Das Landesarbeitsgericht entscheidet, dass der FU-Präsident eine Abmahnung gegen das Vorstandsmitglied der Verdi-Betriebsgruppe zurücknehmen muss.

Ein Erfolg für die Gewerkschaft an der FU Berlin

Der Arbeitsrechtler Benedikt Hopmann sieht in der Entscheidung einen großen Erfolg. „Die Verdi-Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: Wer wie das FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss“, schreibt er in einen Kommentar auf der Homepage der Verdi-Betriebsgruppe.

Die Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an der Freien Universität Berlin (FU) hat einen Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht erzielt. Es entschied, dass der FU-Präsident eine Abmahnung zurücknehmen muss, die er gegen das Vorstandsmitglied der Verdi-Betriebsgruppe, Lukas S., erlassen hatte. Noch im Januar 2025 hatte das Berliner Arbeitsgericht …

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