangenheit wiederholt betont, dass das Demonstrationsrecht ein so zentrales Grundrecht ist, dass es nicht einfach eingeschränkt oder durch Demonstrationsauflösungen verweigert werden kann, nur weil in der Demonstration nach Ansicht der Polizei Ordnungswidrigkeiten verübt wurden.

So hätte es im Fall von Köln ausgereicht, wenn die Polizei die „verbotenen Fahnen“ und ihre Träger fotografiert und dann Anzeigen gemacht hätte. Dann hätten ja Gerichte womöglich bis in die EU-Instanzen klären können, ob das Verbot überhaupt Bestand hat. Ein solches Vorgehen wäre schon deshalb möglich gewesen, weil die Polizei in ihrer Mitteilung ja selber schreibt, dass sie wiederholt in die Demonstration gehen musste, um Fahnen zu entfernen und Fahnenträger zu identifizieren.

Das scheint möglich gewesen zu sein, ohne dass es zu gravierenden Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen ist. Von der Demonstration ging also keine Gewalt aus. Warum dann das Zeigen der Fahnen eine Demonstrationsauflösung und damit eine Verweigerung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit rechtfertigte, werden wohl auch noch die Gerichte klären müssen.

Warum das Verbot einer Öcalan-Fahne?

Jenseits der begründeten Kritik am Personenkult stellt sich die Frage, warum überhaupt ein Konterfei von Öcalan strafbar sein soll. Schließlich stellt es kein Organisationssymbol da. Auch die Tatsache, dass Öcalan eine in Deutschland und der Türkei verbotene Organisation, die PKK, gegründet hat, kann ein Verbot nicht rechtfertigen. Es ist schließlich nicht bekannt, dass in Deutschland Fotos von Ulrike Meinhof oder Gudrun Ensslin, den Mitbegründerinnen der RAF, verboten sind.

Es soll hier gar nicht erörtert werden, welchen Sinn eigentlich das PKK-Verbot macht. Die Argumente derer, die eine Aufhebung des Verbots fordern, sind gewichtig, zumal sich die Organisation in den letzten zwei Jahrzehnten politisch gewandelt hat von einer autoritär strukturierten poststalinistischen Organisation zu einer Gruppierung, die Rätegedanken, Feminismus und selbst libertären Elementen aufgeschlossen gegenübersteht.

Das ist der Grund, warum sich Menschen, die sich für eine Linke auf der Höhe der Zeit interessieren, mit den Schriften von Öcalan zu befassen. Es gab in den letzten Jahren zahlreiche Kongresse in Hamburg, auf denen sich Feministinnen, Sozialisten und Libertäre mit den Schriften von Öcalan befassten.

Soll mit Öcalan eine Person kriminalisiert werden, die für eine linke Alternative steht?

In den vom IS und dem Assad-Regime befreiten Gebieten Syriens versuchen die kurdischen Kräfte diese Vorstellungen ebenso in die Praxis umzusetzen, so wie sie es mehrere Jahre auch in Ostkurdistan praktizierten. Bei zwei Mesopotamischen Sozialforen konnten Menschen aus aller Welt sich davon überzeugen, dass diese rätedemokratischen Strukturen funktionierten.

Es war das türkische Militär, das diesen Modellen ein Ende machte in Ostkurdistan. Das versucht das Militär jetzt auch in den vom IS und Assad befreiten Enklaven in Syrien. Beide Male wurden und werden dafür auch Waffen aus Deutschland eingesetzt. Deutsche Panzer an der Grenze zu Syrien waren in der letzten Woche in der Presse zu sehen.

Daher haben viele kurdische Aktivisten den Eindruck, dass ihnen der deutsche Staat mit an die türkische Regierung gelieferte Panzer und mit Verboten und Grundrechtseinschränkungen entgegentritt. „Krieg in Kurdistan und Repression in Deutschland“ – so wird in kurdischen Medien dieser Zusammenhang hergestellt.

Deutschland liefert nicht nur Waffen und Waffenproduktionslizenzen an die Türkei. Seit März 2017 sehen wir uns auf deutschen Straßen mit einer verschärften Repressionspolitik konfrontiert. Praktisch alle kurdischen Flaggen und Symbole werden auf unseren Demonstrationen verboten, darunter auch die Flaggen der nordsyrischen YPG, YPJ und PYD. Völlig absurd wird es, wenn uns, wie im Fall unserer bundesweiten Demonstration gegen die Angriffe in Afrin am kommenden Samstag in Köln, auch die kostenlose Bereitstellung von Essen und Trinken für die Demonstrationsteilnehmer verboten wird.

Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende des Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland

Der Grund für diese Repression liegt auf der Hand. Die türkische und die deutsche Regierung, so zerstritten sie auch in Details sind, wollen alles daransetzen, um praktische Alternativen zum abgewirtschafteten bürgerlichen Parlamentarismus gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Gerade weil sie wissen, dass viele Menschen das Vertrauen in die herkömmlichen Formen der Politik verloren haben, sollen linke Alternativen ihre Realitätstauglichkeit gar nicht beweisen können. Deswegen wird ein solcher Aufwand und eine solche Einschränkung der Grundrechte für die Jagd auf Öcalan-Bilder betrieben.
https://www.heise.de/tp/features/Panzer-und-Verbote-gegen-Kurden-3952672.html

Peter Nowak
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Links in diesem Artikel:
[1] https://koeln.polizei.nrw/artikel/informationen-zur-nav-dem-demonstration-am-samstag-koeln
[2] https://koeln.polizei.nrw/artikel/informationen-zur-nav-dem-demonstration-am-samstag-koeln
[3] http://www.grundrechtekomitee.de
[4] https://pkk-verbot-aufheben.blackblogs.org
[5] https://direkteaktion.org/211-vom-zentralismus-zum-kommunalismus/
[6] https://nadir.org/nadir/periodika/kurdistan_report/2009/146/19.htm
[7] http://navdem.com/krieg-in-kurdistan-repression-in-deutschland/
[8] http://navdem.com/krieg-in-kurdistan-repression-in-deutschland/
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