„Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig“ lautet die bürokratische Überschrift einer Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni.
So positiv es daher zu bewerten ist, dass nach der BVG-Entscheidung die Regelungen für die Gefangenenentlohnung wohl nicht nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen neu geregelt werden muss, so unwahrscheinlich ist es, dass der Niedriglohnsektor Gefängnis damit der Vergangenheit angehört. . Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es starke Gefangenengewerkschaften, die mit Unterstützer*innen außerhalb der Knastmauern kooperieren.
Eine gute Nachricht für die über 40000 lohnarbeitenden Gefangenen, könnte man denken. Und es ist auch ein Erfolg der Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisierung (GG/BO), die das Urteil aus Karlsruhe mit dem nüchternen Satz kommentiere „Gefangenengewerkschaft erwartet Anstieg der Löhne in Haft“. Die GG/BO hatte sich 2013 in Berlin gegründet und dann schnell im ganzen Bundesgebiet ausgeweitet, weil sie drei zentrale Forderungen hatte. Neben dem Kampf für Gewerkschaftsfreiheit im Gefängnis gehörte dazu…
Denn der Gesetzgeber steht immer noch auf dem Standpunkt, es gäbe im Gefängnis keine Lohnverhältnisse. Daher gehörte zu den zentralen Forderungen der GG/BO auch die Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern. Die GG/BO hat ein Stück weit die Situation verändert. Während es immer wieder Berichte über Zwangsarbeit in DDR-Gefängnissen gibt, wird aber nach wie vor oft nicht erwähnt, dass der Zwang zur Arbeit in den Gefängnissen der meisten Bundesländer noch immer praktiziert wird.
„Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig“ – so lautet die bürokratische Überschrift einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni. Im gleichen Ton geht es weiter: …