Haft auf Bewährung wegen Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen. Dabei hat selbst der Gesundheitsminister Fehler in der Corona-Zeit eingeräumt. Wäre es nicht Zeit für eine Amnestie?

Urteil gegen Weimarer Familienrichter: Jurist mit Gewissen oder „Querdenker“ in Robe?

Nein, das Urteil gegen den Weimarer Richter ist immanent politisch, vor allem wegen der reaktionären Begründung. Denn da wird mit dem Begriff der Unabhängigkeit und Neutralität eine Bejahung des Status Quo verbunden – und wer es unternimmt, dagegen mit den Mitteln der Justiz vorzugehen, ist dann gleich ein Rechtsbeuger.

Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung – so lautete das Urteil gegen einen Weimarer Familienrichter, der im April 2021 bundesweit für Schlagzeilen sorgte, weil er in zwei Fällen die damals geltende Maskenpflicht an Schulen aufgehoben hatte. Diese Entscheidung sorgte auf dem Höhepunkt der Pandemie für Aufregung. Für einen großen Teil der Medien und Staatsapparate war der Jurist schnell ein „Querdenker“ in Richterrobe. Für die Kritiker der Corona-Maßnahmen hingegen wurde der Richter als mutiger Mann, der seinen Gewissen folgte, glorifiziert. Diese beiden Positionen gibt es bis heute, wie sich bei der Urteilsverkündung zeigte. Die Anhänger des Richters riefen „Freiheit, Freiheit“, während der Staat mit dem Urteil einmal mehr deutlich machte, dass er weiterhin gegen Menschen vorgeht, die in Zeiten, in denen Gehorsam gefordert wird, auf eigene Positionen beharren. Für dieses Vorgehen wurde ein enormer Aufwand getrieben. In Vorbereitung der Anklage wurden …

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