
Am 31. Dezember wird es keine linke Demonstration für ein solidarisches 2021 geben. Daher entfällt auch die am 20. Dezember angekündigte Klage gegen das im Zuge der Coronaschutzmaßnahmen erlassene Demonstrationsverbot am 31. Dezember und 1. Januar. Dass es dabei nicht um Gesundheitsschutz ging, zeigt sich ja bereits daran, dass am 30. Dezember und am 2. Januar wieder demonstriert werden kann. Man will nur übers Jahresende, wo es in den vergangenen Jahren immer auch unkontrollierte Aktionen oft im vorpolitischen Raum gab, Ruhe auf den Straßen haben. „Das pauschale Verbot aller Versammlungen an Silvester und Neujahr ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das auch nicht mit Infektionsschutz begründet werden kann“, begründete Bündnissprecher Kim Huber noch am 20. Dezember die angekündigte Klage. Doch zwei Tage später folgte eine kurze Pressemeldung mit ganz anderen Inhalt: ….
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