Der Staatsschutzsenat wirft Asoglu vor, Europaverantwortlicher der in Deutschland und der Türkei verbotenen marxistischen Organisation gewesen zu sein. Asoglu hat in dem mehr als einjährigen Prozess in Hamburg in Erklärungen den Vorwurf erhoben, in dem Verfahren würden linke politische Aktivitäten mit dem § 129b als Terrorismus kriminalisiert. Diese Kritik teilt auch Wolfgang Lettow, der für die Zeitschrift Gefangeneninfo den Prozess beobachtete und vom höchsten Urteil in einem 129b-Verfahren in Deutschland sprach. Die Richterin sei in ihrem Plädoyer sehr feindselig gegen Asoglu aufgetreten und habe ihm vorgeworfen, mit seiner politischen Verteidigung das Verfahren unnötig in die Länge gezogen zu haben. Während konservative Medien schon bei der Verhaftung Asoglu als Terrorfürsten vorverurteilten, ignorierten linke Medien das Urteil weitgehend oder druckten lediglich eine Meldung aus Presseagenturen, in denen der Verurteilte nicht einmal namentlich genannt wurde.
Mehr Infos:
„Hohe Strafe gegen Musa Asoglu“ weiterlesen