Nach Mobbing beim Verfassungsschutz erstreitet Ex-Mitarbeiterin ein Schmerzensgeld

Schlapphüte müssen zahlen

Mit Mobbingfällen will sich Meusel wohl auch in Zukunft öfter beschäftigen. Sie arbeitet in Berlin als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Mobbingverfahren. Als besondere juristische Kompetenzen und Berufserfahrungen gibt sie mittlerweile auch »sechs Jahre Erfahrungen mit dem Kaltgestellt werden in der Bundesverwaltung« an.

0 000 Euro Schmerzensgeld muss das Bundesamt für Verfassungsschutz an Christiane Meusel zahlen. Die Juristin hat eine Mobbingklage gegen ihren Ex-Arbeitgeber gewonnen. Sie war von 2013 bis 2019 unter anderem im Referat Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Zu ihren Aufgaben gehörte zeitweise die …

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