Die 3. Zivilkammer des Berliner Landgericht entschied am 3. Juni, dass die Mieter/innen des queerfeministischen Hausprojekts Liebigstraße 34 ihre Wohnungen räumen müssen.

Nachbar/innen unterstützen räumungsbedrohtes Hausprojekt

Solidarische NachbarInnen wollen sich als solidarische Schutzschilde vor das Haus stellen, wenn es zu einer Räumung kommen sollte. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Räumungsversuch abgebrochen werden musste, weil für die Gerichtsvollzieher/innen kein Durchkommen war.

Das Urteil war erwartet worden. Die 3. Zivilkammer des Berliner Landgericht entschied am 3. Juni, dass die Mieter/innen des queerfeministischen Hausprojekts Liebigstraße 34 ihre Wohnungen räumen müssen. Ganze vier Minuten brauchte der zuständige Richter, um über das Schicksal von knapp 40 Bewohner/innen zu entscheiden, die in der Gesellschaft besonders diskriminiert werden und sich in dem Hausprojekt einen Schutzraum geschaffen haben. Die Bewohner/innen führten parallel zur Urteilsverkündung am Mittwoch Vormittag eine ….

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