Georg Dodegge, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft zum Betreuungswesen, über den gesetzlichen Rahmen für Zwangsmaßnahmen

Für Zwangsbehandlungen hat das Gericht enge Grenzen gesetzt«

Georg Dodegge war Betreuungsrichter am Amtsgericht Essen und ist erster Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft zum Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen. Auf seinem Blog schreibt er über die Entwicklungen im Betreuungsrecht.

Es gibt ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Was beinhaltet die Entscheidung?

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