Landgericht: Maßnahme gegen Linke war nicht zulässig

Durchsuchung rechtswidrig

Weil Linke Transparente mit der Parole »AfD angreifen« benutzen, veranlasste die Polizei eine Razzia im Augsburger Hans-Beimler-Zentrum – offenbar zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht bestätigte.

»AfD angreifen«, diese Parole steht auf vielen Transparenten bei antifaschistischen Demonstrationen. In Augsburg sahen Staatsschützer darin einen Aufruf zur Gewalt – und veranlassten eine Razzia gegen Antifaschist*innen. Rund zwei Dutzend Polizisten stürmten am 1. März ein öffentlich beworbenes Antifa-Treffen im Augsburger Hans-Beimler-Zentrum, einem linken Treffpunkt. Jetzt hat das Landgericht Augsburg entschieden, …

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