Ohrfeige für neoliberale Bildungspolitik

Die Errichtung von Hochschulräten an den Unis in Nordrhein-Westfalen ist »undemokratisch und intransparent«. So lautete das Statement einer Sprecherin des AStA der Universität Münster. Diese Auffassung wurde Ende Oktober höchstrichterlich bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht (OLG) Münster kam zu dem Schluss, dass der Hochschulrat der Uni rechtswidrig ist und neu gewählt werden muss. Damit gab es der Klage eines Studenten statt, der vor Gericht gezogen war, weil das Gremium im Februar 2008 hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung der Kommilitonen gewählt worden war. Der Anwalt des Klägers, Wilhelm Achelpöhler, sieht sogar Auswirkungen über Münster hinaus. Denn auch an anderen Hochschulen in NRW gab es ein ähnlich intransparentes Wahlprozedere.

Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die Bildungspolitik der abgewählten schwarz-gelben Regierung in NRW. Ihr Kernstück war die Einrichtung von Hochschulräten, in denen nicht die Studierenden, dafür aber führende Wirtschaftsvertreter über die Belange der Hochschulen entscheiden sollen. Das sieht das Hochschulrahmengesetz vor, das die Handschrift des damaligen FDP-Bildungsministers Andreas Pinkwart trägt. Die gegenwärtig amtierende rot-grüne Landesregierung könnte mit dem Rückenwind des OLG Münster nun ihre Wahlversprechen umsetzen und die Hochschulräte wieder abschaffen. Dafür müssten sich aber die Studierenden auch vernehmlicher in der Öffentlichkeit äußern. Schließlich war neben dem Kampf gegen die Studiengebühren auch der Widerstand gegen die Etablierung der Hochschulräte ein wichtiger Anstoß für die Bildungsproteste in NRW in den letzten Jahren. Ohne sie wäre das Urteil von Münster kaum möglich gewesen und ohne sie ist eine demokratische Hochschule, in der die Abschaffung des Hochschulrats nur der erste Schritt wäre, auch heute nicht denkbar.

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Peter Nowak