Sicherheitsbehörden behindern Auftritte der türkischen Band Grup Yorum in Deutschland
»Neben regelmäßigen Konzerten haben Mitglieder von Grup Yorum sich immer wieder auch an Massenaktionen, Demonstrationen, Streiks, Fabrik- und Universitätsbesetzungen in der Türkei beteiligt und wurden wiederholt festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt.« So steht es in einer Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag Ulla Jelpke. Sie wollte wissen, warum die Auftritte der Band auch in Deutschland massiv behindert werden. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass die Band weiter auch in Deutschland mit Verfolgung rechnen muss, weil sie als Sicherheitsrisiko angesehn wird. So dient die Tatsache, dass sich Bandmitglieder seit vielen Jahren an Protesten in der Türkei beteiligen, nicht als Ausweis demokratischer Gesinnung gegen ein autoritäres System, sondern als Grund für ihre Verfolgung.
In der Erklärung wird auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2015 verwiesen, das von engen Verbindungen zwischen Musikern von Grup Yorum und der in Deutschland und der Türkei verbotenen marxistischen DHKP-C ausgeht. Diese Einschätzung hat es ermöglicht, türkische Linke, die sich in Deutschland an der Organisierung von Konzerten beteiligen, der Unterstützung einer terroristischen Organisierung anzuklagen und zu Haftstrafen zu verurteilen. Akribisch werden Textstellen aus dem großen Repertoire politischer Lieder analysiert, um die behauptete Nähe zur verbotenen linken Gruppe zu belegen.
Dass die CDs der Band in der Türkei frei verkäuflich sind und ihre Konzerte ein Treffpunkt für die gesamte Linke des Landes sind, wird in der Antwort auf die Kleine Anfrage als Beleg für die erfolgreichen »propagandistischen Maßnahmen der DHKP-C« bewertet. Über die belegten Inhaftierungen und Folterungen von Grup-Yorum-Mitgliedern liegen der Bundesregierung hingegen keine Informationen vor. Auf die Frage, ob deutsche und türkische Behörden Informationen über die Band ausgetauscht hatten, bestätigt sie »anlassbezogene bilaterale Gespräche«.
Grup-Yorum-Konzerte gegen Rassismus und Neofaschismus sind ein solcher Anlass. So wurde ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums bestätigt, wonach Auftritte der Band verhindert werden sollen. Am 17. Juni konnte Grup Yorum in Fulda nur unter der Auflage auftreten, dass weder Eintritt verlangt wird noch CDs oder T-Shirts der Band verkauft werden. Das Fuldaer Ordnungsamt lobte den störungsfreien Auftritt. Dennoch ermittelt die Justiz wegen Liedtexten und des Zeigens von verbotenen Organisationssymbolen. Beim Thüringer Rechtsrockkonzert am vorletzten Wochenende indes wurde den Organisatoren gerichtlich ausdrücklich erlaubt, Eintritt zu verlangen. »Offenbar wird hier mit zweierlei Maß gegenüber Neonazis und Linken gemessen«, kritisiert Ulla Jelpke.
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Peter Nowak