Schwachstellen der aktuell gebräuchlichen Definition von Antisemitismus

Unzureichend erfasst

»Insbesondere wenn unter Bezugnahme auf die ›Arbeitsdefinition‹ Eingriffe in Grundrechte wie das der freien Meinungsäußerung oder der Versammlungsfreiheit begründet werden, (...) müssten die juristischen Voraussetzungen eines jeden solchen Eingriffs, nämlich die Grundsätze der Normenklarheit und -bestimmtheit, erfüllt sein«, formuliert das Gutachten eine Kritik, die bereits auch von zahlreichen Gruppen und Einzelpersonen vorgebracht wurde.

Spätestens seit dem Anschlag eines Neonazis auf die Synagoge in Halle steht die Bekämpfung des Antisemitismus wieder im Fokus von Politik und Zivilgesellschaft. Doch was ist Antisemitismus? Diese Frage bleibt weiterhin strittig. Jetzt hat der Politikwissenschaftler Peter Ullrich für die Rosa-Luxemburg-Stiftung ein Gutachten herausgegeben, das sich….

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