
Die juristischen Erfolge sind für die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten wichtige Etappensiege. Doch sie wissen, dass ihr Kampf für einen Tarifvertrag noch lange nicht gewonnen ist. Am Donnerstag machte der Rechtsanwalt des Unionhilfswerks im Gericht deutlich, dass der Konfrontationskurs nicht beendet ist. Er unterstellte den beiden Betriebsrätinnen, sie wollten womöglich aus einem Tarifvertrag persönliche Vorteile ziehen, weil sich dann auch ihr Verdienst erhöhen würde. Das war der Moment, in dem im Saal Unmut hörbar wurde.
Gegen 14.30 Uhr brandete am Donnerstag Jubel auf im größten Sitzungssaal des Berliner Arbeitsgerichts. Die Richterin hatte verkündet, dass dem Antrag des Berliner Unionhilfswerks nicht stattgegeben werde, die zwei langjährigen Betriebsrastmitglieder …
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