Reizen mit dem Burkaverbot

In Belgien ist ein Burkaverbot wahrscheinlich, nun fordert auch Bayerns Innemminister Herrmann ein Vollverschleierungsverbot für den öffentlichen Dienst

Belgien könnte das erste Land in Europa sein, in dem das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit verboten wird. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der in der letzten Woche vom Innenausschuss der Abgeordnetenkammer des belgischen Parlaments einstimmig verabschiedet wurde (siehe Is‘ eh Fasching) und nun im Plenum beraten werden soll. Danach dürften Kleidungsstücke wie die Burka und der Nikab, die das Gesicht ganz oder fast ganz verhüllen, in der Öffentlichkeit nicht mehr getragen werden. Verstöße können mit Fahrverboten für Busse und Bahn, aber auch Geld und Haftstrafen geahndet werden. Es gab eine sehr breite Unterstützung für den Entwurf, die von rechten Parteien bis zu den oppositionellen Grünen reichte. Zur Begründung für das Verhüllungsverbot werden Sicherheitsargumente ebenso angeführt wie die Verteidigung der Frauenrechte.

Warnung vor doppeltem Gefängnis

An diesen Punkt setzen aber auch die Kritiker an. Sie befürchten, dass gerade die Frauen, die durch Konventionen oder direkten familiären Druck zum Tragen einer Burka gezwungen werden, mit Bus- und Bahnverboten noch zusätzlich bestraft werden. Wird damit nicht gerade den islamistischen Kräften in die Hände gespielt, die Frauen aus dem öffentlichen Leben verbannen wollen, lautet die nicht unberechtigte Frage.

Die Journalistinnen Anne Brügmann und Emmanuelle Pieriot haben in dem vom Kollektiv Rage herausgegebenen Buch "Banlieues, die Zeit der Forderungen ist vorbei" Debatten um die Verschleierung der Frauen polemisch als "feministischen Beitrag zur Staatsraison" bezeichnet, der nicht zur Befreiung, sondern eher zur "Viktimisierung der Schleier tragenden Frau" beitrage.

In Frankreich, wo, wie in vielen anderen Ländern auch seit längerem kontrovers über ein Burkaverbot debattiert wird, hat der Staatsrat kürzlich der Regierung davon abgeraten (siehe Generelles Burka-Verbot ohne festes juristisches Fundament). Ein Burkaverbot könnte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, lautete der Hauptgrund. Das Argument wird auch von Kritikern des Burkaverbots in Deutschland angeführt.(siehe "Burkaverbot ist keine Befreiung unterdrückter Frauen").

Allerdings hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten für zulässig erklärt. Damit hat das Gericht gegen die islamisch geprägte türkische Regierung entschieden, die sich aus Europa Rückenwind bei ihrer Auseinandersetzung mit säkularen Kräften im Land erhofft hatte.

Zustimmung für ein begrenztes Burkaverbot kam nun auch aus der CSU: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat sich gegen eine Ganzkörperverhüllung bei Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, ausgesprochen: "Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst unterstütze ich ein Burka-Verbot auch in Deutschland", sagte Herrmann in München. Ein generelles Burkaverbot lehnt er ab. Ob es in Bayern überhaupt Burkaträgerinnen im öffentlichen Dienst gibt, ist selbst Herrmann nicht bekannt.

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Peter Nowak