Die neuen Erkenntnisse über die Rolle von Ramstein beim Drohneneinsatz dürften die Zahl der Gegner erhöhen
Als Krieg aus heiterem Himmel [1] wird der Drohneneinsatz häufig kritisiert. Vor allem der Regierung Obama wird vorgeworfen, besonders auf die Drohnentechnologie zu setzen. Vor einigen Tagen haben mehrere Medien recherchiert, dass die US-Airbase Ramstein beim Einsatz der Drohnen eine wichtige Rolle spielt.
Das Magazin Panorama titelte sogar: Deutschland – Schaltzentrale im Drohnenkrieg [2]. Die Süddeutsche Zeitung zitiert [3] den ehemaligen US-Soldaten Brandon Bryant mit der Einschätzung, dass ohne den US-Stützpunkt Ramstein der Drohneneinsatz unmöglich wäre. Bryan hatte schon im letzten Jahr Schlagzeilen gemacht [4], als er seinen Dienst mit der Begründung quittierte, er sei zum Nachdenken gekommen, als er ein Drohnenopfer am Monitor verbluten sah.
Der Drohnenkrieg und das EU-Recht
Nun ist die Meldung, dass die Airbase Ramstein, der größte Militärstützpunkt der USA außerhalb des Territoriums der Vereinigten Staaten, beim Drohneneinsatz eine bedeutende Rolle spielt, nicht verwunderlich. Interessanter sind die juristischen und politischen Folgen. Strafrechtlich dürfte den Soldaten wenig passieren. Da nach dem Nato-Truppenstatut die US-Dienststellen für die juristischen Ermittlungen gegen US-Soldaten auch im Ausland zuständig sind, hat die deutsche Justiz keine Handhabe für Ermittlungen.
Zudem sind Drohnenangriffe nach der aktuellen Rechtslage nicht per se völkerrechtswidrig und verboten. Drohnen dürfen – wie Panzer und Jagdflugzeuge – zum Töten von Menschen eingesetzt werden, wenn dies erstens in einem bewaffneten Konflikt passiert und sich zweitens gegen Kämpfer (Kombattanten) richtet und der Angriff drittens nicht unverhältnismäßig viele zivile Opfer fordert. Bei diesen Formulierungen ist der Interpretationsspielraum groß.
Können Kombattanten auch in ihrer „Freizeit“ mit Drohnen ausgeschaltet werden? Nach der Version der USA macht es keinen Unterschied, ob ein Kombattant einen Angriff durchführt plant oder auch nur mit Gleichgesinnten zusammensitzt. Nach der Lesart der EU gibt es diesen Unterschied. Dann dürften beispielsweise Islamisten, die sich in einem Trainingscamp in Pakistan aufhalten, keine legitimen Drohnenziele werden. Dass es sich dabei nicht nur um theoretische Fragen handelt, zeigte sich bei den Ermittlungen zu deutschen Staatsbürgern, die durch US-Drohnen getötet wurden.
Bünyamin E., der im Oktober 2010 mit vier anderen Islamisten in Pakistan ums Leben kam, hat sich nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft [5] in Pakistan als Mitglied organisierter bewaffneter Gruppen aufgehalten und an Kämpfen beteiligt. Die Tötung von E. sei deshalb auch nach deutschem Recht nicht strafbar gewesen. Bei anderen Drohnenopfern mit deutscher Staatsbürgerschaft dauern die Ermittlungen noch an.
Eine internationale Kampagne will den Drohneneinsatz generell juristisch ächten [6] und bekommt weltweit Zulauf [7].
Wer profiliert von Enthüllungen?
Die neuen Erkenntnisse über die Rolle von Ramstein beim Drohneneinsatz in Deutschland dürften die Zahl der Gegner erhöhen. Es ist jedoch zu befürchten, dass davon eher diverse rechte und esoterische Gruppen profitieren könnten, die seit einigen Wochen bundesweit zu Montagsdemonstrationen für den Frieden aufrufen [8] und dabei vor allem Verschwörungstheorien bemühen [9] und Deutschlands Souveränität einfordern.
In den 70er Jahren waren US-Standorte in Heidelberg auch an der Koordinierung von Bombeneinsätzen in Vietnam beteiligt. Damals haben diese Erkenntnisse zum Anwachsen einer starken internationalistischen Bewegung geführt, die sich im Einklang mit der Opposition in den USA befand.
http://www.heise.de/tp/news/Deutschland-wichtige-Schaltzentrale-im-Drohnenkrieg-2167066.html
Peter Nowak 09.04.2014
Links:
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