Recht auf ein eigenes Konto

Im EU-Raum könnte bald ein Grundrecht umgesetzt werden, das bisher massenhaft missachtet wird

Ungefähr 58 Millionen Menschen besitzen im EU-Raum kein eigenes Konto. Allein in Deutschland ist die Zahl der Menschen ohne Konto in den letzten Jahren auf rund 650.000 gestiegen. Die EU-Kommission hat am vergangenen Mittwoch den Entwurf für eine Richtlinie vorgelegt, nach der die Banken keine Kunden abweisen dürfen, die ein Girokonto einrichten wollen. Damit würde ein lange gefordertes Grundrecht auf ein Konto in die Praxis umgesetzt.

„Dieser Vorschlag ermöglicht Verbrauchern in der gesamten EU, Zugang zu einem Konto zu erhalten, Bankenangebote zu vergleichen und – wenn sie unzufrieden sind – zu einem anderen Anbieter zu wechseln“, erklärte EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg. Sollte der Entwurf der Kommission von EU-Parlament und den nationalen Regierungen verabschiedet werden, müssten die Länder die neuen Vorgaben in ihren Rechtsrahmen aufnehmen.

Danach müssten alle Banken ihre Kunden regelmäßig über anfallende Entgelte informieren, die nach einem einheitlichen Standard aufgeschlüsselt werden müssen. In jedem Land soll zudem eine unabhängige Internetseite einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglichen. Auch der Kontowechsel soll erleichtert werden: Künftig soll es genügen, der jeweils neuen Bank einen Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos zu erteilen. Der neue Anbieter muss sich dann laut der EU-Vorlage innerhalb von 15 Tagen kostengünstig um alles Weitere kümmern. Auch die Einrichtung eines Kontos im EU-Ausland soll für EU-Bürger vereinfacht werden.

Mit Schalterhygiene gegen Einkommensschwache

Sollte die Richtlinie beschlossen werden, würde eine zentrale Diskriminierung von einkommensschwachen Menschen der Vergangenheit angehören, die seit Jahren kritisiert wurde. Mit dem verschleiernden Begriff „Schalterhygiene“ wurde eine Praxis bezeichnet, die für manche potentielle Bankkunden mit großer Willkür verbunden ist. Bankberater verstehen unter diesen Begriff das Fernhalten missliebiger, d.h. nicht profitabler Kunden. Dazu zählen in erster Linie Menschen, die wegen ihres geringen Einkommens reine Guthabenkonten führen, die nicht überzogen werden können. Für viele Kreditinstitute sind die Kontoführungsgebühren nicht profitabel genug, so dass diese Kunden nicht erwünscht sind.

Sich ihrer zu entledigen war bisher kein großes Problem. Denn bisher können die Banken in Deutschland die Girokonten ihrer Kunden jederzeit kündigen, obwohl es seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses für ein Girokonto für jedermann gibt. Doch diese Empfehlung war bisher rechtlich nicht bindend und sollte in einer Selbstverpflichtung der Branche umgesetzt werden. Doch das bisherige Resultat macht auch deutlich, welch geringe Bedeutung solche Selbstverpflichtungen haben. Hoffnungen auf eine Selbstregulierung der Finanzbranche hat die Kommission eigenen Angaben zufolge aufgegeben.

Ausgeschlossen vom gesellschaftlichen Leben

Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend. Sie sind von vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Schließlich ist ein Girokonto häufig Voraussetzung für den Abschluss eines Miet- oder Arbeitsvertrags und für die Einrichtung eines Telefon- und Internetanschlusses. Nur noch aus schwerwiegenden Gründen wie z.B. Geldwäsche sollen Banken künftig Interessenten für ein Guthabenkonto zurückweisen können. Die EU-Behörde spricht deshalb sogar von einem neuen sozialen Grundrecht auf ein Konto.
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Peter Nowak