Eine solidarische Prozessbeobachterin erklärte »nd«, dass die gleiche Staatsanwältin, die die Anklage gegen Malte erhoben hat, alle Klagen gegen den RWE-Konzern wegen Schädigung von Menschen und Natur abgewiesen hat. »Statt die Verursacher des Klimawandels vor Gericht zu stellen, werden die angeklagt, die darauf aufmerksam machen«, sagt sie. Dabei böte die Verfassung von Nordrhein-Westfalen eine Handhabe, um gegen Konzerne wie RWE vorzugehen. Schließlich heißt es dort: »Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden. Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.«
Für die Folgen des eigenen Handelns einzustehen, das gehört für viele zum zivilen Ungehorsam dazu. Selbst wenn das bedeutet, ins Gefängnis zu gehen. So wie Winfried Lorenz. Der 65-Jährige wurde …
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